Nach rot-rot-grüner Hochschulreform: FU-Berlin kann Angreifer nicht verweisen

Ein jüdischer FU-Student wurde von einem muslimischen Kommilitonen verprügelt, doch die Universität kann den Angreifer nicht verweisen, da das Hochschulgesetz seit 2021 nur begrenzte Sanktionsmöglichkeiten bietet. Die Debatte über strengere Maßnahmen an deutschen Universitäten ist entbrannt.
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Der Angreifer, der am Wochenende einen jüdischen Studenten verprügelte, kann nicht von der Universität verwiesen werden.Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/ZB/dpa
Von 8. Februar 2024

Am Wochenende wurde der jüdische FU-Student Lahav Shapira von einem muslimischen Kommilitonen verprügelt. Shapira hatte nach dem Massaker der islamistischen Hamas am 7. Oktober in Israel gegen propalästinensische Aktionen an der FU und die Verharmlosung des Terrors protestiert und an die von den Hamas entführten Israelis erinnert. Nun wurde er von einem offenbar propalästinensischen Mitstudenten in einer Bar erkannt und angegriffen. Der Mann war danach mit Knochenbrüchen ins Krankenhaus gekommen.

Der Fall bekommt nun eine neue Dimension. Die Freie Universität sieht sich nach eigener Darstellung nicht in der Lage, den Angreifer der Universität zu verweisen. Hintergrund sind die nur eingeschränkten Sanktionierungsmöglichkeiten.

„Ich habe den Eindruck, dass wir nachschärfen müssen“

Zwei Tage vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus 2021 änderte die damals rot-rot-grüne Koalition das Hochschulgesetz. Damit wurde auch das Ordnungsrecht gekippt. Damit sind nun auch die Möglichkeiten der Exmatrikulation beschnitten. Nach jetziger Rechtslage besteht lediglich die Möglichkeit, „bei Störungen“ ein dreimonatiges Hausverbot auszusprechen.

Nach dem Angriff in Berlin-Mitte wuchs der Druck auf das Präsidium der Freien Universität. „Wer einen jüdischen Kommilitonen krankenhausreif schlägt, weil er Jude ist, der hat an einer deutschen Universität nichts zu suchen“, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster. „Eine Exmatrikulation des betreffenden Studenten ist alternativlos.“

FU-Präsident Günter M. Ziegler meldete sich kurz danach mit einer Videobotschaft zu Wort. Er sei entsetzt über den gewalttätigen, antisemitischen Angriff. Die FU habe „volles Vertrauen in die zuständigen Ermittlungsbehörden“, so Ziegler weiter.

Hinsichtlich der Möglichkeit im Hinblick auf Ordnungsmaßnahmen sagte Ziegler: „Ich habe den Eindruck, dass wir nachschärfen müssen, zumindest in den Hilfsmitteln, die wir haben. Und dass das, was im Moment besteht, eben ein Hausverbot begrenzt auf drei Monate, möglicherweise für die Situationen, die wir haben, nicht reichen wird.“

Mit der Änderung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 folgte die Koalition damals der Idee von Grünen und Linken, die die Rechte von Studenten stärken wollen. Im Reformprozess der rot-rot-grünen Koalition wurde daher auch der Paragraf im Gesetz entfernt, der bisher den Uni-Verwaltungen Ordnungsrechtsmaßnahmen bis hin zur Zwangsexmatrikulation erlaubte.

CDU möchte Thema ansprechen – Wissenschaftssenatorin blockt ab

Aus der CDU, die damals schon gegen die Streichung der Ordnungsmaßnahmen gewesen ist, kommen nun Forderungen, die Uni-Verwaltung bei den Sanktionen wieder zu stärken. Adrian Grasse, damals wie heute wissenschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sprach sich im Gespräch mit der „Berliner Zeitung“ genau dafür aus. Es brauche das Instrument der Exmatrikulation, um jüdische Studentinnen und Studenten zu schützen und deutlich zu machen, dass Antisemitismus an unseren Hochschulen keinen Platz habe. „Wenn es dieses Instrument gibt, glaube ich, dass es eine abschreckende und disziplinierende Wirkung haben würde“, sagt Grasse weiter. Er werde das Thema in der schwarz-roten Koalition aufrufen.

Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) sieht das aber offenbar anders. Auf Anfrage der „Berliner Zeitung“ teilte ein Sprecher der Senatsverwaltung mit, dass die Senatorin eine „Exmatrikulation aufgrund politischer Aktivitäten“ ablehne.



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