LKA Hessen sucht undichte Stelle: Strafanzeige wegen Weitergabe privater Maaßen-Chats an den Spiegel

Hans-Georg Maaßen wird von Markus Krall angerufen, der anwaltlichen Rat sucht. Das Telefonat wird vom LKA Hessen abgehört, zudem werden private Chatverläufe ausgelesen. Anschließend veröffentlicht der Spiegel Auszüge daraus. Das LKA stellt jetzt Strafanzeige gegen Unbekannt im eigenen Haus.
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Hans-Georg Maaßen wird von Markus Krall angerufen, der anwaltlichen Rat sucht. Das Telefonat wird vom LKA Hessen abgehört.Foto: Epoch Times
Von 25. August 2023

Inwieweit hier auch Mitarbeiter des BKA und das BfV zum Kreis der Verdächtigen gehören, bleibt abzuwarten, denn federführend bei den Ermittlungen in Sachen „Reichsbürger-Putsch“ bleibt der Generalbundesanwalt bzw. das Bundeskriminalamt.

Der Spiegel berichtete vergangene Woche aus privaten Chatverläufen und von abgehörten Telefonaten zwischen dem ehemaligen Chef des Bundesverfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen und dem Publizisten Markus Krall, andere Medien zogen nach.

Aber wie ist das Magazin aus Hamburg überhaupt an die private Kommunikation zwischen Krall und Maaßen gelangt? Diese Frage interessiert mittlerweile auch das hessische Landkriminalamt, welche besagte Daten im Zusammenhang mit einer Hausdurchsuchung und Abhörmaßnahmen gegen Markus Krall gesammelt hatte.

Konkret geht es um Ermittlungen rund um den sogenannten „Reichsbürgerputsch“ von Ende Dezember 2022, Markus Krall wird in dem Terrorverfahren aber gar nicht als Beschuldigter geführt, sondern lediglich als Zeuge. Das hinderte die Ermittlungsbehörden nicht daran, bei ihm eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Später wurde auch noch das Handy von Markus Krall sichergestellt, und jene Daten ausgelesen, die beim Spiegel gelandet und vom Magazin teilweise veröffentlicht wurden.

Dem LKA Hessen liegen derzeit keine Hinweise vor

Ein Sprecher des LKA beantwortet einen kleinen Fragenkatalog von Epoch Times so:

„Nachdem die Inhalte des in Rede stehenden Spiegel-Artikels vom 18.08.2023 bekannt geworden sind, wurden umgehend Ermittlungen aufgenommen und eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß §353b StGB gefertigt. Derzeit liegen keine Hinweise vor, dass die Informationen aus dem Hessischen Landeskriminalamt unberechtigt weitergegeben worden sind.“

Für weitere Fragen verweist der Sprecher an die Bundesanwaltschaft, wenn diese Fragen das ursprüngliche Ermittlungsverfahren betreffen.

Maaßen hält den „Beifang“ für einen Skandal

Epoch Times bat anschließend Hans-Georg Maaßen, ein paar Fragen zur Sache zu beantworten:

ET: Wenn das Landeskriminalamt Hessen intern ermittelt und zudem Strafanzeige gestellt hat gegen Unbekannt, wie eng ist so ein Kreis zu ziehen innerhalb der Behörde?

Maaßen: Das ist schon ein relativ großer Kreis, dazu zählen die Sachbearbeiter, die die Informationen gewonnen haben und solche, die sie ausgewertet haben. Wahrscheinlich ist es auch an die Vorgesetzten gegangen. Und wenn auch das Bundeskriminalamt und der Bundesverfassungsschutz beteiligt worden sind, wovon man jetzt ausgehen muss, dann werden auch dort eine Reihe von Personen davon Kenntnis gehabt haben.

Faktisch wird man den Kreis der Tatverdächtigen allerdings kleiner ziehen können, denn nicht jeder Sachbearbeiter hat Kontakt zum Spiegel oder zur Welt, und es dürften auch relativ wenige sein, die diesen Kontakt haben, die auch ein Interesse daran haben, das weiterzugeben. Hinzukommt, dass offensichtlich mehrere Journalisten mit diesen Informationen „gefüttert“ worden sind, was auch dafür spricht, dass der oder die Täter auf einer höheren oder hohen Hierarchiestufe zu suchen sind.

Man darf auch nicht verkennen, dass der weitaus überwiegende Teil der Beamten rechtstreu ist und zudem viel zu verlieren hat, wenn er derartige Informationen weitergeben würde. Ein einfacher Beamter wird keine Information weitergeben, weil er einfach Angst hat, dass er dann seinen Job und seine Pension verlieren kann.

ET: Die Hausdurchsuchung bei Markus Krall in Sachen „Zeuge Reichsbürger-Putsch“ ist offenbar nicht ergiebig gewesen. Was jetzt in Bezug auf Kralls Kontakte zu Ihnen groß in der Presse gespielt wird, ist eine Art Beifang …

Maaßen: Dieser Beifang ist ein Skandal. Es sind höchst persönliche Informationen, die die Behörden nichts angehen und die nicht Gegenstand des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sind. Diese Informationen hätten gelöscht werden müssen. Noch schwerer als die Informationserhebung und -aufbewahrung wiegt die Herausgabe dieser rechtswidrig gesammelten Informationen an Journalisten. Das wäre fast schon so, als würde man bei einer illegalen Hausdurchsuchung die Tagebücher eines Unbeteiligten mitnehmen und diese dann an Journalisten geben, weil man sich davon verspricht, dass der Betroffene durch die Medienberichterstattung diffamiert und diskreditiert wird.

ET: Offensichtlich funktioniert die Abschirmung beim LKA-Hessen intern nicht. Wie lässt sich sowas jetzt perfektionieren?

Maaßen: Es lässt sich natürlich verhindern, wenn es politisch gewollt wäre. Aber es bestand der politische Wille nicht darin, meine Daten zu schützen, sondern illegal gewonnene Daten gegen mich zu nutzen und Journalisten dazu zu instrumentalisieren.

ET: Nun war das nicht nur ein Wispern mit Journalisten abends beim Pizza essen, sondern da wurden offenbar ganze Aktenberge verschoben …

Maaßen: Ja, das scheint mir so zu sein, und das aus politischen Motiven. Ich war die Zielperson, die man diffamieren und diskreditieren wollte. Und der Spiegel, der als Relotius-Blatt im Dienste einer bestimmten Ideologie auch schon Falschinformationen und Propaganda verbreitet hat, verhält sich wie ein Informationshehler, der unrechtmäßig erlangte und weitergegebene Informationen, entgegennimmt und zum eigenen Nutzen verwertet.

Es macht schon einen Unterschied aus, ob es einen Whistleblower gibt, der sich an ein Blatt wendet, um einen Skandal innerhalb einer Behörde oder der Regierung anzuprangern. Oder ob eine Behörde oder Behördenmitarbeiter mit dem Spiegel kollaborieren und ihm Informationen zur Verfügung stellen, um einfache Bürger und Regierungskritiker fertig zu machen. Der Spiegel wäre damit ein Kampfinstrument der Regierung gegen die Meinungsfreiheit.

Krall wirft Staatsanwaltschaft „Wurstigkeit“ vor

Auch Markus Krall befindet gegenüber Epoch Times, dass einige Maßnahmen des hessischen LKA seiner Einschätzung nach illegal gewesen sind:

„Ein Anwaltsgespräch abzuhören, ist illegal. Mit einem Beschuldigten sowieso, aber mit einem Zeugen, der seinen Anwalt anruft und um Rat bittet, noch viel mehr. Das Durchstechen von Amtsgeheimnissen und von Dr. Maaßens und meinen privaten Daten an die Medien ist selbstverständlich illegal und verstößt gleich gegen mehrere Gesetze. Da geht es um Dienstgeheimnisse, um Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, um Verletzung der Privatsphäre und nicht zuletzt auch um elementare Grundrechte. Hier wird massiv gegen Grundrechte verstoßen. Ich kann mich nur darüber wundern, mit welcher Wurstigkeit die Staatsanwaltschaft mit meinen diesbezüglichen Strafanzeigen umgegangen ist, die alle abgelehnt worden sind, weil angeblich keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehe.“

Für Markus Krall funktioniert der Rechtsstaat nur noch in Teilen. Seine Strafanzeigen wegen Durchstechen seiner Daten an die Presse führten nicht zu Ermittlungen und nachdem man nichts unternommen hatte, seien diese nach wenigen Wochen zurückgewiesen beziehungsweise eingestellt worden, mit der Begründung, es bestände keine Aussicht auf Erfolg.

„Unter anderem wurde da aufgeführt, man hätte meine Daten und Steuerdaten an dreißig Anwälte der Verteidigung im Reuß-Komplex übergeben, was allerdings nach meinen Recherchen wahrscheinlich nicht zutrifft. Die Sache mit Hans-Georg Maaßen war demnach nicht die erste Durchstecherei meiner Daten, schon die ‚Zeit‘ hatte eine Räuberpistole gegen mich aus durchgestochenen Informationen produziert und daraus eine Verdachtsberichterstattung gemacht.“



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