„Auskunftsblockade“ – Deutsche Richter scheitern an US-Rechtsprechung zu Meinungsfreiheit und Datenschutz
In ihrem Bemühen sogenannte "Hass-Poster" zu identifizieren, kollidieren Auskunftsersuchen zur Identität bestimmter Nutzer immer wieder mit dem US-Recht, sodass Unternehmen wie Facebook, Twitter und andere, die wahre Identität ihrer Nutzer oft nicht aufdecken.

Facebook-Zentrale
Foto: über dts Nachrichtenagentur
Der Deutsche Richterbund beklagt Schwierigkeiten, Auskünfte von den sozialen Netzwerken über die Identität anonymer Hetzer zu bekommen. „Bisher treten die Strafverfolger den sozialen Netzwerken als Bittsteller gegenüber“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe). Facebook zum Beispiel beantworte Anfragen regelmäßig mit der „inhaltsleeren“ Auskunft, dass ein Rechtshilfeersuchen an die USA zu richten sei, was wegen der dortigen Rechtslage aber aussichtslos ist.
„Es braucht dringend eine gesetzliche Pflicht für die Netzwerke, bei Verdacht auf Straftaten Nutzerdaten wie Name und Mail-Adresse herauszugeben, wie es das vergleichbar für Telekommunikationsanbieter gibt“, betonte Rebehn. Skeptisch sieht der Richterbund Forderungen nach einem europaweit einheitlichen Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet. Die EU-Staaten arbeiteten unter dem Stichwort E-Evidence zwar daran, Internetunternehmen zu viel schnellerer Zusammenarbeit mit den Strafverfolgern zu verpflichten. Und es sei sinnvoll, damit auch die Probleme bei der Hasskriminalität möglichst europäisch zu lösen, sagte Rebehn. „Der Weg über Europa hat aber den Nachteil, dass es noch zwei bis drei Jahre dauern dürfte, ehe schärfere Regelungen für Auskünfte der sozialen Netzwerke tatsächlich in Kraft treten.“ (dts)
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