Einfacher und günstiger: Buschmann will „Bau-Turbo“ für Immobilien

Baufirmen müssen es beim Bau eines Hauses künftig nicht mehr allzu genau nehmen. Mit einer Reform des Bauvertragsrechts will Justizminister Marco Buschmann das Bauen in Deutschland wieder einfacher und günstiger machen. Was bedeutet das konkret?
Einfacher und günstiger: Buschmann will „Bau-Turbo“ für Immobilien
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Bauvertragsrecht reformieren.Foto: Michael Kappeler/dpa
Von 30. Juli 2024

Der Immobilienbau in Deutschland ist in den vergangenen Jahren teurer und schwieriger geworden. Jetzt bringt die Bundesregierung eine Maßnahme auf den Weg, die das Bauen ihrer Aussage nach wieder einfacher, günstiger und unbürokratischer machen soll. Dazu legte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Montag, 29. Juli, den Entwurf für eine Reform des Bauvertragsrechts vor.

Demnach sollen Bauunternehmen in Zukunft von „Komfortstandards“ abweichen können, die bislang noch „anerkannte Regeln der Technik“ sind. Laut einer Pressemitteilung betrifft dies den Neu- und Umbau von Gebäuden oder Außenanlagen.

Entsprechende Bauprojekte werden schon heute als „Gebäudetyp E“ bezeichnet. E steht hierbei für einfaches und innovatives Bauen. Das vorgeschlagene Gesetz hat deshalb die Kurzbezeichnung Gebäudetyp-E-Gesetz.

Bauvertragsrecht aktuell zu kompliziert?

Die mögliche Kostenersparnis durch die Reform beträgt laut Justizministerium bis zu zehn Prozent. Dieses „milliardenschwere Potenzial“ will Buschmann „freisetzen“. Der Justizminister erklärte hierzu:

Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass immer jede einzelne DIN-Norm eingehalten wird. Das geltende Bauvertragsrecht macht solche Vereinbarungen unnötig kompliziert.“

Allein im Baubereich gebe es derzeit rund 3.000 dieser Vorgaben, an die sich Bauunternehmen aus Angst vor Klagen hielten. Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Baurechts und des Bauvertragsrechts verhinderten derzeit einfaches Bauen.

Wer derzeit eine Immobilie baut, muss sich in Deutschland an die „anerkannten Regeln der Technik“ halten. Dazu zählen viele technische Normen, die reine Komfortstandards sind. Genauer definiert sind diese aber nicht. Sie ergeben sich aus der Rechtsprechung, wie das Justizministerium erläuterte, sprich die Gerichte hätten hier einen gewissen Entscheidungsspielraum.

Rechtssicher ist deshalb, was sich in der Praxis bewährt hat. Gerichte gehen davon aus, dass zu den „anerkannten Regeln der Technik“ alle DIN-Normen gehören, auch nichtgesetzliche. Ebenso hätten Wohnungsbauverbände kritisiert, dass oftmals nach Goldstandard gebaut werde, um mögliche Klagen unbedingt zu vermeiden.

Einfacher und günstiger: Buschmann will „Bau-Turbo“ für Immobilien

Die Gesetzesreform soll durch einfacheres Bauen mehr Gebäude entstehen lassen. Foto: filmfoto/iStock

Was wird gelockert?

Der am Montag veröffentlichte Entwurf für das Gebäudetyp-E-Gesetz trägt offiziell den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“. Die Bundesregierung hat ihn eigenen Angaben zufolge in engem Austausch mit Architektenschaft und Bauwirtschaft sowie weiteren Interessengruppen (Stakeholdern) entwickelt.

Dieser sieht vor, dass „reine Ausstattungs- und Komfortstandards“ in Zukunft nicht mehr per se als „anerkannte Regeln der Technik“ gelten sollen. Solche „Komfortstandards“ sind beispielsweise die Zahl der Steckdosen in einem Zimmer oder die Norminnentemperatur von 24 Grad im Bad beziehungsweise die Anzahl der Heizkörper darin.

Demnach sind auch für kleine Wohnzimmer derzeit vier Steckdosen vorgesehen, ab 20 Quadratmeter sogar fünf. In Zukunft müssen diese Komfortstandards nur noch eingehalten werden, wenn das vertraglich ausdrücklich festgelegt wurde. Buschmann teilte hierzu mit:

Wir wollen, dass Bauherren echte Wahlfreiheit haben. Alle sollen sich den Standard aussuchen können, der zu ihrem [sic] Wünschen passt – und zu ihrem Geldbeutel.“

Im Weiteren stehen im Entwurf Vereinbarungen zu niedrigeren Baustandards. Dabei soll die Rechtssicherheit möglichst erhalten bleiben. Lockerungen soll es demnach auch für Geschossdecken und verschiedene Leitungen geben. Auch die Wahl der Baumaterialien und Konstruktionen wird flexibler, solange Funktionstauglichkeit und Lebensdauer ausreichend hoch sind.

Ministerium: Sicherheit bleibt erhalten

Der Gesetzentwurf ergänzt die „Leitlinie für einfaches und kostengünstiges Bauen“ des Bauministeriums, die vergangene Woche vorgestellt wurde. Das über 70-seitige „Praxisdokument“ gibt laut Bauministerium hilfreiche Hinweise „von der Betonzwischendecke bis zur Steckdose“.

Auch Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte betont, mit dem Gebäudetyp E werde Bauen für die Branche kostengünstiger. Verbraucher profitierten demnach durch fallende Preise.

Abstriche bei der Sicherheit soll es nicht geben, wie das Justizministerium am Montag versicherte. „Die Gebäudesicherheit wird durch öffentlich-rechtliche Vorgaben gewährleistet.“ Für sicherheitsrelevante technische Normen solle künftig ausdrücklich eine gesetzliche Vermutung gelten, dass sie zu den „anerkannten Regeln der Technik“ zählen, die eingehalten werden müssen.

Bereits seit vergangenem Jahr arbeitet die Bundesregierung an dem sogenannten Bau-Turbo-Pakt. Dadurch sollten Bauvorhaben schneller geplant und umgesetzt und günstiger werden. Der Bund hatte darin bereits die Einführung eines Gebäudetyps E erwähnt. Der „Bau-Turbo-Pakt“ sollte zudem auf einen Bebauungsplan verzichten und somit die Bauämter entlasten.

(Mit Material von AFP)



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