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Impfpflicht bei Bundeswehr

Beate Bahner ruft impfgeschädigte Soldaten in den Zeugenstand

Die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner fährt im Prozess um die Duldungspflicht der COVID-Impfung schwere Geschütze auf. Die ihr vorliegenden Meldungen zu Impfnebenwirkungen bei Bundeswehrsoldaten beschreibt sie als "teilweise hochdramatisch".

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Bundeswehr-Soldaten

Foto: über dts Nachrichtenagentur

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Am 7. und 8. Juni wird die Beweisaufnahme im „wichtigsten Prozess der letzten zwei Jahre“, wie die Anwältin Beate Bahner ihn nennt, fortgeführt. Dann steht die Heidelberger Medizinrechtlerin erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht an der Seite von zwei Offizieren, die sich der COVID-Impfung widersetzen. Sie gehen davon aus, dass die Impfung mehr schadet als nützt.
Das bestätigen auch die Recherchen, die Bahner in Vorbereitung der Beweisaufnahme eingeholt hat. Am 8. Mai rief sie über ihren Telegramkanal Soldatinnen und Soldaten auf, ihr von Impfnebenwirkungen zu berichten. Die Meldungen geben Anlass zum Zweifel, dass die von der Bundeswehr vorgelegten Zahlen nicht stimmen.
„Das Bundesverteidigungsministerium behauptet, es seien lediglich 47 Verdachtsmeldungen von Impfnebenwirkungen der Soldaten eingegangen, davon ein Todesfall eines etwa 50 Jahre alten Soldaten. Wir Anwälte bezweifeln diese Zahlen und gehen auch hier von einer massiven Untererfassung aus“, schildert Bahner in einem Interview mit der Epoch Times.
Die Rückmeldungen beschreibt sie als „teilweise hochdramatisch“, darunter auch weitere Todesfälle.
Zu den anstehenden Gerichtsterminen werden auch Vertreter des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts gehört. „Hier wird es freilich um die Sicherheit der Impfstoffe, deren Wirksamkeit für die Geimpften und die Frage des Fremdschutzes ebenso gehen wie um die Impfnebenwirkungen“, so Bahner.
Das Anwaltsteam wird darüber hinaus weitere deutsche und internationale Sachverständige zu den vielen umfangreichen Fragestellungen laden. Die Medizinrechtlerin äußerte gegenüber Epoch Times: „Wir werden insbesondere auch die durch die Impfung geschädigten Soldaten als Zeugen mitbringen oder deren Aussagen, gegebenenfalls mit eidesstattlicher Versicherung, in der Verhandlung verlesen.“
Ob das Bundesverteidigungsministerium die aufgeworfenen Fragen „nun endlich“ beantworten kann, bleibt abzuwarten. Schon im März wollten die Anwälte wissen, wie viele Soldaten sind durch Corona schwer erkrankt und verstorben – und wie viele durch die Impfung erkrankt und verstorben. Eigentlich, so Bahner, müssten die Fragen „mit einem Mausklick“ beantwortet werden können.
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