Milliarden-Misere: So teuer sind die EEG-Vergütungen für den Steuerzahler
Sonne und Wind schicken uns keine Rechnung; sie zumindest nicht. Aber die Kraftwerke, die auf das Sonnenlicht und den Wind angewiesen sind – in Kombination mit der Marktlage –, schon. Und die Kosten für den Strom dieser „grünen“ Kraftwerke liegen inzwischen jeden Monat im Milliardenbereich.
Die neuen Zahlen des EEG-Kontos (Erneuerbare-Energien-Gesetz) für September vervollständigen das dritte Quartal dieses Jahres. Sie zeigen: Vor allem der Steuerzahler finanziert indirekt die Energiewende mit.
Dickes Minuszeichen
Allein im September erhielten die Besitzer einer Anlage zur Gewinnung sogenannter erneuerbarer Energien für ihren eingespeisten Strom Vergütungen in Höhe von rund 2,56 Milliarden Euro. Zu den Erneuerbaren in Deutschland zählen Windkraft-, Biomasse-, Photovoltaik-, Geothermieanlagen und Wasserkraftwerke.
In der Gesamtbilanz sticht dabei ein deutliches Minuszeichen hervor. Den genannten Kosten standen im September Einnahmen von nur knapp 145 Millionen Euro gegenüber. Diese erzielten die Netzbetreiber durch die Vermarktung des Stromes aus den erneuerbaren Quellen an der Strombörse, hauptsächlich beim sogenannten Day-Ahead-Markt. Das geht aus der Übersicht des Portals Netztransparenz.de hervor.
Der Zuschuss der Bundesregierung lag im September bei knapp 1,77 Milliarden Euro. Letztlich handelt es sich hierbei um Steuergelder. Für jeden der rund 42 Millionen Steuerpflichtigen in Deutschland bedeutete dies zusätzliche Kosten von gut 42 Euro – nur im September.
Von Januar bis September hat der Bund schon mehr als 14,8 Milliarden Euro an Steuergeldern in das EEG-Konto einbezahlt. In der Spitze waren es im Mai mehr als 3,36 Milliarden Euro. Hochgerechnet bis zum Jahresende wären dies rund 19,7 Milliarden Euro für 2024.
Dass die EEG-Subventionierung dieses Jahr im Milliardenbereich liegen wird, war zunächst auch der Bundesregierung klar. Allerdings hatte sie nur mit 10,6 Milliarden Euro für die EEG-Vergütung gerechnet.
Von der EEG-Umlage zur Steuerbelastung
Anfangs füllten überwiegend die Stromkunden das Konto mit der im Jahr 2000 von der rot-grünen Koalition eingeführten EEG-Umlage über ihre Stromrechnung. So finanzierten sie die Vergütung der Erneuerbaren. Im April 2022 entschied die Bundesregierung die Abschaffung der EEG-Umlage. Ziel war es, die Stromkunden vor zu hohen Strompreisen zu schützen. Damals sanken die Gasimporte aus Russland und die Energiepreise stiegen rasant an.
Die Abschaffung trat zum 1. Juli 2022 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt lag der Kontostand bei rund 17 Milliarden Euro. Bis Anfang 2024 brauchten sich die Rücklagen vollständig auf. Seitdem füllt sich das Konto hauptsächlich durch Subventionen aus dem Bundeshaushalt. Das regelt das Energiefinanzierungsgesetz.
Der Kontostand lag Ende September bei knapp 530 Millionen Euro. Lediglich im Februar rutschte er mit 133 Millionen Euro ins Minus. Der Höchststand in diesem Jahr war im Mai mit gut 2 Milliarden Euro.
Erst die regelmäßigen Zahlungen durch den Bund konnten die anfallenden Kosten für die EEG-Vergütungen abdecken. Dabei weist der Bundeshaushalt ohnehin schon mehrere Milliardenlücken auf. Die CDU sprach kürzlich von einem Defizit von 43 Milliarden Euro für das kommende Jahr.
Gesetzliche Stromabnahmepflicht
Das EEG garantiert den Besitzern einer Photovoltaik- oder Windkraftanlage die Vergütung für jede ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde. Dabei gilt der zum Kauf- oder Errichtungszeitpunkt festgelegte Vergütungssatz für eine Laufzeit von 20 Jahren.
Das Problem ist gerade bei Wind- und Solaranlagen die Wetterabhängigkeit. Manchmal stellen sie zu viel Strom zur Verfügung, manchmal fast nichts. Damit verbunden ist demnach die teils unkalkulierbare, dem Strommarkt zur Verfügung stehende Strommenge.
Immer wieder war in den vergangenen Monaten und Jahren ein stark schwankender Strompreis zu beobachten. Denn der Strompreis ergibt sich aus Angebot und Nachfrage. Ist das Stromangebot aller in Deutschland zur Verfügung stehenden Kraftwerke geringer als die Nachfrage, ist der Marktpreis verhältnismäßig hoch. Das ist beispielsweise jede Nacht und bei Flaute teilweise der Fall. Das Stromdefizit müssen die Netzbetreiber durch Stromimporte ausgleichen.
Wenn aber viel Sonne scheint und viel Wind weht, fluten die vielen Solar- und Windkraftanlagen hierzulande das Netz geradezu mit Strom. Dieses Überangebot führt jedoch zu stark fallenden Preisen, die gerade im Sommer immer öfter auch in den negativen Bereich rutschen. Hier könnte ein rascher Ausbau von Batterieparks helfen, um den Überschuss zwischenzuspeichern.
Wenn also immer mehr Erneuerbare Spitzenproduktionszeiten haben, müssen die Netzbetreiber den Anlagenbetreibern immer mehr Strom vergüten. Dafür bekommen die Netzbetreiber allerdings kaum Einnahmen oder müssen gar noch draufzahlen, um den Stromüberschuss loszuwerden. Aus diesem Grund schicken die Erneuerbaren dem Staat – und somit den Steuerzahlern – eine inzwischen so hohe Rechnung.
Ein „ruinöser Fördermechanismus“?
In Kürze wollen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Prognose mitteilen, wie teuer die EEG-Förderung im Jahr 2025 sein wird. Die neue Schätzung dürfte dann wohl doppelt so hoch sein wie die für 2024 – und sich damit an den aktuellen Zahlen orientieren.
Da der Ausbau der Erneuerbaren weiter fortschreitet, ist jedoch damit zu rechnen, dass sich die Staatsausgaben weiter erhöhen, wie oben erklärt. Für 2025 ist demnach mit deutlich mehr als 20 Milliarden Euro an Subventionierung zu rechnen.
Michael Kruse, energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, macht für die Septemberrechnung des EEG-Kontos den Bundeswirtschaftsminister verantwortlich. Gegenüber der „Welt“ teilte er mit: „Mit allein 2,6 Milliarden Euro EEG-Subventionszahlungen im September 2024 droht Robert Habeck den Bundeshaushalt erneut zu sprengen.“
Kruse empfiehlt: „Es wird Zeit, dass wir den Wettbewerb entscheiden lassen, wo die günstigsten Erneuerbaren gebaut werden, und nicht einen ruinösen Fördermechanismus wie das EEG.“
Die Bundesregierung reagiert auf das defizitäre EEG-Konto bereits mit ihrer „Wachstumsinitiative“. Im Rahmen einer Reform der Solarförderung sollen größere Photovoltaikanlagen ab nächstem Jahr nur noch dann eine Vergütung bekommen, wenn der Börsenpreis gerade positiv ist. Rutscht dieser bei Überangebot ins Minus, gibt es für diese Stunden nichts.
Wer eine Anlage mit einer installierten Nennleistung von mindestens 25 Kilowatt hat, muss dann seinen Sonnenstrom bald selbst vermarkten. Die Netzbetreiber müssen dann keine feste Einspeisevergütung mehr bezahlen. Das Geschäft mit der Sonnenernte könnte also künftig deutlich schwieriger werden.
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