17-Jährige erstochen: Mordprozess in Flensburg beginnt
Wegen Mordes an einer 17-Jährigen muss sich ein junger Mann von diesem Dienstag an vor dem Landgericht Flensburg verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Afghanistan stammenden Angeklagten vor, die Jugendliche im März aus niedrigen Beweggründen mit 14 Messerstichen getötet zu haben. Laut Anklage soll der Mann aus Eifersucht gehandelt haben, weil das Mädchen in den Wochen zuvor eine andere Beziehung eingegangen sei. Die Hinwendung zu ihrem neuen Partner und die damit einhergehende, von ihm unabhängige Lebensgestaltung habe der Angeklagte nicht akzeptieren wollen.
Zu Beginn des Prozesses muss das Gericht zunächst das Alter des Angeklagten klären, da es nach Gerichtsangaben widersprüchliche Angaben dazu gibt. Die Staatsanwaltschaft habe ein Gutachten in Auftrag gegeben. Wenn der Angeklagte zur Tatzeit wie zunächst angenommen 18 Jahre alt war, muss die Kammer entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird. Dann beträgt die Höchststrafe den Angaben zufolge „im Regelfall zehn Jahre“. War er dagegen bereits 21 Jahre alt, käme das Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung. Dann droht eine lebenslange Strafe.
Der mutmaßliche Täter und das Opfer standen seit Jahren unter der Obhut des Jugendamts Flensburg – das deutsche Mädchen wegen ihrer schwierigen Familiensituation, der junge Afghane, weil er 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland kam.
Der Fall hatte weit über Flensburg hinaus für Entsetzen und Trauer gesorgt – weil das Opfer so jung war und wegen der Ähnlichkeiten mit der Bluttat von Kandel wenige Monate zuvor. In der pfälzischen Kleinstadt starb Ende Dezember 2017 eine 15-Jährige, nachdem ihr Ex-Freund, ebenfalls ein vermutlich afghanischer Flüchtling, mit einem Messer zugestochen hatte. Er wurde am Montag wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt.
Am Landgericht Flensburg sind zunächst sechs Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Mitte Oktober fallen. (dpa/so)
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