Naturschutz: Deutschland erneut vor dem EuGH verurteilt – hohe Geldstrafen drohen
Deutschland kümmert sich nicht ausreichend um die Artenvielfalt in Berg-Mähwiesen und mageren Flachland-Mähwiesen, die als Natura-2000-Schutzgebiete ausgewiesen sind. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden.
Die Bundesrepublik hat demnach gegen ihre Verpflichtungen verstoßen, weil sie keine geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung der Lebensräume getroffen hat. In vielen Schutzgebieten gibt es beispielsweise keine Gebote oder Regelungen zur Mahd oder Düngung. In dem Verfahren konnte die Bundesregierung keine Erklärung dafür liefern, warum über 11.000 Hektar der geschützten Mähwiesen verloren gegangen sind.
Deutschland drohen hohe Geldstrafen
Nach einer Beschwerde des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung eingeleitet. Sollte Deutschland nach dem Urteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, drohen hohe Geldstrafen. Bereits im September vergangenen Jahres wurde Deutschland vom EuGH verurteilt, da es in seinen Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebieten gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen hat.
„Wieder wird Deutschland vor dem EuGH verurteilt, weil es seine Schutzgebiete dramatisch vernachlässigt“, sagte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Die Mängel sind bekannt, die notwendigen und rechtlich gebotenen Maßnahmen sind klar. Jetzt braucht es den nötigen Mut und Willen, die für unser Überleben wichtigen Lebensräume zu schützen.“
Der NABU fordert einen durch den Bund koordinierten Aktionsplan Schutzgebiete mit verbindlichen und spezifischen Zielen und Maßnahmen für alle Natura-2000-Gebiete. Hierfür müssten Bund und Länder die notwendigen Finanzmittel bereitstellen, so die Umweltschützer. Für die Agrarlandschaft sei auch in der EU-Agrarpolitik eine attraktive Honorierung von gesellschaftlichen Leistungen wie dem Schutz von artenreichen Wiesen dringend nötig. (dts/red)
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