Was der Koalitionsvertrag für Autofahrer bedeutet

Nach Vorlage des Koalitionsvertrags läuft die Debatte über mögliche Belastungen der Autofahrer an. Die SPD stellt klar: Eine Abschaffung des Dieselprivilegs sei nicht vorgesehen.
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Tankstelle.Foto: iStock
Epoch Times27. November 2021

Autofahrer müssen sich in den kommenden Jahren auf abnehmende Kaufprämien für Elektroautos einstellen – und möglicherweise auch auf Veränderungen beim Diesel. Bei den Prämien ins Visier geraten sind vor allem Plug-in-Hybridfahrzeuge, deren Nutzen für den Klimaschutz umstritten ist.

Aufregung gab es am Freitag aber vor allem über den Diesel. Die „Bild“-Zeitung berichtete, die Ampel wolle bis zu 18 Cent mehr pro Liter Diesel. Hintergrund ist diese Formulierung im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP: „Mit der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie, die u. a. die steuerliche Angleichung von Dieselkraftstoff und Benzin vorsieht, werden wir die steuerliche Behandlung von Dieselfahrzeugen in der Kfz-Steuer überprüfen.“

Dieselkraftstoff wird derzeit mit 47,04 Cent pro Liter besteuert, Benzin mit 65,45 Cent pro Liter. Dafür ist die Kfz-Steuer für Diesel höher. Nur: Die EU-Energiesteuerrichtlinie ist noch längst nicht beschlossen. Die EU-Kommission hat im Zuge des Klimapakets „Fit for 55“ eine Überarbeitung vorgeschlagen. Unter anderem sollen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen für bestimmte Kraftstoffe angegangen werden, wie eine Sprecherin der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland sagte.

Kippt das Dieselprivileg?

SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte: „Berichte darüber, dass der Koalitionsvertrag eine Abschaffung des Dieselprivilegs vorsehe, sind nicht zutreffend.“ Der Koalitionsvertrag sehe nicht vor, dass die Steuern auf Dieselkraftstoff erhöht werden. Es sei lediglich vorgesehen, dass die Kfz-Steuer überprüft werde, falls es Anpassungen bei der EU-Energiesteuerrichtlinie geben sollte. Der entsprechende Richtlinienvorschlag sei noch lange nicht beschlossen. „Im Übrigen gilt für ihn Einstimmigkeit.“

ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sagte: „Eine Umgestaltung der Energiebesteuerung darf nicht als verdeckte Steuererhöhung enden.“ Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Oliver Luksic, sagte: „Es gibt keine Pläne der Ampel, sondern europarechtliche Vorgaben zur Angleichung. Wie dies genau umgesetzt wird, muss noch ausführlich diskutiert werden. Die Interessen der Autofahrer werden wir dabei im Blick behalten.“

Etwas anders hört sich das bei den Grünen an. „Die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag dem 1,5-Grad-Ziel verpflichtet“, sagte der Grünen-Verkehspolitiker Stefan Gelbhaar – das bedeutet eine Begrenzung der Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf 1,5 Grad. „Auch der Verkehrssektor muss seinen Beitrag dazu leisten. Der Abbau umweltschädlicher Subventionen ist gemeinsames Ziel der Ampel. Die steuerliche Priviligierung von Dieselkraftstoff ist deswegen auf dem Prüfstand. Über das „Wie“ des Abbaus wird sich die Koalition verständigen.“

Auch offene Fragen bei E-Autos

Zoff in der Ampel scheint programmiert. Und auch beim künftigen Kurs zur Förderung von Elektroautos gibt es offene Fragen. Dabei geht es vor allem um Plug-in-Hybridfahrzeuge, die einen Elektro-Antrieb mit einem Verbrenner kombinieren. Umstritten ist, wieviel sie wirklich im rein elektrischen Betrieb gefahren werden. Plug-in-Hybride sind oft schwere SUV.

Klar ist: Laut Koalitionsvertrag soll sich bis Ende 2022 am bestehenden Fördersystem auch bei Plug-in-Hybriden erst einmal nichts ändern. Verwiesen wird vor allem auf Auslieferungsschwierigkeiten der Hersteller bei bereits bestellten Fahrzeugen.

Der Verkehrsexperte des Umweltverbandes BUND, Jens Hilgenberg, kritisierte: „Dass die Anschaffung von Plug-in-Hybriden noch bis Ende des kommenden Jahres ohne Vorgaben subventioniert werden soll, ist ein klimapolitischer Irrweg.“ Jegliche Art von Kaufbeihilfen und steuerlichen Vorteilen für Plug-in-Hybride müssten auf null zurückgefahren werden.

Nach den Ampel-Plänen soll sich von 2023 an die Förderung ändern: Sie soll „degressiv und grundsätzlich“ so reformiert werden, dass sie nur für Fahrzeuge ausgegeben wird, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser werde über einen elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert. Über das Jahresende 2025 hinaus sei die „Innovationsprämie“ nicht mehr erforderlich.

Was wird aus der Kaufprämie?

Damit ist aber noch offen, ob es über 2025 hinaus generell eine staatliche Kaufprämie gibt. Denn die Rede ist von der Innovationsprämie. Mitte des vergangenen Jahres war die bestehende Kaufprämie (Umweltbonus) für E-Autos und Plug-in-Hybride über eine Innovationsprämie erhöht worden – der Bund hatte seine Förderung beim Kauf solcher Fahrzeuge verdoppelt, befristet bis Ende 2021. Das hatte zu stark steigenden Neuzulassungen geführt.

„Um den schnellen Hochlauf der Elektromobilität, wie er auch politisch vorgegeben ist, zu unterstützen, sind die Prämien beim E-Auto-Kauf – und dazu zählen ausdrücklich auch Hybride – auch in Zukunft nötig“, sagte die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller, am Freitag. „Die Förderung der Hybride brauchen wir auch mit Blick auf die noch nicht flächendeckend ausgebaute Ladeinfrastruktur.“

Der Branchenexperte Ferdinand Dudenhöffer sagte, die Innovationsprämie 2025 ganz zu streichen, werde die Elektromobilität deutlich bremsen. „Die Grünen sind als Tiger gesprungen und bei der Transformation zum Elektroauto schon im Koalitionsvertrag als Bettvorleger gelandet.“

Anderseits steht ein ambitioniertes Ziel in dem Vertrag: Bis 2030 soll es „mindestens 15 Millionen vollelektrische“ Pkw geben. Wobei unter den Parteien dem Vernehmen nach umstritten ist, ob damit auch Plug-in-Hybride gemeint ist. Generell aber gilt: Bis zu den 15 Millionen ist es noch ein sehr weiter Weg. (dpa/oz)



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