Ärzte für COVID-Ethik: Menschenversuche mit „experimentellen gen-basierten Präparaten“ verstoßen gegen Nürnberger Kodex
Die Ärzte für COVID-Ethik (Doctors 4 Covid Ethics) haben Ende Februar/Anfang März in einem offenen Brief an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) auf Gefahren der Corona-Impfstoffe hingewiesen. Dabei forderten sie von der höchsten Arzneimittelbehörde Europas „Nachweise, dass Risiken von Gerinnung, Blutung und Thrombozytenanomalien in legitimen empirischen Studien vor der Anwendung am Menschen angemessen ausgeschlossen wurden.“
Auf die aus Sicht der Ärzte für COVID-Ethik „unwissenschaftliche und unhaltbare“ Antwort der EMA reagierten die Ärzte mit einem zweiten offenen Brief. Am 1. April forderten sie EMA-Präsidentin Emer Cooke persönlich auf, Stellung zu nehmen. Im Brief der Ärzte heißt es:
Bedauerlicherweise ist ihre Antwort vom 23. März nicht überzeugend und inakzeptabel. Wir sind bestürzt, dass Sie auf unsere Bitte um wichtige Informationen in einer abweisenden und unwissenschaftlichen Art und Weise reagieren. Ein solch unbekümmerter Umgang mit der Sicherheit von Impfstoffen erweckt den unwillkommenen Eindruck, dass die EMA den Interessen eben jener Pharmafirmen dient, deren Produkte zu bewerten Sie sich verpflichtet haben. Die Beweise sind eindeutig, dass es einige ernsthafte Risiken für unerwünschte Ereignisse gibt und dass eine Reihe von Menschen, die nicht durch SARS-CoV-2 gefährdet waren, nach der Impfung gestorben sind.“
Angebliche, wissenschaftliche Bewertungen „entbehren jeder Grundlage“
Die Antwort der EMA könnten die Ärzte für COVID-Ethik „nur als peinlich bezeichnen“. Demnach führte die EMA in ihrer Antwort mehrfach „keine quantitativen Daten [und] wissenschaftlichen Belege“ auf. An dieser Stelle kommen die Ärzte für COVID-Ethik zu dem Schluss, dass „jede wissenschaftliche Bewertung, die [die EMA] angeblich vorgenommen hat, einer Grundlage entbehrt.“
Gleichzeitig räumte die EMA ein – wiederum ohne Belege –, dass Corona-Impfstoffe, die laut den Ärzten für COVID-Ethik „besser als ‚experimentelle gen-basierte Präparate‘ bezeichnet werden sollten“, in den Blutkreislauf gelangen können. Ohne anderslautende Studien müssten die Ärzte daher davon ausgehen, „dass Endothelzellen [Anm. d. Red.: Innenwände von Blut- und Lymphgefäßen] angegriffen werden.“
In ihrem zweiten Brief verweisen die Ärzte für COVID-Ethik außerdem auf die Komplikationen mit dem Impfstoff von AstraZeneca. „Wie befürchtet, traten nach der ‚Impfung‘ schwere und tödliche Koagulopathien [Gerinnungsstörungen] bei jungen Menschen auf“. Daraufhin setzten 15 Länder, darunter Deutschland, Impfungen mit dem Impfstoff aus. [Epoch Times berichtete].
Nach einer „offiziellen Untersuchung der EMA zu den Fällen von erkrankten jüngeren Personen“ teilte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist die WHO der Ansicht, dass die Vorteile des Impfstoffs von AstraZeneca die Risiken überwiegen und empfiehlt, die Impfungen fortzusetzen.“
Worauf stützt sich diese Entscheidung, wollen die Ärzte für COVID-Ethik von der EMA wissen und fordern erneut konkrete Belege. Außerdem kritisieren sie: „Die WHO ist nicht für die formale Bewertung der Arzneimittelsicherheit zuständig. Das ist ausdrücklich die Aufgabe der [EMA].“
Kausaler Zusammenhang „jenseits des Bereichs des Zufalls“
Unter Berufung auf die Antwort der EMA vom 23. März stellen die Ärzte für COVID-Ethik fest, dass die EMA zwei tödlich gefährliche Zustände untersucht hat, die innerhalb von 14 Tagen nach der „Impfung“ aufgetreten waren.
Von fünf DIC- [disseminierte intravasale Gerinnung] und 18 CSVT-Fällen [zerebrale Sinusvenenthrombose] starben insgesamt neun Menschen. Diese Fälle betrafen nach Aussagen der Ärzte für COVID-Ethik meist Personen unter 55 Jahren. Alle DIC und zwölf CSVT (67 Prozent) waren unter 50 Jahre alt. Bei keinem der Fälle wurde eine schwere Vorerkrankung angegeben. Angesichts der Tatsache, dass 20 Millionen Menschen geimpft wurden, habe die EMA angenommen, dass der Nutzen die Risiken bei Weitem überwiegt.
Tatsächlich, so schreiben die Ärzte für COVID-Ethik, zeigen die Zahlen jedoch, „dass der AstraZeneca-‚Impfstoff‘ das Potenzial hat, eine intravaskuläre Gerinnung auszulösen [und], dass die tatsächlichen Risiken den theoretischen Nutzen bei Weitem überwiegen“. Weiter heißt es:
Jede Behörde mit dem geringsten Verantwortungsbewusstsein [muss] die weitere Anwendung aussetzen“.
Zur Begründung erklären die Ärzte in ihrem Brief, dass nach Angaben der EMA „normalerweise […] DIC <1 und CSVT = 1,3“ zu erwarten gewesen wären. Sie verweisen auf den Unterschied zu den tatsächlichen Zahlen. DIC = 5 und CSVT = 12. Eine 9-fache Erhöhung bei CSVT „ist jenseits des Bereichs des Zufalls.“
Außerdem „hoffen [die Ärzte], dass [die EMA] weiß, dass DIC bei gesunden Personen nie aus heiterem Himmel auftritt“. Folglich sollte „die Inzidenz nicht mit <1 angegeben werden, wenn sie in Wirklichkeit null ist“. Dementsprechend stellten die DIC-Fälle „einen schlüssigen Beweis dafür dar, dass der AstraZeneca-Impfstoff allein eine intravaskuläre Gerinnung auslösen kann.“
Spitze eines riesigen Eisbergs
Die häufigsten Symptome einer zerebralen Sinusvenenthrombose (CSVT) sind stechende Kopfschmerzen, verschwommenes Sehen, Übelkeit und Erbrechen, sowie in schweren Fällen Schlaganfall-ähnliche Symptome wie Sprach-, Seh- und Hörstörungen, Taubheitsgefühl im Körper, Schwäche, verminderte Aufmerksamkeit und Verlust der motorischen Kontrolle.
Die von der EMA „eingeräumte Zahl der Fälle kann nur die Spitze eines riesigen Eisbergs darstellen“, so die Ärzte weiter. Sicherlich sei der EMA „nicht entgangen, dass unzählige Menschen direkt nach ‚Impfungen‘ mit allen experimentellen gen-basierten Wirkstoffen an genau solchen Symptomen litten“. Die Ärzte für COVID-Ethik weisen hier ausdrücklich auf alle bislang (Not)-zugelassenen Corona-Impfstoffe hin. Weiter schrieben sie:
Zerebrale Venenthrombose gilt immer als lebensbedrohlicher Zustand, der sofortige medizinische Hilfe erfordert. So kann Gerinnselbildung in tiefen Beinvenen zu tödlichen Lungenembolien führen. Mikrothrombosen in den Lungengefäßen können „zur Fehldiagnose einer Lungenentzündung führen. In Kombination mit falsch-positivem PCR-Test werden diese dann als COVID 19-Fälle registriert“.
Auch hier sei anzunehmen, der EMA ist „dieses wahrscheinlich schon mehrfach aufgetretene Szenario nach ‚Impfungen‘ mit allen experimentellen gen-basierten Wirkstoffen“ bekannt. Ebenso seien der Behörde sicherlich immer wieder beobachtete kräftige Hautblutungen nach den „‚Impfungen‘ mit allen experimentellen gen-basierten Agenzien“ bekannt.
Corona-Impfung mindestens genauso tödlich wie COVID-19
Unter Zuhilfenahme der EMA-Zahlen, nehmen die Ärzte an, dass neun von etwa zehn Millionen Geimpften unter 60 Jahren an DIC und CSVT starben. Bei 60 Millionen Geimpften wäre demzufolge mit 54 Todesfällen zu rechnen. Zum Vergleich: Die Pandemie traf in Deutschland etwa 60 Millionen Personen unter 60 Jahren. In den ersten sechs Monaten sind davon nach RKI-Angaben 52 Personen ohne Vorerkrankungen gestorben. [vgl. RKI, Journal of Health Monitoring S11/2020, Tab. 3, S.11].
„Wegen der Unzuverlässigkeit von PCR-Tests und wegen der völlig neuartigen Art und Weise, wie Todesfälle ‚mit COVID-19‘ bestimmt werden“, sei dieser Wert von 52 eine Überschätzung der tatsächlichen Krankheitslast, so die Ärzte für COVID-Ethik. Das schwäche die „ohnehin unzureichende Behauptung zum Risiko-Nutzen-Verhältnis“ weiter.
Wie können sie dann erklären, dass der Nutzen der Impfung die Risiken bei Weitem überwiegt?“, fragen die Ärzte angesichts dieser Zahlen. Sie fordern von der EMA eine „Antwort, die durch Fakten und Zahlen untermauert ist und die wir der Öffentlichkeit vermitteln werden.“
Bevor „diese thromboembolischen unerwünschten Arzneimittelwirkungen“ nicht ausgeschlossen werden könnten, müsse „die begründete und verantwortungsvolle Annahme [lauten], dass es sich um einen Klasseneffekt handeln könnte“. Damit müssen zwangsweise alle notfallmäßig zugelassenen Impfstoffe – nicht nur AstraZeneca – widerrufen werden. Vor einer erneuten Freigabe müssten die Gefahren ausgeschlossen werden. Bezüglich dieser Neubewertung boten die Ärzte für COVID-Ethik ihre Hilfe an.
Impfungen sind Menschenversuche und bedürfen einer freiwilligen, informierten Zustimmung
In ihrem offenen Brief bezeichnen die Ärzte für COVID-Ethik, „das Versäumnis, die ‚Impfstoff‘-Empfänger über die hier beschriebenen Risiken und den vernachlässigbaren Nutzen zu informieren“ als schwerwiegende Verstöße gegen die medizinische Ethik und die medizinischen Rechte der Bürger.
Diese Verstöße seien besonders schwerwiegend, da zu erwarten sei, dass „Risiken mit jeder Wiederholungsimpfung und jeder dazwischen liegenden Coronavirus-Exposition zunehmen. Dies macht sowohl wiederholte Impfungen als auch häufige Exposition gegenüber Coronaviren gefährlich für junge und gesunde Altersgruppen, für die – ohne ‚Impfung‘ – COVID-19 kein wesentliches Risiko darstellt. Das ist die eigentliche Risiko-Nutzen-Analyse der COVID-19-‚Impfstoffe‘.“
Auch wenn sich „unternehmerische und politische Akteure als frei von Zwängen des medizinischen Ethikkodex betrachten“, so die Ärzte für COVID-Ethik weiter, sind alle Akteure an den Nürnberger Kodex gebunden. Punkt 1 des im Rahmen der Nürnberger Prozesse um Menschenversuche an KZ-Gefangenen entstandenen Kodex lautet:
Die freiwillige Zustimmung des Probanden ist absolut notwendig.“
Der Nürnberger Kodex verlangt darüber hinaus eine freie, informierte Entscheidung „ohne Einwirkung von Gewalt, Betrug, Täuschung, Übervorteilung oder einer anderen Form von Zwang oder Nötigung“. Laut den Ärzten für COVID-Ethik stellen demnach bereits „die Irreführung der Bevölkerung oder die Nötigung durch ‚Impfpässe‘ […] klare und ungeheuerliche Verstöße gegen den Nürnberger Kodex dar“. Auch Vorteile für Geimpfte widersprechen dem Grundsatz einer freien Entscheidung.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
„Mit anderen Worten“, erklären die Ärzte in ihrem offenen Brief: „Die Bürger haben nach dem Nürnberger Kodex und den damit verbundenen Schutzbestimmungen das Recht, nicht unfreiwillig medizinischen Experimenten unterworfen zu werden.“
Gesunde, junge Menschen, „für die SARS-CoV-2 kein erhebliches Risiko darstellt“, dürften damit keine Impfung während der Corona-Krise erhalten und die „Verwendung experimenteller Wirkstoffe“ bei älteren Menschen müsse bis zum Vorliegen einer angemessenen Nutzen-Risiko-Bewertung zurückgehalten werden. In jedem Fall aber „muss das Etikett des Impfstoffs überarbeitet werden, um die hier angesprochenen neu aufgetretenen schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse zu berücksichtigen.“
Bereits die ursprüngliche Zulassung des BioNTech/Pfizer-Impfstoffs durch die amerikanische Food and Drug Administration (FDA, höchste Arzneimittelbehörde der USA) mache klar, dass es sich um einen „experimentellen“ Impfstoff und bei Geimpften um „Versuchspersonen“ handele. Die wissentliche Fortführung der massenhaften Verabreichung stelle damit einen Verstoß gegen den Nürnberger Kodex dar.
In diesem Sinne weisen die Ärzte für COVID-Ethik darauf hin, „dass die Nürnberger Verstöße nach der Genfer Konvention Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten als ‚die schlimmsten Gräueltaten, die der Menschheit bekannt sind‘. Sie werden nach dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs verfolgt“. Weiter schreiben die Ärzte:
In Anbetracht von […] Milliarden von Menschen, die gezwungen werden könnten, diese Mittel zu akzeptieren, wird die EMA, indem sie sich beharrlich vor einer offenen Debatte und der Wahrheit drückt, von Juristen und Historikern als aktive Helferin bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesehen werden. Mit dem vollen Gewicht der Konsequenzen für alle Beteiligten.“
Ärzte für COVID-Ethik fordern sofortiges Handeln
Die Ärzte für COVID-Ethik fordern die EMA daher auf, „sich offen mit uns auseinanderzusetzen, um sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit ein objektives Verständnis des klinischen Risikoprofils dieser gen-basierten Interventionen hat“. Sollte die EMA stattdessen „weiterhin die Wahrheit verschweigen, wird man sich bemühen, dies ans Licht zu bringen und dafür zu sorgen, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird. Um der Verletzten und Toten willen und um weitere Leben vor ähnlichen Schicksalen zu schützen.“
Die Ärzte für COVID-Ethik schließen mit den Worten:
Um jeden Zweifel auszuschließen: Wenn ihre Aufsichtsbehörde [die EMA unter Leitung von Emer Cooke] ihre „Notfall“-Empfehlung von potenziell gefährlichen, unzureichend getesteten, gen-basierten ‚Impfstoffen‘ nicht sofort aussetzt, während die Angelegenheiten, die wir Ihnen gegenüber hervorgehoben haben, ordnungsgemäß untersucht werden, machen wir hiermit die Europäische Arzneimittelagentur darauf aufmerksam, dass sie an medizinischen Experimenten mitschuldig ist, was einen Verstoß gegen den Nürnberger Kodex darstellt und somit die Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Darüber hinaus ist es Ihre unverzichtbare Pflicht als Aufsichtsbehörde, sicherzustellen, dass alle Ärzte weltweit darüber informiert werden, dass sie an medizinischen Experimenten über ‚Impfprogramme‘ teilnehmen, ob wissentlich oder unwissentlich, mit allen rechtlichen und ethischen Verpflichtungen, die eine solche Beteiligung mit sich bringt.“
***
Den ersten Brief, zugestellt an die EMA am 1. März, lesen Sie hier. Die Antwort der EMA vom 23. März finden Sie hier und das Original des zweiten offenen Brief mit dem Widerspruch der EMA-Antwort hier.
Zu den Unterzeichnern beider Briefe gehören über 100 Mediziner weltweit (stand 6. 4.), darunter aus Deutschland, Österreich, Großbritannien, den USA und Kanada. Zu den Initiatoren gehören unter anderem Prof. Sucharit Bhakdi, Prof. Stefan Hockertz, Prof. Ulrike Kämmerer und Dr. Wolfgang Wodarg.
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