Heizungstausch: Wie Immobilienbesitzer jetzt sparen können

Kurz vor der Bundestagswahl zieht die Nachfrage nach Wärmepumpen massiv an. Wer sich noch die aktuellen Fördergelder für eine neue Heizanlage sichern will, sollte folgende Übersicht dazu kennen.
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Die Förderung für eine gesetzlich geforderte modernere Heizung könnte in Kürze wegfallen.Foto: TanyaRozhnovskaya/iStock
Von 6. Januar 2025

Im vergangenen Jahr erlebte die Heizungsbranche eine Krise. Die Unternehmen haben sich auf einen steigenden Absatz von Wärmepumpen eingestellt. Dieser ist allerdings dramatisch eingebrochen. Einige Großunternehmen mussten sogar Kurzarbeit anmelden. Hohe Strompreise und Verunsicherung bei den Käufern galten als Dämpfer für die von der Bundesregierung angestrebte Wärmewende.

CDU kurbelt Nachfrage an

Einen überraschenden Umschwung gab es in den vergangenen Wochen. Im Dezember ist der Absatz von Wärmepumpen wieder stark gestiegen. Der Grund dafür liegt laut der „Financial Times“ an der Ansage der CDU, die bestehenden Förderungen für die Heizungssanierung streichen zu wollen. Angesichts der aktuellen Umfragewerte ist ein Wahlsieg der Union bei der Bundestagswahl am 23. Februar äußerst wahrscheinlich.

Die Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK), dass die KfW-Heizungstauschprogramme 2025 „unterbrechungsfrei wie gewohnt weiterlaufen“, könnte somit bald hinfällig werden. Diesen drohenden Förderstopp nahmen offenbar viele Menschen zum Anlass, ihre Heizung schnellstmöglich zu erneuern. Damit wollen sie sich noch die bestehenden Fördergelder sichern, die möglicherweise nur noch bis Februar verfügbar sind.

Die umstrittene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes sieht vor, dass seit vergangenem Jahr jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien funktionieren muss. Ein favorisiertes Heizsystem hierfür sind Wärmepumpen. Fossile Öl- und Gasheizungen sollen damit zunehmend aus den Heizungskellern verschwinden.

Über 200.000 KfW-Anträge

Neben dem Absatzplus bei den Wärmepumpenherstellern stieg auch die Anzahl der Anträge, die bei der KfW für eine Heizungsförderung gestellt werden. Seit dem Beginn der Heizungsförderung am 27. Februar 2024 bis zum Jahresende bewilligte die Kreditanstalt für Wiederaufbau knapp 227.000 Zuschüsse. Zu den Begünstigten gehören Privat­personen, Unternehmen und Kommunen. Die Anträge würden nahezu vollständig und sofort bewilligt, hieß es.

Das BMWK sprach gegenüber „Financial Times“ von aktuell 6.000 bis 8.000 KfW-Anträgen pro Woche. „Das ist ein starker Anstieg, das Interesse an der Förderung wächst zunehmend“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Die Bürger nähmen wahr, welche Vorteile der Einbau einer modernen, emissionsarmen Heizung ohne Gas und Öl habe.

Er fügte hinzu: „Die Förderung beim Heizungstausch ist umfangreich. Wer weniger Einkommen hat, bekommt mehr Förderung.“ Insgesamt habe sich die Förderung für den Heizungstausch „etabliert und sollte bleiben“, so der Minister.

Die Wärmepumpe soll eine Schlüsselrolle spielen bei der «Wärmewende». Doch der Verkauf läuft anders als erwartet.

Die Wärmepumpe soll eine Schlüsselrolle bei der „Wärmewende“ spielen. Foto: Daniel Reinhardt/dpa

Wo gibt es die Förderung?

Wer sich die Förderung – den Zuschuss Nr. 458 – sichern will, muss diese bei der KfW beantragen. Das geht hier auf der Website der Kreditanstalt. Manche Wärmepumpenhersteller bieten zudem eine Hilfestellung an, um sich den staatlichen Zuschuss zu sichern.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften, Unternehmen und Kommunen. Der Zuschuss gilt für den Kauf und Einbau einer neuen, nach Vorstellung der Bundesregierung klimafreundlichen Heizung.

Diese Boni gibt es aktuell

Zunächst bietet die KfW die Basisförderung für alle Wärmepumpen an. Sie deckt 30 Prozent des Kaufpreises ab.

Das Förderprogramm beinhaltet auch den sogenannten Klimageschwindigkeitsbonus für selbst genutzte Wohngebäude. Dieser liegt bei 20 Prozent und winkt beim Tausch einer funktionsfähigen fossilen Heizanlage oder Nachtspeicherheizung. Auch für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen mit einem Alter von über 20 Jahren ist der Bonus erhältlich.

Weitere 30 Prozent gibt es durch den Einkommensbonus für jene, die ihr Wohneigentum, in das die neue Heizanlage kommt, selbst nutzen. Dabei darf das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen die Grenze von 40.000 Euro nicht übersteigen. Bei Alleinstehenden liegt die Grenze bei 51.000 Euro Jahresbruttoeinkommen.

Zuletzt gibt es noch den Effizienzbonus in Höhe von maximal 5 Prozent. Er gilt für Wärmepumpen, die ihre Wärme aus dem Grundwasser, dem Erdreich oder Abwasser gewinnen oder ein natürliches Kältemittel verwenden.

Die aufgeführten Boni sind eine Ergänzung zur Basisförderung und mit dieser kombinierbar. Insgesamt können bis zu 70 Prozent der anzurechnenden Investitionskosten vom Staat gefördert werden.

Vorteil von bis zu 21.000 Euro

Wer mehr als eine Immobilie besitzt, sollte beachten, dass die förderfähigen Kosten für eine Heizungssanierung unterschiedlich hoch sind. Für das erste Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus liegen die förderfähigen Kosten noch bei 30.000 Euro.

Eine Halbierung dieses Betrags auf 15.000 Euro findet bei der zweiten bis sechsten Wohneinheit statt. Ab der siebten Wohneinheit sinkt dieser Betrag auf jeweils 8.000 Euro.

Bei maximalen förderfähigen Kosten von 30.000 Euro und bis zu 70 Prozent Förderpotenzial bietet der Staat für den Heizungstausch somit eine Erstattung von bis zu 21.000 Euro an.

Rechenbeispiel: So viel bekommen Sie konkret

Zur besseren Veranschaulichung stellen wir ein Rechenbeispiel für eine neue Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus auf. Angenommen, die Anschaffung und Installation kosten 28.000 Euro. Somit gilt:

  • Mit nur der 30-prozentigen Basisförderung erstattet die KfW 8.400 Euro.
  • Die Basisförderung kommt mit dem Klimageschwindigkeitsbonus auf 50 Prozent, also 14.000 Euro Zuschuss.
  • Die Basisförderung in Kombination mit dem Einkommensbonus erzielt 60 Prozent. Das wären 16.800 Euro.
  • Wenn es zur Basisförderung den Effizienzbonus gibt, bedeutet das 35 Prozent Förderung: 9.800 Euro.
  • Ein Paket aus Basisförderung, Klimageschwindigkeits– und Effizienzbonus bringt 55 Prozent der Kosten zurück, also 15.400 Euro.
  • 65 Prozent ergeben sich aus Basisförderung, Einkommens– und Effizienzbonus. Das bedeutet 18.200 Euro retour.
  • Können zur Basisförderung alle Boni oder alle außer dem Effizienzbonus geltend gemacht werden, liegt der Prozentsatz über 70 Prozent. Da dies wie erwähnt jedoch der maximale Fördersatz ist, erstattet der Staat in diesem Beispiel maximal 19.600 Euro.

Bei einer Rückerstattung von 70 Prozent im genannten Beispiel müsste der Bauherr anstatt 28.000 Euro letztlich nur noch 8.400 Euro selbst tragen. Das ist jedoch in etwa der Preis für eine durchschnittliche Gastherme für ein Einfamilienhaus mit Installation. Die Preise variieren je nach Anlagengröße und Hersteller.

Das geeignete Heizsystem für das Haus

Die noch geltenden Förderungen stellen somit einen Vorteil für Immobilieneigentümer dar. Fallen diese weg, wird der gesetzlich geforderte Umstieg künftig erheblich teurer.

Immobilieneigentümer sollten allerdings prüfen, ob mit dem Umstieg auf eine Wärmepumpe weitere Sanierungsmaßnahmen am Gebäude nötig sind. Eine Wärmepumpe funktioniert nicht in jedem Bestandsgebäude optimal. Manchmal ist ein Austausch der Fenster oder Heizkörper in den Wohnräumen nötig, um einen effizienten Betrieb der Wärmepumpe sicherzustellen.

Auch Dämmarbeiten am Gebäude könnten erforderlich sein. Das alles führt wiederum zu erheblichen Zusatzkosten, die den Preis einer Wärmepumpe deutlich übersteigen könnten.

In solch einem Fall sollte der Hauseigentümer prüfen, ob ein anderes Heizsystem, das die 65-Prozent-Anforderung erfüllt, eine kostengünstigere Variante ist.

(Mit Material von dts)



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