Es gilt die „Unverletzlichkeit der Wohnung“: Regierung will Arbeitsplatz im Homeoffice nicht kontrollieren

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Homeoffice und Homeschooling in Corona-Zeiten.Foto: iStock
Epoch Times11. Oktober 2020

Die Bundesregierung hält auch bei einer dauerhaften Ausweitung des Homeoffice keine Kontrollen für nötig, ob das heimische Büro den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung unterliegt.

„Auch bei Telearbeit gilt die grundgesetzlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung“, sagte Arbeitsstaatssekretär Björn Böhning (SPD) der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Zwar gelte auch bei mobiler Arbeit, also der Arbeit von unterwegs, aus einem Café oder von zu Hause, der Arbeitsschutz.

Das bedeute aber noch lange nicht, „dass der Arbeitgeber in der Privatwohnung nachschauen muss“. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte zuletzt vorgeschlagen, den Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf mindestens 24 Tage Heimarbeit pro Jahr zu verschaffen.

Dabei geht es jedoch nicht um klassische „Telearbeit“, die den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung unterliegt, sondern um „mobile Arbeit“, an die der Gesetzgeber weniger strenge Anforderungen stellt.

Böhning sagte jedoch der FAS, an die allgemeinen Erfordernisse des regulären Arbeitsschutzes müssten sich die Unternehmen auch in diesem Fall halten. Für jede Art der Arbeit sei eine „Gefährdungsbeurteilung“ nötig: „Sind besondere Risiken vorhanden, und was folgt daraus?“ Eine Überprüfung vor Ort sei dafür aber nicht nötig. (dts)



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