200 weitere Leibwächter für Spitzenpolitiker – BKA sieht gestiegene Bedrohungslage
500 bewaffnete Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) kümmern sich derzeit um den Personenschutz von Bundespolitikern – im kommenden Jahr sollen 100 weitere Leibwächter dazu kommen, 2026 noch einmal 100. Das hat das BKA angekündigt.
Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) als erstes Medium berichtete, begründete BKA-Präsident Holger Münch die Aufstockung mit einem erhöhten Bedrohungsszenario: „Das hat nicht allein mit wachsenden Gefahren im Inland, sondern auch im Ausland zu tun – etwa mit dem Ukraine- oder dem Gaza-Krieg.“
Polarisierung wächst
Die Gegner verorte das BKA vorwiegend im Bereich des Rechtsextremismus und des Islamismus. Münch habe zudem festgestellt, „dass die Polarisierung weiter“ ansteige – „und dass auch von der linken Seite stärker Straftaten begangen“ würden.
Laut RND stehen der Bundespräsident, der Bundeskanzler, die übrigen Mitglieder des Bundeskabinetts und auch „führende Bundestagsabgeordnete“ unter dem besonderen Schutz der BKA-Bodyguards. Manche hätten einen geringeren, andere einen größeren Schutzbedarf. So genieße etwa Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) 24 Stunden am Tag Personenschutz.
Auch auf Kanzler Olaf Scholz, Innenministerin Nancy Faeser, Verteidigungsminister Boris Pistorius, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (alle SPD) und auf die beiden grünen Bundesminister Annalena Baerbock (Außen) und Robert Habeck (Wirtschaft und Klimaschutz) richte das BKA zuständigkeitshalber seine besondere Aufmerksamkeit. Andere Bundesminister würden nur von Fall zu Fall die BKA-Dienste in Anspruch nehmen. Andererseits müssten Parteitage heute besser geschützt werden als noch vor zehn Jahren.
Erst vor wenigen Tagen hatte das BKA die Sicherheitsstufe für Friedrich Merz erhöht. Als frisch gekürter Kanzlerkandidat herrscht für den CDU-Parteichef und Vorsitzenden der Unionsbundestagsfraktion eine entsprechend höhere Gefährdungslage.
Grüne und AfD-Politiker am meisten gefährdet
Nach Angaben von BKA-Präsident Münch habe es 2024 im Vergleich zum Vorjahr zudem „eine deutliche Steigerung der Fallzahlen bei Straftaten gegen Amts- und Mandatstragende“ aus dem kommunalpolitischen Bereich gegeben.
„Wir haben beispielsweise von Anfang Mai bis Ende Juli 18 Körperverletzungen, gefährliche Körperverletzungen und Brandstiftungen gegen Mitglieder der AfD gezählt. Vertreter der Grünen werden zwar weiterhin am häufigsten attackiert. Aber die AfD folgt an zweiter Stelle“, so Münch gegenüber dem RND. Schon jetzt sei die Situation „sehr angespannt“ und könne „durchaus noch schlimmer werden“.
Zuständig: Abteilung Sicherungsgruppe
Nach Angaben des BKA ist die Abteilung Sicherungsgruppe (SG) des Bundeskriminalamts „für die Sicherheit und den erforderlichen Schutz der Verfassungsorgane des Bundes“ verantwortlich. Dazu gehörten der Bundespräsident, der Deutsche Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, die Bundesversammlung, der Gemeinsame Ausschuss und das Bundesverfassungsgericht. „In besonderen Fällen“ müssten sich die BKA-Personenschützer auch um „ihre ausländischen Gäste“ kümmern, und zwar „in Abstimmung mit den mitgereisten ausländischen Sicherheitskräften“.
„Der Umfang der Maßnahmen richtet sich nach einer individuellen Gefährdungsbewertung“, heißt es auf der BKA-Website. BKA-Personenschützer könnten nur Absolventen des „gehobenen Polizeivollzugsdienstes“ werden, die eine mehrmonatige Spezialausbildung im BKA erfolgreich durchlaufen hätten.
Der Zuständigkeitsbereich der BKA-Beamten der Abteilung Sicherungsgruppe erstreckt sich unmittelbar auf den Personenschutz, auch innerhalb von Wohn- und Dienstgebäuden. Außerhalb jener Bauten, in denen sich die zu schützenden Politiker oder Staatsgäste aufhielten, müsse grundsätzlich die Bundespolizei für Sicherheit sorgen. Der Bundestag bilde eine Ausnahme: Dort liege die Sicherheit in der Hand einer eigenen „Polizei beim Deutschen Bundestag“.
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