Justizministerin lehnt Neufassung des Notstandsrechts ab
„In dieser sehr schwierigen Lage funktioniert unsere parlamentarische Demokratie hervorragend“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) der „Welt am Sonntag“. Der Staat sei dieser Krise gewachsen.
Ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit dafür, nach Abklingen der Pandemie die Notstandsgesetze zu erweitern.“
Den Ärger der Bundeskanzlerin über die Diskussion, die Quarantänebeschränkungen vorzeitig zu lockern, kann Lambrecht nicht nachvollziehen. „Je länger die Einschränkungen andauern, umso gründlicher und ausführlicher müssen sie begründet werden. Es geht um Nachvollziehbarkeit und um Transparenz.“
Dies sei auch für die Akzeptanz in der Bevölkerung entscheidend. Deswegen sei es auch richtig, dass jede einzelne Entscheidung breit diskutiert werde. „Wir leben zum Glück in keinem Obrigkeitsstaat, der nach Befehl und Gehorsam funktioniert“, sagte die Ministerin der „Welt am Sonntag“.
Demonstrationen in Berlin, Stuttgart und München
Trotz eines Verbots von Demonstrationen versammelten sich am Samstag in Berlin etwa 1000 Menschen, um gegen die Corona-Einschränkungen zu protestieren. Sie trafen sich am Nachmittag auf dem Rosa-Luxemburg-Platz vor der Volksbühne.
Die Protestierer gehörten verschiedenen politischen Strömungen an. Unter ihnen waren auch sehr viele Menschen ohne deutlich erkennbare politische Ausrichtung. Manche Menschen saßen meditierend auf dem Boden. Die Polizei war mit knapp 200 Menschen im Einsatz. Schon an den vergangenen vier Samstagen hatten sich Demonstranten versammelt.
Weitere Proteste gab es in Stuttgart und München. In Stuttgart folgten Hunderte Menschen dem Aufruf der Initiative „Querdenken“ gefolgt und demonstrierten gegen eine Einschränkung der Grundrechte während der Corona-Krise.
Zwischen 350 und 500 Menschen versammelten sich dabei auf dem Stuttgarter Schlossplatz, wie die Stadt und die Polizei übereinstimmend berichteten. Bei der als „überparteilich“ bezeichneten Demonstration forderte Initiator Michael Ballweg die Einhaltung der Grundrechte wie Versammlungsfreiheit und Glaubensfreiheit. (dts)
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