Islamistischer Thalys-Attentäter in Frankreich zu lebenslanger Haft verurteilt

(v.r.) Der US-Bürger Anthony Sadler, der ehemalige US-Soldat Alek Skarlatos, der französische Anwalt Thibault de Montbrial, der französisch-amerikanische Professor Mark Moogalian (3L) und seine Frau Isabelle Risacher-Moogalian (L) sprechen zur Presse im Gerichtsgebäude "Palais de Justice" in Paris, am 20. November, 2020, am zweiten Tag des Prozesses gegen Ayoub El Khazzani, einen marokkanischen Mann, dessen versuchter Terroranschlag auf einen Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris im Jahr 2015 von Passagieren vereitelt wurde.
Foto: THOMAS SAMSON/AFP via Getty Images
Rund fünf Jahre nach dem gescheiterten Anschlag in einem Thalys-Hochgeschwindigkeitszug nach Paris ist der Täter Ayoub El Khazzani zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Pariser Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-jährige Marokkaner „blindlings und wahllos“ alle rund 200 Passagiere des Zuges töten wollte, wie Richter Franck Zientara bei der Urteilsverkündung am Donnerstag erklärte. Drei Helfer von El Khazzani wurden zu Haftstrafen zwischen sieben und 27 Jahren verurteilt.
Mit Kalaschnikow, Pistole und Teppichmesser bewaffnet
Ayoub El Khazzani hatte im August 2015 mit einer Kalaschnikow, einer Pistole und einem Teppichmesser bewaffnet den Thalys-Zug von Amsterdam nach Paris betreten. Ein Blutbad wurde laut Staatsanwaltschaft nur deshalb verhindert, weil Khazzanis Waffen mehrfach nicht auslösten und er von Passagieren überwältigt werden konnte. Bei dem Anschlagsversuch verletzte der Täter zwei Menschen mit einem Messer und einer Pistole.
El Khazzani, der wegen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation angeklagt war, hatte in dem Prozess die Absicht zur Tötung von Passagieren gestanden. Er sagte aber aus, in letzter Sekunde Skrupel bekommen zu haben.
Täter: Tat tut mir „von ganzem Herzen Leid“
Als Auftraggeber nannte er den Islamisten Abdelhamid Abaaoud von der islamistischen Terrororganisation Islamischer Staat (IS), der unter anderem als Planer der Anschläge vom November 2015 in Paris mit 130 Toten gilt. Vor der Urteilsverkündung zeigte sich der 31-Jährige am Donnerstag reumütig. Seine Tat tue ihm „von ganzem Herzen Leid“, sagte El Khazzani in seinem Schlusswort vor Gericht.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte ihn zu lebenslanger Haft. Hätte es nicht „eine Kombination besonders unwahrscheinlicher Umstände“ und „den außergewöhnlichen Mut der Passagiere“ gegeben, hätte El Khazzani einen „besonders tödlichen“ Anschlag begangen, befand Richter Franck Zientara.
Attentäter wollte „amerikanische Soldaten“ und „Leute der Europäischen Kommission“ töten
El Khazzani hatte während des Prozesses erklärt, er habe in dem Zug „amerikanische Soldaten“ und „Leute der Europäischen Kommission“ töten wollen. Zu seinem Motiv gab der 31-Jährige Entsetzen über zivile Opfer bei westlichen Luftangriffen in Syrien an.
Das Gericht hielt das jedoch für unglaubwürdig. El Khazzani hätte die Soldaten gar nicht von den anderen Passagieren unterscheiden können, erklärte der Richter. Zudem habe er den Zug mit einem „regelrechten Waffenarsenal“ bestiegen und deshalb wahrscheinlich auf zahlreiche Opfer abgezielt. El Khazzani verfolgte die Urteilsverkündung regungslos.
Die drei mitangeklagten Helfer wurden für schuldig befunden, El Khazzani und Abaaoud bei der Einreise in die EU geholfen zu haben. Sie wurden zu 27, sieben und 25 Jahren Haft verurteilt. El Khazzani war im Sommer 2015 über die Flüchtlingsroute von Syrien nach Europa gekommen. Ihn begleitete der Islamist Abdelhamid Abaaoud, der 2015 im Zuge der Ermittlungen zu den schweren Anschlägen in Paris von französischen Elitepolizisten getötet wurde.
US-Soldaten halfen bei Festnahme
In dem Prozess hatten auch frühere US-Soldaten ausgesagt, die maßgeblich dazu beigetragen hatten, den Marokkaner dingfest zu machen. Sie wurden in Frankreich als „Helden“ gefeiert. Der US-Regisseur Clint Eastwood verfilmte den Fall unter dem Titel „The 15:17 to Paris“, die Amerikaner spielen sich darin selbst. (afp)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.