Ballweg-Prozess könnte vorzeitig enden

Im Gerichtsprozess um den Querdenken-Gründer Michael Ballweg gibt es Bewegung. Die weitestgehend ungeachtet der breiten Öffentlichkeit stattfindende Verhandlung am Stuttgarter Landgericht könnte bereits nächste Woche enden. Epoch Times wird vor Ort sein.
Titelbild
Michael Ballweg, Gründer der Gruppe Querdenken-711, trägt ein T-Shirt mit der Aufschrift „Freiheit besteht aus Mut“, als er am 2. Oktober 2024 zum Beginn seines Prozesses vor dem Landgericht Stuttgart eintrifft.Foto: Thomas Kienzle/AFP über Getty Images
Von 13. März 2025

Der seit Anfang Oktober 2024 am Landgericht Stuttgart gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung, Michael Ballweg, laufende Gerichtsprozess könnte vorzeitig enden.

Am 12. März fand ein nicht öffentliches Gespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung statt, heißt es auf der Website der Bewegung. Dieses soll laut Ballwegs Verteidigerteam „konstruktiv“ verlaufen sein. Über den Inhalt wolle man sich aus „Respekt vor dem Gericht“ allerdings nicht äußern, heißt es dazu in einer Mitteilung.

Die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hatte ursprünglich 70 Verhandlungstage bis Ende April terminiert.

Bereits vor dem 26. Verhandlungstag am 11. März stand für Ballwegs Verteidiger fest, dass die Vorwürfe der Steuerhinterziehung, versuchter Steuerhinterziehung und versuchten Betrugs gegen den früheren Softwareunternehmer nicht haltbar seien.

Der ursprüngliche Vorwurf der Geldwäsche wurde bereits vor Verhandlungsbeginn fallen gelassen.

„Die Grundlage für eine Anklage wird mit jedem Verhandlungstag dünner“, sagte Ballwegs Pflichtverteidiger Reinhard Löffler kürzlich in einer Stellungnahme. Ballwegs weitere Verteidiger sind Ralf Ludwig und Gregor Samimi.

Ballweg saß für neun Monate in der Haftanstalt Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft.

Nach Angaben von Querdenken ist er seit seiner Verhaftung am 29. Juni 2022 einer Vielzahl an Vermögensbeschlagnahmungen und Pfändungen ausgesetzt, veranlasst durch Staatsanwaltschaft, Gerichte und Finanzämter. Alle seine Konten wurden gekündigt und keine Bank ermöglicht ihm die Neueröffnung eines neuen Kontos, teilte er Epoch Times Anfang des Jahres mit.

Ballweg: „Immer an Recht und Gesetz gehalten“

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft Ballweg vor, sich persönlich an gespendeten Geldmitteln bereichert zu haben und dass er keine oder nicht im ausreichenden Maße Steuern dafür abgeführt habe.

„Ich habe mich in meinem Leben immer an Recht und Gesetz gehalten“, so Ballweg, „deswegen haben mein Verteidigerteam und ich meine vollständige Rehabilitation für erlittenes Unrecht zum Ziel“.

Er sagte auch, dass das Verfahren „aus politischen Gründen geführt“ würde. In seinen Augen habe seine Verhaftung das Ziel gehabt, die außerparlamentarische Bewegung handlungsunfähig zu machen, erklärte er gegenüber Epoch Times.

Am sechsten Verhandlungstag (14. November 2024) legte die Verteidigung zur Entkräftung des im Raum stehenden Bereicherungsvorwurfs eine Bescheinigung der Steuerberaterin von Ballweg vor. Demnach habe Ballweg in den Jahren 2020 und 2021 mit Querdenken nur Verluste gemacht. Für das Jahr 2020 weist das Dokument laut „Stuttgarter Zeitung“, der eine Kopie der Bescheinigung vorliegen soll, einen Verlust von 25.708,77 Euro aus. Für das Folgejahr sei ein Verlust von 54.668,68 Euro ausgewiesen.

Laut Aussage der Steuerberaterin seien dabei alle Bar- und Sachbezüge sowie verdeckte Gewinnausschüttungen berücksichtigt worden. Mit Stempel und Unterschrift bestätigte sie, mit Ballwegs Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2020 und 2021 beauftragt worden zu sein. Ballwegs Verteidigerteam erklärte dazu, dass beide Steuererklärungen Anfang Oktober 2023 eingereicht, aber bis heute nicht bearbeitet worden seien.

Verteidiger: „Gravierende Widersprüche in der Anklage“

Auch zu dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft zu einem versuchten Betrug in mehr als 9.000 Fällen sieht Löffler „gravierende Widersprüche in der Anklage“, wie er bereits nach dem siebten Verhandlungstag äußerte.

Dabei soll es laut Staatsanwaltschaft um Schenkungen von Menschen gehen, die Ballweg finanziell unterstützten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen Teil des Geldes nicht für Querdenken eingesetzt zu haben.

Damals sagte Löffler: „Widersprüchliche Bewertungen und eine unklare Beweisführung werfen die Frage auf, wie dieses Verfahren in seiner jetzigen Form Bestand haben kann.“

Dabei bezog sich Ballwegs Verteidiger auf angebliche Widersprüche zwischen den Positionen des Finanzamts und der Staatsanwaltschaft, die durch Zeugenbefragungen, unter anderem eines Angestellten des Finanzamts Stuttgart I, deutlich geworden sein sollen.

So erklärte der Zeuge vom Finanzamt vor Gericht, dass Bargeldeinzahlungen im Falle Ballwegs pauschal als umsatzsteuerpflichtige Umsatzerlöse eingestuft wurden, obwohl die Herkunft der Gelder nicht ermittelt wurde.

Diese Vorgehensweise stehe im Widerspruch zu den gesetzlichen Grundsätzen einer sorgfältigen steuerlichen Prüfung, bei der die Beweislast für steuerpflichtige Einnahmen eindeutig bei der Finanzverwaltung liege, so Ballwegs Verteidiger.

„Gleichzeitig stuft die Staatsanwaltschaft dieselben Einzahlungen als Schenkungen ein und konstruiert daraus den Vorwurf des Betrugs“, hieß es damals in einer Mitteilung der Bewegung.

Drei Berufsrichter, zwei Schöffen

Die Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts ist in der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern einschließlich des Vorsitzenden sowie zwei Schöffen besetzt.

Epoch Times wird am 17. März am Stuttgarter Landgericht sein und über die Entscheidung berichten.



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