Antidiskriminierungsgesetz in Berlin: Seehofer will doch Polizei nach Berlin schicken

Um Berlins Antidiskriminierungsgesetz gab es heftigen Streit. Innensenator Geisel gibt nun schriftliche Zusicherungen an Bund und Länder ab, damit die auch künftig Polizisten senden. Seehofer zeigt sich zufrieden. Dabei verspricht Geisel kaum Neues.
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Innenminister Horst Seehofer, 3. Januar 2019.Foto: MATTHIAS BALK/AFP/Getty Images
Epoch Times25. Juni 2020

Im Streit um das Berliner Antidiskriminierungsgesetz sieht Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Tür offen, um bald wieder Bundespolizisten zu Einsätzen in Berlin zu schicken.

Das teilte das Ministerium nach einem Treffen Seehofers mit dem Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) mit, obwohl Geisel zentrale Forderungen Seehofers nicht erfüllt hat. Seehofer hatte am Mittwoch vergangener Woche angekündigt, er wolle die Unterstützung bis auf Weiteres aussetzen.

Bei der Innenministerkonferenz in Erfurt in der vergangenen Woche hatten Unionsminister Geisel heftig angegangen und teils gedroht, keine Polizisten mehr zur Unterstützung etwa bei Demonstrationen nach Berlin zu schicken.

Das Antidiskriminierungsgesetz (LADG) soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung zum Beispiel wegen ihrer Hautfarbe oder Herkunft durch Behörden schützen. Es soll Klagen erleichtern, wenn sich Menschen von Polizisten oder anderen Behördenvertretern ungerecht behandelt fühlen.

„Ich kann meine Beamten nicht dieser Diskriminierung aussetzen, wo sie dann beweisen sollen, dass sie nicht diskriminiert haben“, hatte Seehofer erklärt.

Er verlangte auch eine verbindliche Erklärung Berlins, „dass das Gesetz auch nur für die Polizeibeamten des Landes Berlin anwendbar ist und nicht für die Polizeibeamten, die wir gelegentlich als Unterstützung aus den Bundesländern und von der Bundespolizei nach Berlin schicken“.

Die schriftlichen Zusicherungen Berlins wurden an die Innenministerien von Bund und Ländern verschickt und liegen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. „Das LADG gilt für die Berliner Verwaltung, es richtet sich insoweit an die Berliner Stellen und ihre Bediensteten“, heißt es dort.

In dem Schreiben steht allerdings nirgendwo ausdrücklich, dass das Handeln auswärtiger Kräfte bei Einsätzen in Berlin von dem Gesetz ausgenommen sein soll. Unionsinnenminister hatten gefordert, dass das Gesetz nicht für ihre Beamten gelten soll.

Stattdessen buchstabiert Geisel aus, was er im Grundsatz schon zuvor betont hat: So will Berlin für Schadenersatzansprüche bei Einsätzen geradestehen, auch wenn die Beschwerden sich gegen Auswärtige richten. Der Bund, entsendende Länder oder einzelne Polizisten werden nicht in Regress genommen.

Für mögliche Disziplinarverfahren sollen weiter das entsendende Land oder der Bund zuständig sein. Mögliche Gerichtsverfahren führt Berlin, Hilfe bei der Aufklärung von Vorwürfen durch den Bund oder die entsendenden Länder will man „nur in vertretbarem Rahmen“ in Anspruch nehmen.

„Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass die bisherige enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rahmen polizeilicher Unterstützungseinsätze auch künftig fortgeführt wird“, schreibt Geisel abschließend.

Seehofer erklärte in einer gemeinsam mit dem Berliner Innensenat veröffentlichen Pressemitteilung: „Sollten Schwierigkeiten auftreten, behalte ich mir allerdings einen erneuten sofortigen Einsatzstopp vor, bis die zugesagten Punkte formell rechtssicher verankert sind.“

Die gegenseitige Unterstützung der Länder in der Polizeiarbeit hat eine lange Tradition und gilt gerade bei Großlagen mit vielen Einsatzkräften als unverzichtbar. Länderübergreifende Einsätze gibt es regelmäßig etwa bei Demonstrationen, internationalen Konferenzen oder Sportveranstaltungen. (dpa)



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