Karlsruhe: Keine nachträglichen Zuschüsse aus drei Jahren für AfD-nahe Stiftung
Das Bundesverfassungsgericht verwarf den Antrag der AfD, nachträglich Zuschüsse für 2019 bis 2021 auszuzahlen. Dabei drehte es sich um Mittel für die Desiderius-Erasmus-Stiftung.

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich erneut mit dem Gesetz für politische Stiftungen von 2023.
Foto: Arne Dedert/dpa
Klage zum Haushaltsjahr 2019
Nachträgliche Zuschüsse auszuzahlen ist unzulässig
Kommentare
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
Alles was nicht CDU-SPD-Rote-Grüne ist wird von diesem Gericht abgewiesen, nur was der Regierung nützt wird als "Recht" erkannt. Das sollte sich langsam zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte herumgesprochen haben. Dieses Gericht tritt Recht mit Füßen und verletzt Menschenrecht. Vielleicht stoppt das mal einer.
[]
Welche Überraschung!
2
Kommentare
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
Alles was nicht CDU-SPD-Rote-Grüne ist wird von diesem Gericht abgewiesen, nur was der Regierung nützt wird als "Recht" erkannt. Das sollte sich langsam zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte herumgesprochen haben. Dieses Gericht tritt Recht mit Füßen und verletzt Menschenrecht. Vielleicht stoppt das mal einer.
[]
Welche Überraschung!