„Das kann unmöglich das letzte Wort sein“ – Anwalt kritisiert Bundesverfassungsgericht

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten „Bundesnotbremse“ wirft Fragen auf. Ohne mündliche Verhandlung waren sieben Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen worden. Der Heidelberger Verfassungsrechtler Dr. Uwe Lipinski vermisst vor allem eine kritische Betrachtung grundlegender Fragen zur Bewertung des PCR-Tests und der Intensivbettensituation.
Titelbild
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski.Foto: privat
Von 1. Dezember 2021

Schulschließungen, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen – alles mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu dieser Entscheidung kam das Bundesverfassungsrecht am 30. November bezüglich sieben Verfassungsbeschwerden und wies die darin gestellten Anträge gegen die sogenannte „Bundesnotbremse“ zurück. Damit öffnet es gleichzeitig neuen Verschärfungen in der Corona-Politik das Tor.

Völlig intransparent sei der Weg, nach dem genau diese abgelehnten Verfahren ausgewählt wurden, kritisieren manche Anwälte. Einige vermuten, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte, denn die ausgewählten Verfassungsbeschwerden wurden ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Die Anwälte und deren Mandanten hatten somit nicht einmal die Möglichkeit, der Auffassung des Gerichts etwas entgegenzustellen.

„Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Bundesnotbremse ist eine verfassungsrechtliche Enttäuschung und kann unmöglich aus juristischer Sicht das letzte Wort sein“, erklärte der Heidelberger Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Dr. Uwe Lipinski, gegenüber der Epoch Times nach Bekanntgabe der Entscheidung.

Wieder einmal habe das Bundesverfassungsgericht die Behauptungen der Regierung, dass ein Zusammenbruch der Intensivstationen drohen würde, mehr oder weniger kritiklos übernommen. Die nahe liegende Frage, ob man Intensivstationen entlasten könnte – etwa durch Verbesserung der Mitbestimmung, Erhöhung der Gehälter, eine Verlegung von Intensivpatienten in weniger belastete Krankenhäuser und anderes –, sei nicht thematisiert worden.

„Völlig unbefriedigend ist es, dass wohl auch das Bundesverfassungsgericht nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, die PCR-Betriebstestanleitung zu lesen“, äußerte Lipinski weiter. Ein positiver Test bedeute keine Infektion im medizinischen Sinne, „weshalb es unwissenschaftlich war und bis heute ist, sämtliche Positivtestungen ohne jeden Vorbehalt als Infektionen im medizinischen Sinne zu bezeichnen“.

Erschreckend findet Lipinski, dass das Bundesverfassungsgericht die Frage der Beweislast nicht thematisiert hat. „Obwohl niemand bis heute genau und sicher weiß, ob und wie hoch die sogenannte Infektionsgefahr (genauer: Das Positivtestrisiko) in Schulen, in Schwimmbädern, beim Arbeiten, beim Demonstrieren gegen die Regierung etc. ist, können nunmehr Grundrechte flächendeckend massiv und in ihrem Kern eingeschränkt werden“, so der Verfassungsrechtler weiter.

Nicht etwa der Staat – wie bislang in rechtsstaatlichen Demokratien üblich – müsse das „Ob“ und den Umfang einer konkreten Gefahr beweisen. Nun müsse der Bürger seine Ungefährlichkeit beweisen „und zwar unter den Voraussetzungen, die der Staat diktiere“. So werde von den Bürgern verlangt, ein negatives Testergebnis vorzulegen, wobei die Schnelltests stark fehleranfällig sein können. Nach dieser „Logik“ dürften Lockdown-Maßnahmen sowohl für Geimpfte, Ungeimpfte und auch für nicht impffähige Personen beliebig verlängert werden.

Für die von dem Heidelberger Fachanwalt vertretene Klägergruppe steht bereits fest, dass sie Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg einlegen werde, sobald in der Hauptsache in Sachen Bundesnotbremse förmlich beschieden werde.

Heidelberger Rechtsanwalt kritisiert „Arbeitsverweigerung“

Regelmäßig wurde und wird das Bundesverfassungsgericht wegen Verfahrensverzögerungen kritisiert. Auch Lipinski wartet auf insgesamt drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über Eilanträge, die teils schon vor mehr als sechs Monaten eingereicht und begründet worden sind – bezüglich der sogenannten „Bundesnotbremse“ (Az. 1 BvR 113/21), zur Masernimpfpflicht (1 BvR 2700/20) sowie betreffend die Anfechtung der Paragrafen 5, 28a des Bundesinfektionsschutzgesetzes. Zu allen Eilverfahren hatte er jeweils einen Eilantrag sowie einen Hauptsacheantrag gestellt.

Laut Lipinski ist die Kommunikation mit dem Gericht auf ein Minimum begrenzt. Nach Einreichung der Anträge wurde ihm zwar der Eingang bestätigt und das Aktenzeichen mitgeteilt, ein kurzes Telefonat mit der Berichterstatterin zu dem Verfahren wurde von den Justizbeamten jedoch als „nicht möglich“ abgeblockt. Sofern auf Sachstandsanfragen überhaupt schriftlich reagiert werde, würden nichtssagende Antworten geschickt, beispielsweise, dass eine Entscheidung nach deren Erlass zugesandt werde.

„Als ich 1998 anfing, Jura zu studieren und mich für Verfassungsrecht zu interessieren, war schon bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht völlig überlastet ist. Das ist jetzt 23 Jahre her, es ist nicht unbedingt besser geworden“, so Lipinski. Anstatt sich auf ihre Arbeit zu besinnen, seien die völlig überlasteten Verfassungsrichter auf zahlreichen Veranstaltungen präsent, die aus seiner Sicht so überhaupt nichts mit ihrer Arbeit zu tun haben.

Laut Pressemitteilungen des Verfassungsgerichts gab es beispielsweise eine Kranzniederlegung für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft am 15. November oder die Teilnahme des Gerichtspräsidenten an der Zentralen Abschlussveranstaltung der Bundeswehr nach Ende des Afghanistan-Einsatzes am 14. Oktober, um nur einige zu nennen. Außerdem würden viele Verfassungsrichter weiterhin als Professor Lehrstuhlinhaber an einer Universität sein, sodass nicht wirklich von einer Vollzeittätigkeit nur für die Arbeit als Verfassungsrichter die Rede sein könne, so Lipinski.

Pressesprecher: „Das Bundesverfassungsgericht ist uneingeschränkt funktionsfähig“

Auf die Anfrage der Epoch Times, was das Bundesverfassungsgericht beabsichtige, um die extrem hohe Arbeitsbelastung zu verringern, hieß es vom Pressesprecher: „Das Bundesverfassungsgericht ist uneingeschränkt funktionsfähig.“ Was das Gericht darunter verstehe, teilte der Pressesprecher nicht mit.

Eine wirkliche Handhabe gegen die Bearbeitung durch das Gericht sieht Lipinski nicht: „Das Bundesverfassungsgericht untersteht leider letztlich so gut wie niemandem, allenfalls dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und auch dies nur sehr, sehr eingeschränkt.Mit anderen Worten: Als oberstes Verfassungsorgan untersteht es keiner effektiven deutschen Aufsicht. „Wir schätzen das Bundesverfassungsgericht als Institution sehr. Dass die Richter nun einfach Eilanträge liegen lassen, können wir Anwälte und vor allem unsere Mandanten als Bürger nicht verstehen. Das erweckt den Eindruck von Arbeitsverweigerung.“

Anders als die Fachgerichte unterstehe das Bundesverfassungsgericht auch keinem Ministerium. Höchstens ein Antrag vor dem Menschengerichtshof in Straßburg könnte das Bundesverfassungsgericht dazu bringen, in der Sache über die Eilanträge zu entscheiden. Ob man diesen Schritt gehen werde, so Lipinski, hänge von mehreren Faktoren ab und sei noch nicht abschließend mit den Mandanten geklärt.

In der Vergangenheit geriet das Bundesverfassungsgericht unter anderem wegen des Kanzlerdinners vom 30. Juni 2021 in Kritik, bei dem zum Thema „Entscheidung über Unsicherheiten“ diskutiert wurde. Ein gegen den Gerichtspräsidenten Stephan Harbarth und seine Richterkollegin Susanne Baer eingereichter Befangenheitsantrag des Berliner Rechtsanwalts Niko Härting war abgelehnt worden. Dem Antrag lag das Treffen zwischen den Richtern des Bundesverfassungsgerichts und Spitzenpolitikern zugrunde. Härting sah hierin eine versuchte Einflussnahme auf laufende Verfahren zur „Bundesnotbremse“ sowie eine Verzögerung der Entscheidungen über die dem Gericht vorliegenden Anträge. Das Bundesverfassungsgericht wies diesen Vorwurf zurück.

Masernimpfpflicht & Co.

Betroffen sind aber nicht nur die in der Corona-Krise begründeten Rechtsstreitigkeiten, sondern auch Eilanträge gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung, die im Frühjahr 2020 eingereicht wurden. Zwar gab es schon Entscheidungen, in denen die Anträge der Beschwerdeführer zurückgewiesen wurden, in anderen Verfahren mit demselben Streitgegenstand wurde aber noch nicht entschieden. „Auch über diese Verfahren wird das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Hauptsacheverfahren entscheiden“, teilte Pressesprecher Pascal Schellenberg gegenüber Epoch Times mit.

In zwei Verfahren (1 BvR 469/20 und 1 BvR 470/20) hatte das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren entschieden, dass das Interesse, Kinder ohne Masernschutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen zu lassen, gegenüber dem Interesse an der „Abwehr infektionsbedingter Risiken für Leib oder Leben einer Vielzahl von Personen zurücktreten“ müsse.

Es gibt aber auch noch weit ältere Verfahren wie in Sachen „Bayerisches Verfassungsschutzgesetz“. Die betreffende Verfassungsbeschwerde stammt aus dem Jahr 2017. Am 14. und 15. Dezember 2021 stehen nun zwei Verhandlungstermine im Hauptsacheverfahren an.

Auf die Frage der Epoch Times zur durchschnittlichen Verfahrensdauer für Eilverfahren erteilte das Bundesverfassungsgericht keine konkrete Auskunft. Darüber werde keine Statistik geführt, hieß es. Am 17. November teilte der Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts mit, dass bis dato insgesamt 305 Verfahren gegen das am 23. April 2021 in Kraft getretene Vierte Bevölkerungsschutzgesetz – die sogenannte „Bundesnotbremse“ – eingegangen waren. Darüber hinaus waren weitere 149 Eingaben im Allgemeinen Register erfasst. Über 174 Verfassungsbeschwerden und 21 isolierte Eilanträge hatte das Gericht zu dieser Zeit bereits entschieden. Somit standen im November noch Entscheidungen über 120 Verfahren aus.



Unsere Buchempfehlung

Alle Völker der Welt kennen den Teufel aus ihren Geschichten und Legenden, Traditionen und Religionen. Auch in der modernen Zeit führt er – verborgen oder offen – auf jedem erdenklichen Gebiet seinen Kampf gegen die Menschheit: Religion, Familie, Politik, Wirtschaft, Finanzen, Militär, Bildung, Kunst, Kultur, Medien, Unterhaltung, soziale Angelegenheiten und internationale Beziehungen.

Er verdirbt die Jugend und formt sich eine neue, noch leichter beeinflussbare Generation. Er fördert Massenbewegungen, Aufstände und Revolutionen, destabilisiert Länder und führt sie in Krisen. Er heftet sich - einer zehrenden Krankheit gleich - an die staatlichen Organe und die Gesellschaft und verschwendet ihre Ressourcen für seine Zwecke.

In ihrer Verzweiflung greifen die Menschen dann zum erstbesten „Retter“, der im Mantel bestimmter Ideologien erscheint, wie Kommunismus und Sozialismus, Liberalismus und Feminismus, bis hin zur Globalisierungsbewegung. Grenzenloses Glück und Freiheit für alle werden versprochen. Der Köder ist allzu verlockend. Doch der Weg führt in die Dunkelheit und die Falle ist bereits aufgestellt. Hier mehr zum Buch.

Jetzt bestellen - Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich zum Sonderpreis von 50,50 Euro im Epoch Times Online Shop

Das dreibändige Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ untersucht auf insgesamt 1008 Seiten historische Trends und die Entwicklung von Jahrhunderten aus einer neuen Perspektive. Es analysiert, wie der Teufel unsere Welt in verschiedenen Masken und mit raffinierten Mitteln besetzt und manipuliert hat.

Gebundenes Buch: Alle 3 Bände für 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands); Hörbuch und E-Book: 43,- Euro.

Weitere Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion