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menschenwürdiges Wohnen

Gericht: Vermieter darf nicht einfach Gas und Warmwasserversorgung kappen

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Gaszähler einer Wohnung in einem Mietshaus.

Foto: Daniel Karmann/Symbolbild/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

Ein Wohnungseigentümer darf seinen Mietern nicht einfach das Gas und damit die Warmwasserversorgung abdrehen. Auch nicht unter Berufung auf die steigenden Energiepreise. Das Verwaltungsgericht Frankfurt erklärte in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss, die Versorgung mit Warmwasser gehöre zu den Mindeststandards für ein menschenwürdiges Wohnen in Deutschland. Auch stehe es dem Eigentümer „nicht zu, einseitig und in einer seine Mieter bevormundenden Weise die auf Gas basierende Warmwasserversorgung einzustellen“. (Az 8 L 1907/22.F)
Das Verwaltungsgericht folgte damit der Argumentation der Stadt Frankfurt am Main. Es lehnte den Eilantrag des Hausmiteigentümers ab, mit dem dieser sich gegen eine wohnungsaufsichtsrechtliche Verfügung der Stadt gewandt hatte.

Gasversorgung gekappt

Der Kläger, der mehrere Wohnungen in einem Haus besitzt, hatte dort Ende Juni die Gasversorgung gekappt. Dabei berief er sich auf die durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Versorgungsengpässe und Preissteigerungen für Gas. Er wolle damit auch seine Mieter vor den steigenden Gaskosten schützen. Zudem hielt er es demnach für zumutbar, dass die Mieter Warmwasser für den täglichen Bedarf in der Küche selbst zubereiten. Die Beheizung der Wohnungen im kommenden Winter könne auch mit Elektroheizlüftern erfolgen, argumentierte er. Eine Versorgung mit Warmwasser sei im Mietvertrag nicht festgelegt.
Das Wohnungsamt der Stadt Frankfurt sah das allerdings anders und verfügte nach Beschwerden einer älteren, pflegebedürftigen Hausbewohnerin, dass die Gasversorgung binnen einer Woche wieder herzustellen ist. Der Behörde zufolge ist gerade in der warmen Jahreszeit die Versorgung der Mietwohnungen dringend und eilbedürftig. Die Versorgung mit Warmwasser habe für die Körperhygiene erhebliche Bedeutung und sei eine Grundvoraussetzung für gesundes Wohnen.

Warmwasser ist Standard

Mit seinem Beschluss folgt das Gericht dieser Argumentation. Aus Sicht des Gerichts senkte der Vermieter willkürlich einen zuvor absolut üblichen Wohnstandard ab. Die Versorgung mit Warmwasser gehöre zu den Standards, denen ein Eigentümer einer Liegenschaft mit Mietwohnungen laut Wohnungsaufsichtsgesetz nachkommen müsse. Das Gericht wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Mieter die Kosten für Warmwasserversorgung und Heizung über Vorauszahlungen tragen, die letztlich auf einer Jahresendabrechnung des Vermieters beruhen.
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte zum Schutze der Mieterin bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Antragsteller erlassen. Gegen den Beschluss kann der Wohnungseigentümer Beschwerde am hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. (afp/mf)

Kommentare

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Nabuccovor 3 Jahren

Warmwasser ist Stndard ? Ach ja ? Und wenn man die Kosten nicht bezahlen kann ? Ist Heizung kein Standard ?

GregorClausnervor 3 Jahren

Da habe ich peinlich genau darauf geachtet und auch etwas mehr Geld in die Hand genommen.

Jeder Mieter seine eigene Gasuhr und seine eigene Gastherme mit Warmwasserbereitung.Und damit muß und kann er einen eigenen Vertrag abschließen.

Und das gleiche Procedere mit dem Stromzähler.

Jeder selbst angemeldet und jeder zahlt selbst.

Nur beim Trink-Wasser geht es nicht, aber das ist überschaubar.

Ansonsten ist man als Vermieter in windeseile pleite und ist trotzdem immer der Böse.Außerdem ist sonst der emotionale Druck zu groß, wenn jemand in Schieflage kommt.

Weiterer positiver Nebeneffekt. Der Mieter merkt sofort, wenn die Preise klettern und er merkt auch woher und warum! Und kann damit gegen die Richtigen protestieren.

Antikfanvor 3 Jahren

Deshalb vermiete ich noch 0,0%