Grundsteuer: Ab 2025 bis zu 996 Prozent teurer
Ab 2025 steigt die finanzielle Belastung für die Mehrheit der Grundeigentümer in Deutschland deutlich an. Das liegt an der Reform der Grundsteuer. Betroffen sind allerdings nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Mieter.
Teilweise fast 1.000 Prozent teurer
Jetzt hat der Verband Haus & Grund für zehn Bundesländer analysiert, wie sich die Grundsteuer im kommenden Jahr verändert. Die Auswertung liegt „Bild“ vor.
Das Ergebnis: Im Vergleich zur bisherigen Grundsteuer soll sich die Steuerlast im Schnitt mehr als verdoppeln. Die durchschnittliche Verteuerung liegt bei 116 Prozent. Ein Beispiel: Wenn die Steuerlast zuvor bei 200 Euro lag, steigt sie demnach künftig auf 432 Euro.
Bei einer klaren Mehrheit von 60,8 Prozent aller untersuchten Fälle müssen die Grundeigentümer draufzahlen. Im Extremfall waren es 996 Prozent. Das bedeutet, die angenommenen 200 Euro erhöhten sich auf 2.192 Euro.
Bei 36,5 Prozent der Fälle vergünstigt sich die Steuerlast – und das um bis zu 76 Prozent. Hier würden die Kosten von 200 Euro auf 48 Euro sinken. In 2,7 Prozent der Fälle blieben die Kosten unverändert.
Auch in Berlin führte Haus & Grund eine Untersuchung zur Grundsteuer in 301 Fällen durch. Der Verband kam zu dem Ergebnis, dass die Reform zu deutlichen Steuererhöhungen führt. Demnach betrug der durchschnittliche Anstieg der Grundsteuerlast in der Hauptstadt 77,3 Prozent.
Umlage auf Mieter
Diese Entwicklung bedeutet also insgesamt eine Zunahme der Steuerlast für die deutschen Steuerzahler. Millionen Immobilieneigentümer müssten künftig mehrere hundert Euro zusätzlich bei der Grundsteuer bezahlen. Bei manchen von Haus & Grund untersuchten Fällen in Baden-Württemberg und Hessen lag die Erhöhung bei mehreren Tausend Euro.
Diese Verteuerung könnten in vielen Wohnobjekten letztlich die Mieter tragen. Denn die Vermieter dürfen diese Kosten auf ihre Mieter umlegen. Dies geschieht über die Nebenkostenabrechnung von 2025, die die Mieter normalerweise im darauffolgenden Jahr erhalten.
Dabei ist die Wohnsituation in Deutschland ohnehin angespannt. Wohnungsmangel, stark gestiegene Mietpreise und zahlreiche Projektstopps neuer Wohngebäude bereiten vielen Menschen in Deutschland Sorgen.
Grundsteuer doch nicht aufkommensneutral?
Die Bundesregierung hatte in den vergangenen Jahren mehrfach bekräftigt, dass die neue Grundsteuer „aufkommensneutral“ sein soll. Das bedeutet, dass manche weniger, manche mehr bezahlen, es aber im Durchschnitt zu keiner Mehrbelastung für Immobilieneigentümer oder Mieter kommen werde.
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte 2019, damals noch als Finanzminister, versprochen, dass die Bürger durch die Grundsteuerreform in Summe keine Mehrbelastung erfahren. „Es ist ein Gesetz, das dazu beiträgt, dass die Steuer für alle Steuerpflichtigen in Deutschland zusammen nicht steigt“, sagte er damals.
Doch in der Umsetzung sieht das offenbar ganz anders aus. „Es zeichnet sich eine massive Steuererhöhung ab“, so Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, gegenüber „Bild“. Zuvor hatte er schon einen Appell an die Kommunen verschickt, die die Grundsteuerbescheide erst noch verschicken.
Der Verband äußerte scharfe Kritik an der Reform verbunden mit einem Aufruf zum Zahlungsstopp. „Wer bis heute keinen neuen Grundsteuerbescheid hat, der muss ab dem 1. Januar 2025 keine Grundsteuer mehr bezahlen. Denn die alte Grundsteuer ist ab diesem Tag nicht nur verfassungswidrig, sondern sie darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch nicht mehr angewandt werden“, sagte Warnecke den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Die neue Grundsteuer sei erst zu bezahlen, wenn man einen neuen Bescheid habe. Er kritisierte die Steuerbescheide, die verschickt werden, als zu komplex; viele Bürger würden die Inhalte nicht verstehen. Die neue Grundsteuer sei ein „Bürokratie-Monster, das die Bürger, aber auch die Verwaltung und die Kommunen überfordert“, ärgerte sich Warnecke. „Beim Bürger bleibt nur der Frust.“ Es handele sich um ein „Staatsversagen in Gestalt einer überbordenden Verwaltung“.
Bisherige Grundsteuer verfassungswidrig
Der Bund hat die Grundsteuer neu aufgelegt, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 das geltende System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Es habe gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt und verstieß somit gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung.
Das Bundesverfassungsgericht hatte damals beschlossen, dass ab dem 01.01.2025 eine reformierte Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts in Kraft treten muss. Bis Ende 2019 sollte es eine gesetzliche Neuregelung geben.
Bisher ermittelten die Behörden die Grundsteuer auf der Grundlage von jahrzehntealten Grundstückswerten, den sogenannten Einheitswerten. Dabei unterschieden sich die zugrunde gelegten Grundstückswerte in West- und Ostdeutschland deutlich. Im Westen galten die Grundstückswerte aus dem Jahr 1964 als Basis, im Osten die Werte von 1935.
Für die Berechnung der neuen Grundsteuer sind drei Variablen relevant: der Wert des Grundbesitzes (Grundsteuerwert), die Steuermesszahl und der Hebesatz. Jede Gemeinde oder Stadt legt ihre Hebesätze selbst fest. Die Berechnung wird jedoch komplizierter als bisher.
Jeder Fünfte hat schon Einspruch erhoben
Es habe viele Einsprüche gegen die neue Grundsteuer gegeben sagte Florian Köbler, der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, den Funke-Zeitungen. „Etwa 20 Prozent der Immobilienbesitzer haben beim Finanzamt Einspruch eingelegt gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag und den über den Grundsteuerwert“.
Laut Köbler werde darüber erst entschieden, wenn es ein Urteil des Bundesfinanzhofes und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts zu den anhängigen Musterklagen gebe. Denn der Bundesfinanzhof hat Mitte diesen Jahres Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bescheide geäußert.
Auch wenn man Einspruch eingelegt habe, heiße das nicht, dass die Kommunen das Verfahren stoppen, sagte Köbler.
Es gab 2024 auch zahlreiche Musterklagen vor Finanzgerichten, die jedoch alle gescheitert sind. Die Klagen dürften 2025 weitergehen.
(Mit Material von dts)
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