Internetnutzer unter Generalverdacht: Datenschützer kritisieren geplante Herausgabe von Passwörtern

„Es gehe nicht mehr nur darum, Hasskriminalität zu bekämpfen, sondern umfassende Überwachungsrechte für Staat und Behörden einzurichten", so der Vorstandsvorsitzende des Verbands der Internetwirtschaft, Oliver Süme.
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Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times17. Dezember 2019

„Die Politik kann sich das Gerede über Verschlüsselung und Datensicherheit sparen, wenn künftig Ermittlungsbehörden Passwörter heraus verlangen können sollen“, sagt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle. Allein das Speichern von Passwörtern sei ein „grober Datenschutzverstoß“, für den IT-Unternehmen in der Vergangenheit regelmäßig kritisiert worden seien, so der Politiker.

Datenschützer gehen sogar noch einen Schritt weiter und erklären, das die geplante Herausgabe von Passwörtern ein tiefer Eingriff in die Freiheit der Bürger ist und Internetnutzer unter Generalverdacht stelle.

„Heise online“ zufolge könnten Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste „künftig nicht nur auf die IP-Adressen, sondern auch auf alle Passwörter der Nutzer zugreifen.“ Das umfasst Passwörter für Social Media Accounts ebenso wie Zugangsdaten zum Firmenrechner oder dem privaten E-Mail-Postfach.

Mehr Wissen als der Ehepartner

Weiter schreibt „Heise online“: „Damit würde tief in die Privatsphäre der Bürger eingegriffen und es ermöglicht, die gesamte persönlichen Lebensgestaltung auszuleuchten.“ Auch der Vorstandsvorsitzende des Verbands der Internetwirtschaft, Oliver Süme, sieht den Bürger in Gefahr. „Es gehe nicht mehr nur darum, Hasskriminalität zu bekämpfen, sondern umfassende Überwachungsrechte für Staat und Behörden einzurichten.“

Der Vizechef der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, ergänzte, die Reform schieße „weit über das Ziel hinaus“ und berühre damit auch tiefgehende verfassungsrechtliche Fragen.

Im Zweifelsfall könnten die Behörden dann auf Daten zugreifen, die nicht einmal der Ehepartner kennt. Privatsphäre gäbe es nicht mehr. Zudem ist es allein anhand von Benutzername und Passwort schwer zu unterscheiden, ob es sich um den Account eines 40 oder 14-Jährigen handelt, sodass das „sehr hohe Schutzniveau für Daten von Kindern“ nach Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) hinfällig wäre.

Datenschutz in fremden Händen?

Unklar bleibt indes, welche Daten die Behörden abfragen dürfen und in welcher Form diese übermittelt werden. Während bisherige Entwürfe lediglich die Herausgabe von unverschlüsselt gespeicherten Passwörtern vorsahen – was an sich schon ein schwerer Verstoß gegen den Datenschutz ist –, ist nicht geklärt, wie mit verschlüsselten Nutzerdaten umgegangen werden soll.

Sollte das geplante Gesetz Unternehmen zur Entschlüsselung zwingen, würde der gesamte Datenschutz ausgehebelt werden und könnte nicht nur Behörden die Übernahme fremder Benutzerkonten ermöglichen. Außerdem sollten sich die Bürger fragen, wie die Strafverfolgungsbehörden ihre Daten sichern und was passiert, wenn sie innerhalb der Behörde an die falsche Person gelangen. (ts)



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