Scheitert elektronische Patientenakte wegen Forderung von Bundesdatenschützer?

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Ein Arzt überträgt möglicherweise bald Daten über einen Laptop in die elektronische Patientenakte.Foto: iStock
Epoch Times1. Juni 2021

Ein Streit um den Datenschutz bremst die Umsetzung der elektronischen Patientenakte aus. Hintergrund sind nach Informationen des „Handelsblatts“ Forderungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, welche die mit der Umsetzung beauftragten Stellen für nicht realisierbar halten. Der Konflikt könnte das gesamte Projekt in Frage stellen.

Das Blatt zitierte am Montag aus einem Schreiben der zentralen Aufsichtsbehörde der Kassen, des Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS): Die Umsetzung der dokumentengenauen Freigabe für Nutzer ohne Smartphone und Tablet könne wegen Datenschutzhürden „nicht rechtzeitig umgesetzt werden“, weil damit ein „erhebliches Rechtsrisiko“ verbunden wäre.

Die mit der Einführung der Patientenakte beauftragte Gesellschaft Gematik antwortet auf die Frage von „Handelsblatt Inside“, ob Kelbers Forderungen umsetzbar wären: „Nein, dies wäre nicht möglich.“ Die Gematik gehört mehrheitlich dem Bund und ist für die elektronische Patientenakte (ePA) verantwortlich.

Zentrales Digitalprojekt von Bundesgesundheitsminister droht zu scheitern

Die ePA war Anfang des Jahres als zentrales Digitalprojekt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestartet worden. Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine solche Akte anbieten, in der sie ihre Gesundheitsdaten sammeln und mit Medizinern teilen können.

Im ersten Jahr können sie Ärzten nur alle oder keine Daten freigeben. Erst ab 2022 soll die Freigabe für jedes einzelne Dokument möglich sein – allerdings nur für Patienten, die die ePA per Smartphone oder Tablet nutzen.

Kelber hält das für einen Verstoß gegen Europarecht und hat die Kassen nun angewiesen, bis zum Ende des Jahres die dokumentengenaue Freigabe zu ermöglichen, auch für Versicherte ohne Smartphone oder Tablet. Passiert das nicht, könnte der Bundesdatenschützer den Krankenkassen untersagen, die ePA anzubieten. Damit würden diese wiederum die Bundesgesetzgebung brechen. Genau dieser Fall droht jetzt nach Einschätzung des „Handelsblatts“ einzutreten. (afp)



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