„Der Ausnahmezustand kann aus meiner Sicht beendet werden“

Der Bundestag hatte die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" Ende August für weitere drei Monate verlängert. Gesundheitsminister Jens Spahn will sie nun trotz Kritik auslaufen lassen.
Epoch Times25. Oktober 2021

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält ein Auslaufen der sogenannten epidemischen Lage nationaler Tragweite in der Corona-Pandemie weiter für angebracht – trotz großer Kritik an dieser Haltung.

Im ZDF „heute-journal“ sagte er: „Der Ausnahmezustand, vom Bundestag festgestellt, kann aus meiner Sicht beendet werden, weil vier von fünf Erwachsenen geimpft sind.“

Seit Tagen wird über dieses Thema kontrovers diskutiert, auch angesichts der derzeit steigenden Infektionszahlen in Deutschland. Kritiker befürchten einen „Flickenteppich“ an Maßnahmen und Regelungen, wenn die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ ausläuft.

Spahn sagte, damit werde nicht die Pandemie für beendet erklärt. „Auch ich sage beständig, wie viele andere auch, wir brauchen in Herbst und Winter weiterhin Vorsichtsmaßnahmen, vor allem 3G – geimpft, genesen, getestet – im Innenraum, vor allem medizinische Schutzmasken, AHA-Regeln, in Bus und Bahnen, im Einzelhandel.“

Ausnahmezustand läuft automatisch aus

Durch eine Rechtsänderung sei es möglich, dass die Länder und die Behörden vor Ort diese Maßnahmen losgelöst von dem Ausnahmezustand ergreifen könnten. „Das unterstütze ich auch ausdrücklich.“ Er werbe auch sehr dafür, dass es etwa in den Schulen und in den Pflegeeinrichtungen besondere Schutzmaßnahmen gebe. Es sei noch nicht alles so wie vor Corona. „Wir sind jetzt in einem Zustand besonderer Vorsicht, wo auch bestimmte Schutzmaßnahmen weiterhin gelten.“

Der Bundestag hatte die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ Ende August für weitere drei Monate verlängert. Sie läuft automatisch aus, wenn sie vom Parlament nicht erneut verlängert wird. Die „epidemische Lage“ gibt Bundes- und Landesregierungen Befugnisse, um Verordnungen zu Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstands- und Kontaktbeschränkungen oder zur Impfstoffbeschaffung zu erlassen. (dpa/oz)



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