Bundeswehr sollte Flüchtlingsunterkunft in Suhl bewachen – Rechtlich nicht möglich
Bei der Bundeswehr gehen im Rahmen der Corona-Krise schon viele Hilfegesuche von Gemeinden ein. Doch nicht alle kann, oder darf sie erfüllen.

Bundeswehr-Rekruten vor dem Reichstag. Die Bundeswehr marschiert nicht nur, sondern leistet auch viele Hilfsdienste bei Katastrophen, als Notfallretter oder im medizinischen Bereich. Foto von Carsten Koall/Getty Images
Einem Bericht zufolge hat das Thüringer Landesverwaltungsamt seine Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Suhl von der Bundeswehr bewachen lassen wollen. Die „Bild“ bezieht sich in ihrer Freitagausgabe auf einen angeblichen „Geheimbericht“ der Bundeswehr. Der Report zähle unter dem Punkt „Übersicht Hilfeleistungsanträge Covid-19“ detailliert auf, welche Gemeinden in Deutschland die Bundeswehr im Kampf gegen das Coronavirus um Hilfe gebeten haben, mit Stand 18. März.
Bundeswehr darf keine Polizeiaufgaben wahrnehmen
Die Soldaten sollten demnach im Schichtbetrieb von je zehn Stunden patrouillieren. Doch laut „Geheimbericht“ wies eine rechtliche Prüfung der Bundeswehr-Juristen dies als „nicht möglich“ aus, so die „Bild“. In München half die Bundeswehr mit einer „Fläche zum Aufstellen für Container als Unterkunft für infizierte Flüchtlinge“, in Neuburg-Schrobenhausen (Bayern) mit einer Corona-„Teststation unter Vollschutz“, schreibt das Blatt.
Zahlreiche Anträge auf Amtshilfe würden laut Bundeswehr-Bericht noch geprüft. So bitte beispielsweise die Stadt Bremen um insgesamt 16 Ärzte und 25 medizinische Helfer, die Ferieninsel Rügen um Sanitäter für die mobilen Coronatests, der Landkreis Warendorf (NRW) um Betten, Ärzte, Pfleger und Notfallsanitäter. (dts)
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