Kein 100prozentiger Schutz, dafür dünnere Luft – Das FFP2-Masken-Experiment der Regierung
Während es in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht gibt, lassen die anderen Bundesländer bei Einkäufen und im Personenverkehr nur noch OP-Masken oder alternativ FFP2-Masken gelten. Dabei hat sich die Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) nicht grundlegend geändert.
Unter der Rubrik „Infektionsschutzmaßnahmen (Stand: 22.1.2021)“ weist das RKI darauf hin, dass bei Untersuchungen mit Gesundheitspersonal Nebenwirkungen wie Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beim Tragen von FFP2-Masken beschrieben wurden.
Beim Einsatz von FFP2-Masken bei Personen mit beispielsweise eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen seien „negative gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen“. Das Tragen von FFP2-Masken durch Personen, die einer Risikogruppe angehören, solle „möglichst ärztlich begleitet werden, um einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten“.
Weiterhin sollten die Anwender über das korrekte und „gegebenenfalls einmalige Tragen, die Handhabung und die Risiken aufgeklärt werden“. Um mögliche gesundheitliche Auswirkungen zu minimieren, sollten für die Träger zudem vertretbare Tragedauern unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festgelegt werden.
Explizit weist das RKI darauf hin:
Bisher wurden keine wissenschaftlichen Untersuchungen über den möglichen Effekt einer solchen Maßnahme gemacht.“
Daher sei „ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen Mund-Nasen-Schutzes hinaus nicht zwangsläufig gegeben“.
FFP2-Masken als Arbeitsschutz
Wenn man auf die Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schaut, findet man sowohl unter den medizinischen Gesichtsmasken als auch bei den partikelfiltrierenden Halbmasken, also FFP2- und FFP3-Masken, Hinweise zum Schutz vor Tröpfchen und Aerosolen. Allerdings würden diese Maskentypen aufgrund ihrer jeweiligen Eigenschaft „unterschiedlich hohen Schutz“ gegen eine Übertragung des SARS-CoV-2 bieten.
Weiter heißt es auf der Seite des BfArM:
„Bund und Länder weisen in ihrem Beschluss vom 19.01.2021 entsprechend darauf hin, dass OP-Masken wie auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 eine höhere medizinische Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Schutzwirkung unterliegen.“
Wo sind die Gründe für die geänderte Empfehlung?
Dass nun Bund und Länder die seit April 2020 ausdrücklich empfohlenen Alltagsmasken nicht mehr als ausreichend ansehen und stattdessen OP- und FFP2-Masken in den Empfehlungsbereich der Politiker rückten, ist schwer nachvollziehbar.
Als der Journalist Boris Reitschuster am 25. Januar den Pressesprecher des Bundesgesundheitsministeriums Hanno Kautz zu neuen Erkenntnissen über die Einschätzung der FFP2-Masken befragte, antwortete dieser offensichtlich genervt.
„Herr Reitschuster, zum wiederholten Male, wissenschaftliche Analysen mache ich hier nicht. Aber die Entscheidung der Ministerpräsidenten sieht ja auch so aus, dass man medizinische Schutzmasken nehmen kann und dazu zählen auch OP-Masken und nicht nur FFP2-Masken.“
Als Reitschuster einwendet, dass seine Frage damit nicht beantwortet wurde, entgegnete Kautz: „Ich habe das gesagt, was ich zu sagen habe.“
Aufgrund dieser ungeklärten Sachlage wollte Epoch Times vom RKI wissen:
- Liegen dem RKI wissenschaftliche Informationen/Studien vor, wonach die bislang üblichen Mund-Nasen-Bedeckungen plötzlich keinen ausreichenden Schutz mehr gegen die Aerosole bieten – wenn ja, welche?
- Hat das RKI eine ausdrückliche Empfehlung an die Regierung gegeben, wonach für die Bevölkerung das Tragen von OP-Masken beziehungsweise von FFP2-Masken als besserer Schutz im Vergleich zu MNB empfohlen wird?
- Steht das RKI hinter der FFP2-Maskenpflicht in Bayern?
Darauf antwortete Pressesprecherin Susanne Glasmacher pauschal: „Wir verweisen auf die Antworten auf häufig gestellte Fragen.“ Das RKI habe diese „in der Tat inhaltlich nicht verändert“. Lediglich ein Hinweis auf einen zuvor enthaltenen Link auf eine Äußerung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde, weil dieser nicht mehr online ist, gestrichen.
Schaut man nun in den FAQ (Stand: 26. Januar) des RKI unter der Frage „Wie kann man sich anderweitig [als mit einer Impfung] vor COVID-19 schützen?“ nach, gibt es noch immer den Verweis auf die seit dem 2. November dort stehenden AHA-Regeln, die die sogenannte Alltagsmaske, also die Mund-Nasen-Bedeckung, beinhaltet.
Von einer FFP2-Maske oder dem chirurgischen Mund-Nasen-Schutz fehlt jede Spur. An der Empfehlung des RKI hat sich demnach nichts geändert.
Dass selbst eine FFP2-Maske keinen hundertprozentigen Schutz biete, erklärte nun der Präsident der Gesellschaft für Aerosolforschung, Christof Asbach. Sofern die Maske gemäß ihren Standards 94 Prozent der Partikel filtere, würden noch immer sechs Prozent durch die Maske hindurchgehen. „Man muss sich auch generell von der Vorstellung freimachen, dass es eine einzige Maßnahme gibt, die das Risiko einer Infektion auf Null senkt.“
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