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Hamburger Schulbehörde stoppt Anti-AfD-Klausel durch Personalagentur „Lernzeit“

Keine AfD-Lehrer in Hamburg? Senat widerspricht Personalagentur „Lernzeit“ und pocht auf das Neutralitätsgebot an Schulen."

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Die Anti-AfD-Klausel bei der Personalvermittlung "Lernzeit" ist vom Tisch.

Foto: istockphoto/Ridofranz

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Sie ist vom Tisch, die Sonderklausel der Hamburger Personalagentur „Lernzeit“. Nach dieser Klausel war eine Vermittlung von AfD-Mitgliedern als Pädagogen an Hamburger Schulen ausgeschlossen. Als die Partei davon Wind bekam, dass an über 50 Hamburger Schulen Lehrer im Einstellungsverfahren vertraglich versichern mussten, kein Mitglied der AfD zu sein, meldete sie dies der Schulbehörde.
Wie aus der Antwort des Senats jetzt hervorgeht, verstößt eine derartige Ausschlussklausel gegen § 8 Absatz 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. In der Entscheidung des Senats heißt es:
„Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für Bildung zuständigen Behörde, aber auch alle Beschäftigten von Kooperationspartnern, die an der schulischen Bildung beteiligt sind, haben die weltanschauliche und politische Neutralität des staatlichen Schulwesens zu achten und fremdenfeindliche Äußerungen zu unterlassen.“
Der Senat informierte die Personalagentur entsprechend. Die Anti-AfD-Klausel wurde daraufhin gestrichen.
Alexander Wolf, Vorsitzender und schulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, sagte dazu:
„Wir begrüßen das konsequente und rechtssichere Vorgehen von Schulsenator Rabe, um eine weitere Diskriminierung von AfD-Mitgliedern an Hamburger Schulen zu stoppen. Gesinnungsschnüffelei darf in einer freiheitlichen Demokratie niemals einen Platz haben.“
Einmal mehr hätte sich gezeigt, dass das AfD-Info-Portal „Neutrale Schulen Hamburg“ dazu beigetrage, „grobe Missstände aufzudecken und diese – ganz ohne ein Anprangern von Lehrern oder anderen Personen – zu beseitigen“.
Auf dem AfD-Info-Portal „Neutrale Schulen Hamburg informiert die Partei über das Neutralitätsgebot der Schulen. Politische Indoktrination von staatlichen Behörden oder Mitarbeitern ist nach dem Grundgesetz und weiteren Rechtsvorschriften nicht vereinbar, heißt es dort. Eine „demokratische Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit“ könne nur entfaltet werden, wenn Betroffene – also Lehrer wie Schüler – ihre Meinung offen aussprechen dürfen, ohne persönliche Nachteile oder Anfeindungen zu befürchten. (sua)

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