Boom beim Balkonkraftwerk hält an – jetzt sollen noch Erleichterungen für Mieter kommen

Der Bestand an kleinen Solaranlagen wächst immer schneller. Und der nächste Schub durch Erleichterungen für Mieter steht kurz bevor. Was für die Balkonkraftwerke geplant ist.
Balkonkraftwerk
Balkonkraftwerke wandeln das Licht der Sonne in elektrischen Strom um.Foto: aprott/iStock
Von 4. Juli 2024

Immer mehr Menschen in Deutschland legen sich ein Balkonkraftwerk zu. Jetzt sollen die kleinen Photovoltaik(PV)-Anlagen einen weiteren Schub bekommen. Der Bundestag will am Donnerstagabend, 4. Juli, günstigere Bedingungen für Mieter und Wohnungseigentümer zum Bau eines Balkonkraftwerks beschließen.

Nach dem gerade abgelaufenen Rekordquartal sieht das Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW), als „Booster für die Solarisierung von Balkonen“. Er rechnet mit einem weiteren Nachfrageschub bei den sogenannten Steckersolargeräten. Das sind Solaranlagen mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker. Wenn dieser in eine einfache Steckdose gesteckt wird, ist die PV-Anlage mit dem Stromnetz verbunden.

Rasanter Anstieg

Im zweiten Quartal gingen dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zufolge so viele der kleinen PV-Anlagen in Betrieb wie nie zuvor. Stand Mittwoch zeigte es mehr als 152.000 Balkonkraftwerke, die von April bis Juni in Betrieb gingen. Das ist ein gewaltiges Plus von 52 Prozent zum bisherigen Rekordhalter, dem zweiten Quartal 2023.

Insgesamt verzeichnet das Marktstammdatenregister derzeit gut 563.000 Anlagen in Betrieb. Die tatsächlichen Zahlen dürften sogar noch höher sein, da es eine mehrwöchige Nachmeldefrist gibt und manche Anlagen schlicht nicht angemeldet werden.

Balkonkraftwerk

Die Anzahl der Balkonkraftwerke in Deutschland ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Foto: mf/Epoch Times; Daten: dpa, Statista

Erleichterungen für Mieter und Wohnungseigentümer

Im Bundestag geht es jetzt um Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Um ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen, benötigen Mieter bislang die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters – beziehungsweise als Wohnungseigentümer die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Diese Zustimmung kann bisher ohne sachlichen Grund verweigert werden.

Nun soll die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht einfach blockiert werden können – etwa Umbauten für Barrierefreiheit oder Einbruchschutz.

Vermieter und die WEG sollen zwar weiterhin ein Mitspracherecht haben, wenn es darum geht, wie genau ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird. Ob eine solche Anlage überhaupt installiert werden darf, wäre dann aber nicht mehr grundsätzlich strittig.

Verband lobt „Recht zur Ernte von Sonnenstrom“

Körnig sagte, es werde quasi ein „Recht zur Ernte von Sonnenstrom“ gesetzlich verankert. Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagte, bei Balkonkraftwerken würden Hürden abgebaut. Dies sei ein wichtiger Schritt, der große Energieeinsparungen in den privaten Haushalten ermögliche.

Die Grünen-Energiepolitikerin Katrin Uhlig lobte, die Änderungen machten das Installieren einer Steckersolaranlage nochmals leichter. Sie sagte:

So können noch mehr Menschen einfacher an der Energiewende teilhaben und sie aktiv mitgestalten.“

Der SPD-Abgeordnete Daniel Rinkert sieht mit den Änderungen die Energiewende in den eigenen vier Wänden gestärkt. Damit würden Mieter und Eigentümer in die Lage versetzt, selbst zu entscheiden, ob sie solche Geräte bei sich zu Hause installieren wollten.

„Damit ermöglichen wir einen einfachen, unbürokratischen Weg, die Energiekosten zu senken.“ Rinkert wies obendrein darauf hin, dass Wohnungseigentümerversammlungen digitaler werden könnten.

Nicht die ersten beschlossenen Vereinfachungen

Schon im abgelaufenen Quartal hatten die Balkonkraftwerke Rückenwind aus Berlin bekommen. So war zum 1. April die Registrierung der Geräte vereinfacht worden. Inzwischen reicht eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Zudem ist bereits ein Solarpaket der Bundesregierung in Kraft. Es erlaubt unter anderem die Nutzung einer normalen Steckdose für die Anlagen, den vorübergehenden Einsatz alter, nicht digitaler Zähler und eine höhere Leistung von jetzt 800 Watt am Wechselrichter. Zuvor waren nur 600 Watt erlaubt. Fast jeder Abbau von Bürokratie führe zu einer Belebung der Nachfrage, sagte Körnig.

Zudem dürfte der aktuelle Boom auch von günstigeren Preisen gespeist worden sein. Der BSW führe dazu zwar keine Statistik, teilte Körnig mit. Er gehe aber davon aus, „dass – wie bei den Modulpreisen auch – hier in den letzten Monaten Preissenkungen stattgefunden haben“. In Baumärkten waren die Balkonkraftwerke zuletzt teils für wenige Hundert Euro zu haben.

Vor- aber auch Nachteile

Ein Balkonkraftwerk muss nicht zwangsweise am namensgebenden Balkon hängen. Die Solarzellen sollten lediglich sicher an einem sonnenreichen Platz positioniert sein. Der von ihnen produzierte Strom senkt den Verbrauch und damit die Stromrechnung ihrer Betreiber.

Wie vieles im Leben hat auch ein Balkonkraftwerk neben Vor- auch Nachteile. So funktioniert dieses nur dann, wenn das Stromnetz, mit dem es verbunden ist, intakt ist. Bei Stromausfall schaltet das Minikraftwerk ebenfalls ab.

Auch nachts funktioniert das Balkonkraftwerk nicht, da nachts keine Sonne scheint. Selbst an stark bewölkten Tagen ist die Stromausbeute deutlich geringer als bei direkter Sonneneinstrahlung. Ein Stromspeicher lohnt sich – im Gegensatz zu größeren PV-Anlagen  – jedoch eher nicht.

Ein weiterer Nachteil: Der überschüssige Strom fließt mit digitalem Zähler (Smart Meter), der dafür eingebaut sein muss, unentgeltlich ins öffentliche Netz. Anders als bei großen PV-Anlagen gibt es dafür keine Einspeisevergütung pro Kilowattstunde. Daher ist es für Besitzer eines Balkonkraftwerks ratsam, bei Tageslicht oder Sonnenschein die größeren Verbraucher wie Spül- oder Waschmaschine laufen zu lassen.

Ob sich das Balkonkraftwerk finanziell lohnt, hängt also neben dem Anschaffungspreis und dem Standort auch davon ab, ob die Betreiber während der Zeit, in der sie Strom erzeugen, diesen auch verbrauchen. Einer kürzlich veröffentlichten Studie der RWTH Aachen im Auftrag von E.ON zufolge lohnen sie sich im Schnitt ab einer Betriebszeit von drei bis sechs Jahren. Dann sind die Investitionen der Anlage wieder drin.

(Mit Material der Nachrichtenagenturen)



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