Klimaklage gescheitert – Deutsche Umwelthilfe fordert „sofortiges Handeln“

Vor dem Bundesverfassungsgericht sind Klimaaktivisten mit ihrem Versuch gescheitert, die Bundesländer stärker in die Pflicht zu nehmen. Der Erste Senat nahm die elf Verfassungsbeschwerden gar nicht zur Entscheidung an.
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Auch Fridays for Future beteiligte sich an der Klage gegen die deutschen Bundesländer.Foto: iStock
Von 6. Februar 2022

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Elf Minderjährige und junge Erwachsene wollten vor dem Bundesverfassungsgericht die Bundesländer zu mehr Klimaschutzmaßnahmen verpflichten – unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe. Der Versuch scheiterte; das Verfassungsgericht nahm alle ihre Beschwerden nicht an. Der Beschluss fiel bereits am 18. Januar durch den Ersten Senat.

Die Klimaaktivisten von Fridays for Future, Studenten und Schüler aus verschiedenen Bundesländern, wollten die Bundesländer dazu verpflichten, gesetzlich einen Weg zur Reduktion für Treibhausgase zu normieren. Sie erklärten, dass ihre zukünftige Freiheit nicht hinreichend geschützt werde, weil sie dann künftig mit enormen CO₂-Reduktionslasten konfrontiert seien, ohne dass die Bundesländer entsprechende Maßnahmen getroffen hätten, um diese Belastung einzudämmen.

In der Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts heißt es, dass die Grundrechte zwar davor schützen, durch zu zögerliche Klimaschutzmaßnahmen in der Zukunft unverhältnismäßig belastet zu werden – eine derartige „eingriffsähnliche Vorwirkung“ sah das Gericht bei den beklagten landesrechtlichen Regelungen aber nicht. Das sei nur dann der Fall, wenn die Bundesländer selbst ein CO₂-Budget hätten und – sofern die Regelungen unzureichend wären – künftige Freiheitsbeschränkungen mit sich brächten. In Bezug auf die einzelnen Bundesländer fehle es aber an Maßgaben, aus denen sich wenigstens grob landesspezifische CO₂-Restbudgets entnehmen lassen könnten (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.).

Gleichzeitig folgte der Erste Senat seiner bisherigen Linie, dass die Minderung von Emissionen nicht auf später verschoben werden dürfe, sofern dies zu unverhältnismäßigen Belastungen in der Zukunft führe. In der Ablehnung der Klage heißt es: Es „könnte (aber) wenigstens aus praktischen Gründen notwendig sein, weitere Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Erreichung der Klimaschutzziele bundesrechtlich stärker zu koordinieren, als dies bislang geschehen ist.“

Klimaklagen erregen Aufsehen

Am 29. April 2021 hatten die Richter teilweise Klagen von Klimaaktivisten wegen des Bundes-Klimaschutzgesetzes stattgegeben. Die Bundesregierung sollte nachbessern, um die Freiheitsrechte jüngerer Generationen zu schützen. Nach Artikel 20a Grundgesetz erklärten die Richter, wenn die Politik jetzt nicht handeln würde, würde das die Möglichkeiten junger Menschen und ihre Grundrechte beschneiden.

Nach dem damaligen Erfolg bereitete die Deutsche Umwelthilfe weitere Klimaklagen vor. In der aktuellen Klage wurde gegen die Bundesländer vorgegangen. Gefordert wurde unter anderem, dass die Länder Maßnahmen wie den Ausbau der Windkraft, eine beschleunigte Verkehrswende und mehr Effizienz in Gebäuden gesetzlich festschreiben müssten.

Andere signalträchtige Klagen in diesem Bereich sind beispielsweise die eines peruanischen Bergführers gegen RWE. Dieser fordert, dass sich der deutsche Energiekonzern RWE an Schutzmaßnahmen (Streitwert 20.000 Euro) gegen eine mögliche Schlammlawine an einem Bergsee beteiligt. Dieser sei durch die Gletscherschmelze gefährdet, könnte überlaufen und dadurch zu einem Dammbruch führen. Derartige Klimaklagen waren früher undenkbar. Als das Gericht diese Klage 2017 zuließ, überraschte es die Juristenwelt. Es bedeutet gleichzeitig, dass die Richter den Argumenten der Kläger folgten, die dem Konzern einen entscheidenden Beitrag zur Erderwärmung zuschreiben.

DUH fordert „sofortiges Handeln“

Die Deutsche Umwelthilfe forderte am 1. Februar nach der Nichtannahme der Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich transparent festzulegen, welche Beiträge die Länder für die Einhaltung des Pariser Abkommens zu leisten haben“. Außerdem verlangt die DUH von den Landesregierungen, sofort „ausreichende Maßnahmen umzusetzen, um ihre Verantwortung für die Einhaltung der deutschen Klima-Limits und CO₂-Budgets zu erfüllen.“

Der Umweltverband interpretiert die Verfassungsrichter so, dass sie eindeutig klargemacht hätten, dass der Bund die alleinige Verantwortung dafür trage, dass Deutschland das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtend einhalte.

„Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzgesetz deshalb sofort nachschärfen“, so die Geschäftsführung der DUH. „Die Landesregierungen fordern wir auf, jetzt umgehend deutlich ambitioniertere Klimaschutzmaßnahmen zu verabschieden und kurzfristig umzusetzen. Denn sie müssen dem Prinzip der Bundestreue folgend alles tun, um die Bundesvorgaben zu unterstützen. Derzeit findet dies in keinem Bundesland ausreichend statt. Wir erwarten also, dass Bund und Landesregierungen sofort handeln.“

Das aktuelle Konzept der Bundesregierung legt Klimaschutzziele nicht für die Bundesländer, sondern für einzelne Sektoren fest. Bereichen wie Energie, Verkehr, Gebäude und weiteres wurde vorgeschrieben, welche Ziele sie zu erreichen haben. Ob diese überhaupt erreichbar sind, ist umstritten.



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