„Identitäre Bewegung“ scheitert mit Klage gegen Nennung in Verfassungsschutzberichten
Die als rechtsextremistisch durch den Bundesverfassungsschutz eingestufte „Identitäre Bewegung“ ist mit einer Klage gegen die entsprechenden offiziellen Einstufungen in den Verfassungsschutzberichten der Bundesregierung aus früheren Jahren gescheitert.
Das Oberverwaltungsgericht der Länder Berlin und Brandenburg bestätigte nach eigenen Angaben vom Dienstag eine Entscheidung der Vorinstanz und wies das Ansinnen des Vereins per unanfechtbarem Beschluss ab. (Az. OVG 1 N 96/20).
Es bestünden keine „ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung“, erklärte das Gericht dazu. Das von der Identitären Bewegung propagierte völkisch-rassistische Gesellschaftskonzept verstoße gegen die im Grundgesetz fixierte Menschenwürde. Diese beinhalte die Idee einer „prinzipiellen Gleichheit aller Menschen“ unabhängig von etwaigen Unterschieden.
Der Verein Identitäre Bewegung Deutschland war juristisch gegen ihn betreffende Einstufungen in den Verfassungsschutzberichten des Bundes für 2016 bis 2019 vorgegangen. 2016 bis 2018 war er dort als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ aufgeführt worden. Im Bericht 2019 wurde die Organisation dann aufgrund verschärfter Einschätzungen als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. (afp)
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