Neue EU-Regeln für unser Mobiltelefon: Das ändert sich 2025

Die EU will mit einer Regelverschärfung unser Mobiltelefon nachhaltiger machen. Die Herstelller sind nun in der Pflicht, bis Mitte 2025 ihre Modelle anzupassen. Neben Mobiltelefonen sind auch weitere Geräte betroffen. Eine Chance für Nutzer?
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Nach 2 bis 3 Jahren ersetzt? Die EU will, dass die Nutzer ihr Mobiltelefon länger behalten.Foto: Beatriz Herrera/iStock
Von 22. Dezember 2024

Textnachrichten schreiben, fotografieren, im Internet surfen – oder einfach nur telefonieren: Für die meisten Menschen ist das Mobiltelefon im Alltag nicht mehr wegzudenken.

Doch die Nachhaltigkeit ist ausbaufähig. Oftmals ersetzen die Nutzer ihr Mobiltelefon schon nach zwei bis drei Jahren. Nicht selten liegt das daran, dass die Kapazität des Akkus nachlässt oder einige Funktionen nicht mehr optimal laufen.

Neue Verordnung – und ab wann sie gilt

Die Europäische Union will das ändern und die Nachhaltigkeit der Geräte verbessern. Dazu hat die Union die sogenannte Ökodesign-Verordnung erstellt. Sie wird auch Verordnung (EU) 2023/1670 genannt.

Die Neuregelung wird ab dem 20. Juni 2025 in Kraft treten. Wie die EU-Kommission schreibt, ist diese Verordnung umfänglich verbindlich und gilt in jedem Mitgliedstaat der EU.

Die EU-Kommission begründet ihr Vorhaben damit, dass sie mit der Verordnung eine höhere Umweltverträglichkeit bei energieverbrauchsrelevanten Produkten erreichen will. Aufgrund des großen Handelsvolumens von Mobiltelefonen und ähnlichen Geräten sieht die Kommission hier ein erhebliches Potenzial für Verbesserungen. 2024 wird der Markt voraussichtlich 1,23 Milliarden Mobiltelefone absetzen. Inzwischen besitzen rund 4,7 Milliarden Menschen in der Welt ein Mobiltelefon.

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Zur Nachhaltigkeit von Mobiltelefonen gehört auch, dass man sie leichter reparieren kann. Foto: Andy Miller/iStock

Welche Geräte sind betroffen?

Die Richtlinie richtet sich an die Hersteller der Geräte. Sie sollen diese künftig so anpassen, dass die Nutzer ihr Mobiltelefon länger benutzen können.

Konkret betrifft die Ökodesign-Verordnung Smartphones, also Mobiltelefone mit großem Touch-Display (Berührungsbildschirm) und ältere Mobiltelefone ohne Touch-Display. Ebenso wird die Verordnung für schnurlose Telefone und Tablet-Computer gelten.

Die Verordnung gilt jedoch nicht für Mobiltelefone und Tablets mit flexiblem Haupt-Display, das der Nutzer teilweise oder vollständig ab- und aufrollen kann. Ebenfalls gilt sie nicht für Smartphones, die für Hochsicherheitskommunikation ausgelegt sind.

Welche Anforderungen stellt die EU?

Die Ökodesign-Verordnung schreibt vor, dass „Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigte“ für mindestens sieben Jahre nach dem abgeschlossenen Verkauf eines Gerätes noch eine Reihe von Ersatzteilen anbieten müssen. Dadurch sollen die Nutzer der Geräte diese leichter reparieren oder reparieren lassen können.

Zu den austauschbaren Ersatzteilen zählt die EU unter anderem Akku, Bildschirm, Kamera, Audio- und Ladeanschlüsse, mechanische Tasten, Mikrofone und Lautsprecher auf. Die Hersteller sollen die Ersatzteile in den ersten fünf Jahren nach maximal fünf Arbeitstagen nach Eingang des Auftrags liefern, in den folgenden zwei Jahren dann nach maximal zehn Arbeitstagen.

Schnelle und einfache Reparatur

Dabei sollen es die Hersteller dem Gerätenutzer möglich machen, die Ersatzteile selbst auswechseln zu können. Das soll mit einem mit dem Produkt oder Ersatzteil gelieferten Werkzeug oder Werkzeugen oder mit einfachen, handelsüblichen Werkzeugen durchführbar sein.

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Wer sein Mobiltelefon selbst reparieren kann, spart meist Zeit und Geld. Foto: Andy Miller/iStock

Einige Hersteller bieten bereits seit mehreren Jahren solche nachhaltigen Mobiltelefone an. Die Nutzer können nicht nur den Akku leicht austauschen. Auch andere Komponenten kann der Kunde mit mitgeliefertem Werkzeug und Videoanleitung des Herstellers Schritt für Schritt durchführen.

Falls eine Reparatur für den Nutzer zu schwierig sein sollte, bieten manche Hersteller auch an, dass der Kunde ihnen das Gerät zur Reparatur einschicken kann.

Software-Aktualisierung

Neben den Bauteilen – der Hardware – fordert die EU auch schärfere Regeln für das Betriebssystem – die Software. Für dieses sollen ab dem Verkaufsstart für mindestens fünf weitere Jahre regelmäßige Aktualisieren zur Verfügung stehen.

Aktuell gibt es noch manche Hersteller von Mobiltelefonen mit einem Betriebssystem von Android, die diese Leistung für nur zwei oder drei Jahre anbieten. Wenn längere Zeit keine Aktualisierung des Systems stattfindet, kann das ein Sicherheitsrisiko für das Mobiltelefon bedeuten – auch wenn die Hardware noch funktioniert.

Wie lange hält ein Mobiltelefon?

Ein Mobiltelefon an sich hält oftmals länger, als es sich viele vorstellen. Meist funktioniert das Gerät mit dem Austausch eines schadhaften Bauteils wieder wie am ersten Tag.

Oftmals ersetzen die Nutzer ihr Mobiltelefon aber dennoch durch ein neues, weil sie schlicht das Gefühl haben, dass es nach einer bestimmten Zeit überholt ist. Der Fachausdruck dafür ist: „psychologische Obsoleszenz“. Das ist sowohl bei privat als auch bei beruflich genutzten Mobiltelefonen der Fall.

Ist eine längere Nutzungszeit sinnvoll?

Dabei könnte eine längere Nutzungszeit des Gerätes wertvolle Ressourcen und Rohstoffe einsparen. So stecken in einem modernen Mobiltelefon insgesamt mehr als 60 verschiedene Metalle. Nicht selten werden diese mühsam und ohne Berücksichtigung von Menschenrechten und Naturschutz gewonnen.

Dabei geht es nicht nur um die 150 oder 200 Gramm, die ein Mobiltelefon auf die Waage bringt. Forscher des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt und Energie kamen zu dem Ergebnis, dass ein handelsübliches Mobiltelefon von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung 75,3 Kilogramm an Ressourcen verschlingt. Davon entfallen 35,3 Kilogramm auf den Rohstoffabbau.

Zudem kosten manche Mobiltelefone bereits weit über 1.000 Euro. Verzögert der Nutzer den Neukauf durch die ein oder andere Reparatur um ein paar Jahre, kann er viel Geld sparen.



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