Das Neue Hambacher Fest 2018: Was nicht erwähnt wird, braucht man nicht zu zensieren

Am 5. Mai 2018 fand im Hambacher Schloss das “Neue Hambacher Fest” statt. Das Fest soll Mut machen, wieder Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit einzufordern.
Titelbild
Hambacher SchlossFoto: iStock
Von 6. Mai 2018

Organisiert von Prof. Dr. Max Otte, Mitglied der Werte-Union in der CDU, fand die Veranstaltung nicht ganz zufällig am Ort des historischen Hambacher Fests von 1832 statt.

Das historische Hambacher Fest von 1832 war die erste große Veranstaltung auf dem Weg der Deutschen in ein geeintes, demokratisches und rechtsstaatlich verfasstes Deutschland.

Kurz zusammengefasst: Das historische Fest

Nachdem Napoleon 1817 endgültig besiegt wurde, gingen die deutschen Fürsten daran, ihre Herrschaft zu restaurieren. Der unter der französischen Herrschaft eingeführte Code Napoleon, ein Gesetzbuch, das eine einheitliche und gleiche Rechtsprechung für jedermann gebracht hatte, wurde wieder durch die alte Rechtsprechung ersetzt, die den Adel privilegierte.

Zeitungen wurden zensiert, politische Parteien oder Versammlungsfreiheit verboten. Auch zerfiel das unter Napoleon in weiten Teilen vereinigte Deutschland wieder in mehrere kleine Länder unter Fürstenherrschaft.

Viele Deutsche, die die französische Herrschaft ablehnten und für ihre Freiheit gegen die Franzosen gekämpft hatten, schätzten jedoch das Rechtssystem und die bürgerlichen Freiheiten, die sie unter den Franzosen genossen hatten. Und der gemeinsame Kampf gegen die Franzosen hatte den Gedanken der nationalen Einheit Deutschlands auch den kleinen Leuten nahegebracht.

Da politische Versammlungen verboten waren, wurde zum Mai 1832 ein großes „Volksfest“ organisiert und deutschlandweit publik gemacht.

Auf dem Fest das vom 27. Mai bis zum 1. Juni dauerte wurden Ideen zu einem einheitlichen Deutschland diskutiert, schwarz-rot-goldene Fahnen geschwungen (das war damals revolutionär) und debattiert, ob man endlich gegen die Fürstenherrschaft und für einen demokratischen Staat losschlagen solle.

Diszipliniert deutsch, wie man auch damals schon war, blieb es bei den Debatten, aber die Ideen verbreiteten sich von da aus nach ganz Deutschland, denn es waren über 20 000 Teilnehmer aus vielen der kleinen deutschen Länder zu dem Fest gekommen.

Video: Kleines Interview zum Neuen Hambacher Fest

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Das neue Fest

Prof. Otte, der der Werte-Union in der CDU angehört, einem Zusammenschluss von CDU Mitgliedern, die sich der Rückbesinnung der CDU auf ihre traditionellen Werte verschrieben hat, möchte mit seiner Veranstaltung auf Fehlentwicklungen in Deutschland und Europa hinweisen und allen Bürgern, die sich gegen diese Entwicklungen stellen, Mut machen.

Er will damit auch aufzeigen, dass jene, die Rechtsstaatlichkeit und eine Änderung der aktuellen Politik wollen, nicht in die reaktionäre oder rechtsradikale Ecke gehören, sondern sich durch ihr Engagement dafür einsetzen, das die Bürgerrechte und der Gedanke des freiheitlichen Rechtsstaats wieder respektiert werden.

Medienreaktionen

In der Berichterstattung der etablierten Medien von Welt bis RTL fand sich dann auch schnell bestätigt, wieso Prof. Otte sehr bewusst genau diesen Ort für seine Veranstaltung gewählt hatte. Die vorgesehenen Redner und Veranstaltungsteilnehmer waren unter anderem: Thilo Sarrazin, Vera Lengsfeld, Willy Wimmer, Jörg Meuthen, Imad Karim, Joachim Starbatty, Markus Krall und Max Otte.

Also Wirtschaftsfachleute, Bürgerrechtler oder Politiker, die für die Werte, wie sie im Grundgesetz dargelegt sind, eintreten. Anstatt auf Inhalte einzugehen oder Redner beim Namen zu nennen, beschränkten sich die meisten Medien darauf, die Redner als umstritten, reaktionär, oder rechtspopulistisch zu diffamieren.

Bürger, die sich noch an die Flugblätter und Zeitschriften der leninistisch oder maoistisch geprägten K-Gruppen der 60er und 70er Jahre erinnern können, kennen diesen Tonfall und den Versuch die inhaltliche Auseinandersetzung zu vermeiden – indem alles als faschistoid gebrandmarkt wurde, was nicht der kommunistischen Meinung entsprach – noch sehr genau.

Was nicht erwähnt wird, braucht man nicht zu zensieren

Schreiber, die versuchten, den Bezug zum historischen Fest zu widerlegen, haben ihre Gedankengänge leider nicht zu Ende geführt. Da heißt es, dass wir heute doch in einem einheitlichen, freien, rechtsstaatlichen System ohne Zensur oder Fürstenherrschaft leben würden.

Betrachtet man nur das Grundgesetz, dann haben sie Recht. Doch das reale Leben zeigt, dass diese Verfassung zunehmend ausgehöhlt wird und von Regierungsseite der Gesetzesvorbehalt einiger Grundrechte als Freibrief angesehen wird, diese nach Belieben einzuschränken.

Siehe Artikel 5 (Freie Meinungsäußerung) und dazu das Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Offiziell wegen sogenannter Hass- und Falschmeldungen verabschiedet, enthält es Regelungen, die den Richtervorbehalt, zu entscheiden, ob etwas als strafbar zu bewerten ist oder nicht, komplett aushebelt und an nicht genau definierte Schiedsstellen verweist.

Ob die Schmäh-Gedichte eines Herrn Böhmermann bei einer solchen Schiedsstelle auch als „künstlerische Freiheit“ durchgekommen wären, wenn stattdessen ein Herr Mustermann sie verfasst hätte?

Auch die jüngsten Attacken des Herren Böhmermann im ZDF „Neo Magazin Royale“, bei denen er, natürlich „rein satirisch“, eingebettet in eine Sendung, die Hass und Betrug im Netz als nur von den „Rechten“ kommend darstellt, seine Follower in den sozialen Netzen dazu auffordert, sich über bestimmte Personen bei den Socialmediabetreibern zu beschweren und deren Blockierung zu fordern, zeigen deutlich, was er und seine Auftraggeber von der Meinungsfreiheit Andersdenkender halten. Insbesondere die beigefügte Liste mit mehr als 1000 Namen ist aufschlussreich.

Wie ist eine solche Aufforderung zur Ausgrenzung eigentlich nach dem NetzDG zu bewerten? Reaktion? Da es eine ZDF-Sendung war, gilt das NetzDG natürlich nicht.

Zensur findet nicht statt? Worüber nicht berichtet wird, dass braucht man auch nicht zu zensieren. Wer bei der Tagesschau nach dem Neuen Hambacher Fest sucht findet – Nichts. Außer 175 Jahre Hambacher Fest. Kandel. Auch nicht viel. BaMF-Skandal mit bestechlichen Mitarbeiten. Viel Spaß beim Suchen.

Talkshows als Propagandakeulen

Personen, die wegen ihrer Forderungen nach Durchsetzung des geltenden Rechts, oder traditionell christlicher Ansichten zu Ehe und Familie (Vater, Mutter, Kind) statt gleichgeschlechtlicher Ehe und Genderismus von den Sprachrohren des Neusprechs in die rechte Ecke gestellt werden, finden sich in den Talkshows genannten Propagandasendungen als Zielscheibe der geballten „Empörung“ der anderen Teilnehmer wieder oder werden nicht mehr eingeladen.

Wer da Beispiele sucht: Eva Herman bei Kerner

und – Senta Berger gesteht, dass sie eigentlich keine Ahnung hat und fragt, ob man nicht das tun wolle, was abgesprochen war,

oder: Daniele Ganser wird als Verschwörungstheoretiker hingestellt (Schwyzerdütsch).

 

Wer sich den Ablauf der Sendungen und die Ignoranz der Gesprächsleiter gegenüber allen sachlichen Argumenten ansieht, bemerkt sofort die Absicht. Diese Art der Diffamierung ist Zensur auf höherer Ebene.

Rechtsgleichheit und Bindung der Regierung an Grundgesetz und Recht

Der wichtigste Punkt, damit ein Rechtsstaat auch als solcher funktioniert, ist die Einhaltung der Gewaltenteilung in Legislative (Bundestag und Länderparlamente, Bundesrat), Exekutive (Regierung, Ministerien und die ihnen unterstellten Ämter und Behörden) und die Judikative (Richter) wobei der Judikative die Staatsanwälte leider nicht angehören. In vielen anderen Ländern sind sie Teil der Judikative, damit deren Wirken dem Zugriff der Politik entzogen ist.

Aus diesem Staatsmodell folgt, dass die Regierung, Kanzler und Minister nur im Rahmen bestehender Gesetze handeln dürfen. Recht setzen oder außer Kraft setzen ist der Exekutive nach Grundgesetz verboten!

Kanzlerin Merkel hat sich allerdings, in Fürstenmanier, über das geltende Recht gestellt und die Abschaltung der Atomkraftwerke verfügt, es hätte dazu eines Beschlusses des Bundestags bedurft; außerdem 2015 das geltende Recht an den Grenzen außer Kraft gesetzt. Strafanzeigen und Klagen gegen Kanzlerin Merkel wurden durch die Staatsanwaltschaften sämtlich nicht zur Klage zugelassen.

Erfolg hatten allerdings die Energiekonzerne, deren Kraftwerke durch den ungesetzlichen Beschluss von Frau Merkel abgeschaltet wurden. Sie erhalten Entschädigungen in Milliardenhöhe. Nicht aus der Tasche von Frau Merkel, sondern von allen Steuerzahlern.

Auf der anderen Seite werden dafür aber Rundfunkbeitragsverweigerer, die noch nicht einmal über ein Empfangsgerät verfügen, für Beträge, die selten über ein paar Hundert Euro hinausgehen, in Erzwingungshaft genommen, während Straftäter, die teils schwere Körperverletzung oder Drogendelikte begangen haben, mit abenteuerlichen Begründungen freigesprochen oder nur zu Bewährungsstrafen verurteilt werden.

Unkenntnis von Gesetzen schützt normalerweise nicht vor Strafen, auch wenn man aus einem anderen Kulturkreis stammt. Die meisten islamischen Länder haben keine Skrupel, selbst Touristen, die unwissentlich deren Gesetze brechen, zu harten Strafen zu verurteilen.

Es wäre wünschenswert, wenn sich die gesamte deutsche Exekutive über den Sinn der Anekdote im Klaren wäre, die vom Müller und Friedrich den Großen (Preußenkönig) erzählt wird. Die Quintessenz wurde in diesem Spruch des Müllers wiedergegeben:

Herr König, solange es ein Kammergericht gibt, kriegt ihr meine Mühle nicht!“

Historisch korrekt ist das zwar nicht, aber es gibt sehr gut wieder, wie stark im Preußen der damaligen Zeit, mit vielen absolutistischen Herrschern rundum, der Gedanke war, dass das Recht auch den König bindet. Oder wie es Friedrich der Große selbst ausdrückte:

Ich bin der erste Diener meines Staates“.

Diese alten preußischen Tugenden des Staatsverständnisses verdienen es, wieder in das Bewusstsein aller Akteure des politischen Lebens zurückgerufen zu werden.

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