Änderung des Infektionsschutzgesetz: Das sind die neuen Maßnahmen

Es hat lange gedauert und ging viel hin und her - doch nun wurden die erneuten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes der neuen Koalition im Bundestag und Bundesrat beschlossen.
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In einer Bundesrat-Sitzung.Foto: FABRIZIO BENSCH/POOL/AFP via Getty Images
Epoch Times10. Dezember 2021

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die von der „Ampel“ angestoßene Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Alle Bundesländer stimmten am Freitagmittag zu. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte schon im Vorfeld angekündigt, entgegen der Parteilinie ebenfalls mit Ja zu votieren.

Abstimmung im Bundestag:

Gleichzeitig machten Bund und Länder deutlich, dass es keine zusätzlichen Beschränkungen über die Weihnachtsfeiertage geben, die Lage aber beobachtet werden soll. Nächste Woche soll ein Expertenrat auch genauere Einschätzungen zu Omikron geben, wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der Nordrhein-Westfale Hendrik Wüst (CDU), sagte. Wenn nötig, solle dann agiert werden.

Bundesrat: Maßnahmenpaket zur Impfprävention

Ein Überblick der beschlossenen Maßnahmen

Spezial-Impfpflicht:

Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen müssen bis Mitte März 2022 Nachweise über vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen – oder eine Arzt-Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen das ab dann von vornherein.

Mehr Impfungen:

Über Ärzte hinaus dürfen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte Menschen ab 12 Jahren impfen. Voraussetzungen sind eine Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder die Einbindung in mobile Impfteams.

Regionale Maßnahmen I:

Bei sehr kritischer Lage können die Länder ohnehin schon härtere Vorgaben für Freizeit oder Sport anordnen, aber keine Ausgangsbeschränkungen oder pauschalen Schließungen von Geschäften und Schulen.

Nun wird präzisiert, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind – besonders im Sport mit größerem Publikum. Schließungen etwa in der Gastronomie sind möglich, aber nicht von Fitnesscentern und Schwimmhallen.

Regionale Maßnahmen II:

Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können nun bis zum 19. März verlängert werden.

Testpflichten:

Für Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen wurden schon Testpflichten festgelegt. Nun wird präzisiert, dass Patienten und „Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten“ nicht als Besucher gelten. Das gilt zum Beispiel für Eltern beim Kinderarzt oder Helfer bei Menschen mit Behinderung.

Kliniken:

Kliniken erhalten wieder Ausgleichszahlungen – etwa für frei gehaltene Betten oder Belastungen durch Patientenverlegung.

Kurzarbeitergeld:

Es wird ermöglicht, das schon bis Ende März verlängerte Kurzarbeitergeld aufzustocken. Ab dem vierten Bezugsmonat werden 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt – wenn ein Kind im Haushalt lebt, 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 und mit Kind 87 Prozent geplant. Dies gilt für Beschäftigte, die bis Ende März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten.

Masern-Impfpflicht:

Teil des Gesetzes ist auch eine Änderung bei der Masern-Impfpflicht, die seit März 2020 für Neuaufnahmen in Kitas und Schulen gilt. Die Frist zur Vorlage von Impfnachweisen für Kinder, die davor schon in den Einrichtungen waren, wird nun bis Ende Juli 2022 verlängert.

2G mit oder ohne Booster?

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte das Bekenntnis zur Intensivierung der Impfungen, vermisste aber eine Entscheidung über den Umfang einer vollständigen Impfung. „Die vom neuen Bundesgesundheitsminister aufgeworfene Frage, ob für den 2G-Status zukünftig drei Impfungen erforderlich sind, wurde nicht entschieden“, kritisierte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg in der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Freitag). „Das ist bedauerlich, denn so hätte ein deutlicher Anreiz für die Booster-Impfung gesetzt werden können.“

Der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, der Bayer Klaus Holetschek (CSU), sagte dem TV-Sender Welt: „Im Moment spricht viel dafür, dass man erst nach drei Impfungen vollständig geimpft sein wird.“ Die Fachminister würden am Montag oder Dienstag darüber reden.

Lauterbach hatte im ZDF gesagt: „Die Impfung ist nur abgeschlossen, wenn man dreimal geimpft wurde.“ Das sei die neue Realität, um vor der Omikron-Variante einigermaßen geschützt zu sein.

Wie gut schützt das Boostern?

Allerdings gab es am Abend einen Bericht über Omikron-Infektionen trotz dritter Impfung. Dies soll nach einer Untersuchung bei sieben Deutschen in Südafrika der Fall gewesen sein, wie Wolfgang Preiser, Mitglied des Forschungskonsortiums, das die Variante entdeckt hat, dem Berliner „Tagesspiegel“ (Freitag) sagte. Aber: „Das darf man natürlich nicht falsch verstehen, dass die Impfung nicht helfe.“ Auch die Hersteller Biontech/Pfizer gehen davon aus, dass ihr Impfstoff weiterhin vor einer schweren Erkrankung schützt.

Bis März wollen sie – unter Vorbehalt der behördlichen Genehmigung – einen an die Omikron-Variante angepassten Impfstoff bereitstellen. Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet derzeit an der Beschaffung, wie Lauterbach in der ZDF-Sendung „Maybrit Illner“ sagte. Die laufe auf EU-Ebene wie auch in bilateralen Gesprächen. Er ging zudem davon aus, dass die bis Weihnachten angestrebte Zahl von 30 Millionen Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen auch nicht ausreichen wird. (dpa/dts/oz/dl)



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