Heizungsgesetz: Das ist ab 2025 zu beachten

Das Heizungsgesetz jährt sich zum ersten Mal. Zum 1. Januar 2025 sind einige Heizanlagen nicht mehr erlaubt. Gleichzeitig gibt es aber Ausnahmeregelungen. Ein wichtiger Faktor ist zudem die vorgezogene Bundestagswahl.
Heizungsgesetz
Noch ist die Wärmepumpe das von der Politik empfohlene Heizsystem.Foto: BWP
Von 27. Dezember 2024

Die neuen Richtlinien zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, sind seit Anfang 2024 in Kraft. Das hat für viele Hausbesitzer eine Umstellung bedeutet. Auch mit dem Jahreswechsel von 2024 auf 2025 sind ein paar Punkte zu beachten.

Welche Änderung kommt ab 2025?

Im Normalfall ist es ab 1. Januar 2025 verboten, eine neue Heizung zu installieren, die zu 100 Prozent mit Erdöl oder Erdgas betrieben wird. Die Gesetzesgrundlage dafür ist der Paragraf 71, Abs. 1, GEG.

Ebenso ist das Alter der bestehenden fossilen Anlage entscheidend. Wenn diese älter als 30 Jahre ist, muss sie bis 2025 außer Betrieb genommen werden. Betroffen sind hier Anlagen, die vor dem 1. Januar 1995 zum Einsatz kamen. Das ist nachzulesen im Paragraf 72, Abs. 2, GEG. Hier lohnt sich für Anlagenbesitzer ein Blick auf das Einbaudatum.

Allerdings gibt es Ausnahmen.

Heizungsgesetz

Die aktuelle Version des Heizungsgesetzes sieht den Ausbau alter Gasheizungen aus den deutschen Heizungskellern vor. Foto: via dts Nachrichtenagentur

Niedertemperatur- und Brennwertkessel mit hoher Effizienz dürfen weiterlaufen. Ebenso ausgenommen sind besonders kleine Anlagen mit einer Leistung von weniger als vier Kilowatt (kW) und sehr große Anlagen mit mehr als 400 kW.

Eine weitere Ausnahme bilden Eigenheime, die die Eigentümer selbst vor dem 1. Februar 2002 genutzt haben. Neue Eigentümer hingegen sind verpflichtet, das Heizsystem innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf zu modernisieren.

Was galt bereits ab 2024?

Laut dem Heizungsgesetz müssen ab Anfang 2024 neu eingebaute Heizungsanlagen in Neubaugebieten die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugen können.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zählt dazu folgende Heizsysteme, die künftig erlaubt sind:

  • Wärmepumpe
  • Fernwärme
  • Stromdirektheizungen und Infrarotheizungen
  • Hybridheizungen, etwa die Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung
  • Solarthermie, wobei die Wärme aus gebündeltem Sonnenlicht in ein Heizmedium fließt
  • Biomasseheizung, wie etwa Pelletheizung
  • Gasheizung mit Biogas
  • Teilweise auch Brennstoffzellenheizung und Blockheizkraftwerk

Für funktionierende Heizungen jeglicher Art im Bestand ist dabei keine Austauschpflicht vorgeschrieben. Auch Reparaturen an diesen Anlagen sind erlaubt.

Wann sind Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt?

Wenn ein Schaden an einer bestehenden Gas- oder Ölheizung, die jünger als 30 Jahre ist, nicht mehr reparabel ist, gelten Übergangslösungen. In Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern dürfen Immobilienbesitzer diese noch bis Mitte 2026 einbauen. Hat die Kommune weniger als 100.000 Einwohner dürfen diese fossilen Heizungen letztmalig bis 2028 zum Einsatz kommen.

In den kommenden Jahren müssen diese jedoch imstande sein, einen immer höheren Anteil an erneuerbaren Brennstoffen verbrennen zu können. Ab 2029 liegt dieser bei mindestens 15 Prozent. Weitere Staffelungen sind:

  • ab 2035: mindestens 30 Prozent,
  • ab 2040: mindestens 60 Prozent,
  • ab 2045: 100 Prozent.

Öl- und Gasheizungen sind auch dann weiterhin erlaubt, wenn sie Teil eines Hybridsystems sind. Das kann eine Ölheizung in Kombination mit einer solarthermischen Anlage sein. Dadurch haben Immobilienbesitzer mehr Zeit für den Umstieg auf erneuerbares Heizen.

Generell ist Hausbesitzern mit fossiler Heizanlage zu empfehlen, sich über mögliche alternative Heizsysteme zu informieren, die die 65 Prozent-Regel erfüllen.

Was soll das Heizungsgesetz bezwecken?

Mit der umstrittenen Reform will der Bund die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreichen, damit Deutschland bis 2045 die Klimaneutralität erreicht. Dazu sollen die Haushalte möglichst vollständig auf fossile Brennstoffe verzichten. Gleichzeitig soll mit dem Gebäudeenergiegesetz die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden.

Das aktuelle Heizungsgesetz soll zudem Mieter vor hohen Kosten bewahren. Wenn etwa der Einbau einer neuen Wärmepumpe erfolgt ist, wird die Modernisierungsumlage auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Bei der Modernisierungsumlage handelt es sich um eine Mieterhöhung nach einer Modernisierung im oder am Gebäude.

Neue Regierung – neues Heizungsgesetz?

Allerdings ist die aktuelle Form des GEG nicht in Stein gemeißelt. Denn die Ampelkoalition, die die aktuelle Änderung des GEG durchgesetzt hat, ist zerbrochen und schon am 23. Februar finden Neuwahlen statt. Mit der Aufstellung einer neuen Bundesregierung könnte diese 2025 erneut eine Reform des Heizungsgesetzes einleiten.

So hat Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) das bestehende Heizungsgesetz im November öffentlich kritisiert. Sie bezeichnete die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz als „zu komplex“. Laut Geywitz sei die Vielzahl an Detailvorschriften kontraproduktiv. Die nächste Regierung – der die SPD als Teil einer Großen Koalition mit der CDU/CSU angehören könnte – solle dieses grundlegend ändern.

Friedrich Merz wirft der SPD vor, nur in alten Schablonen zu denken.

CDU-Parteichef Friedrich Merz will die Heizungsreform korrigieren. Foto: Michael Kappeler/dpa

Ähnlich sieht das die Union. Medienberichten zufolge ist das Heizungsgesetz eines von mehreren Gesetzen der Ampelkoalition, das sie als neue Regierung rückgängig machen will. Parteichef Friedrich Merz will das Gesetz „korrigieren, und zwar auf den ursprünglichen Bestand wieder zurückbringen“. Das teilte er laut „Merkur“ kürzlich in der ARD-Talkshow „Maischberger“ mit. Auch sein Parteikollege Jens Spahn sagte bereits, dass er das „Habeck’sche Heizungsgesetz zurücknehmen“ wolle.

Die in den Wahlumfragen zweitstärkste Partei, die AfD, lehnt die Heizungsreform ebenfalls ab. So würde sie den von ihr so betitelten „Heizhammer“ zurücknehmen. Anfang Dezember forderte die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, das Heizungsgesetz „umgehend“ rückgängig zu machen.

Eine Rücknahme des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes fordert auch das Bündnis Sahra Wagenknecht.

Wie stehen die Grünen heute zum Heizgesetz?

Indes halten die Grünen weiterhin an der aktuellen Version des GEG fest. Die neue Parteichefin Franziska Brantner warnte vor Korrekturen. Verbraucher und Vertreter der Branche wünschten sich Planbarkeit und keine neue Unruhe im Markt, sagte sie am 23. Dezember den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Natürlich werden Gesetze evaluiert, aber beim Gebäudeenergiegesetz geht es jetzt um Verlässlichkeit.“

Scharf kritisierte Brantner die Ankündigung der Union, das Heizungsgesetz abzuschaffen. Damit locke sie die Bürger in eine Kostenfalle. „Denn genau das bedeutet es, wenn CDU/CSU einzig auf einen steigenden CO₂-Preis setzen“, sagte sie. „Die Union würde damit das Heizen mit Gas und Öl teurer machen.“ Brantner kündigte den Widerstand der Grünen gegen die Unionspläne an: „Wir werden die Bürger nicht im Stich lassen.“

Zugleich räumte Brantner anfängliche Versäumnisse von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ein. „Beim Heizungsgesetz nicht auch sofort die soziale Staffelung mit vorgestellt zu haben, war ein Fehler“, sagte sie. „Das hat er angesprochen und korrigiert.“

(Mit Material von dts)



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