Beschuldigter in Prozess um Grünes Gewölbe freigesprochen
In einem weiteren Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden ist ein 24-Jähriger freigesprochen worden. Das sagte eine Sprecherin des Landgerichts Dresden am Mittwoch.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung wegen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, Sachbeschädigung und Brandstiftung gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.
Der Mann stammt wie die verurteilten Täter aus dem Berliner Clanmilieu, sie sind alle miteinander verwandt. Er wurde im Mai 2022 am Rande des Hauptprozesses in Dresden festgenommen, den er als Besucher verfolgte. Ihm wurde vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Tatgeschehen einen Fahrdienst übernommen zu haben. Der Haftbefehl wurde später aufgehoben.
Urteile gegen Hauptangeklagte rechtskräftig
Die Urteile gegen die fünf Hauptangeklagten aus dem Mai 2023 sind inzwischen alle rechtskräftig. Vier davon landeten vor dem Bundesgerichtshof (BGH), wurden aber im April bestätigt. Das Landgericht hatte die Männer zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil gegen den fünften Beschuldigten war schon vor dem BGH-Urteil rechtskräftig, weil der Angeklagte es akzeptiert und die Revision zurückgenommen hatte.
Bei dem Einbruch in das Grüne Gewölbe im November 2019 war Juwelenschmuck im Wert von 116 Millionen Euro gestohlen worden. Die Täter gelangten durch ein angesägtes Fenstergitter in die Ausstellungsräume, zertrümmerten eine Vitrine mit einer Axt und rissen Schmuckstücke heraus. Später setzten sie das Fluchtauto in einer Tiefgarage in Brand. Zwei Bewohner von darüberliegenden Wohnungen erlitten Rauchgasvergiftungen. (afp)
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