
Österreich: Kein Arbeitslosengeld bei Ablehnung von impfpflichtigen Jobangeboten
Österreichs Arbeitsminister wandte sich mit einer schriftlichen Order an alle Arbeitsämter und erklärte, dass ein abgelehnter Job wegen fehlender Impfung eine Sperre beim Arbeitslosengeld zur Folge hat.

Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (li) und Arbeitsminister Martin Kocher.
Foto: Helmut Fohringer/apa/afp via Getty Images
In Österreich steigt der Druck auf Nichtgeimpfte immer weiter. Nicht nur, dass für manche Jobs eine Impfpflicht vorgeschrieben wird, nun werden sogar Arbeitslose in Richtung Impfung gedrängt.
Wenn einem Arbeitslosen ein Job vom Arbeitsamt angeboten wird und dieser sich wegen der geforderten Impfung nicht bewirbt oder nicht annimmt, weil die Person sich nicht impfen lassen will, droht ihr eine Arbeitslosengeld-Sperre für bis zu sechs Wochen.
Impfpflicht durchs Arbeitsministerium?
Wie die österreichische „Kronenzeitung“ schreibt, argumentiere das Amt damit, dass es zumutbar sei, dass ein Arbeitgeber für neue Mitarbeiter eine Immunisierung gegen den Pandemie-Erreger verlange. Das Bundesministerium für Arbeit erklärte gegenüber der Zeitung zudem, dass die Streichung von Arbeitslosengeld eine übliche Vorgehensweise sei, die generell bei der Ablehnung von Bewerbungsgesprächen Anwendung finde.
Der „Standard“ erklärt, dass Arbeitsminister Martin Kocher in einem Schreiben vom 25. August das Arbeitsamt (Arbeitsmarktservice, AMS) zu der Maßnahme verpflichtete. Das AMS sollte Jobsuchenden das Arbeitslosengeld sperren.
Die Sperrung des Arbeitslosengeldes erfolge dann auf Rückmeldung des Arbeitgebers, wenn ein Bewerber einen Job wegen der geforderten Impfung nicht annehme oder sich gar nicht erst bewerbe. Als Ausnahme sollen lediglich medizinische Gründe gelten.
Minister-Schreiben bestätigt
Das Schreiben wurde vom Ministerium bestätigt. Auf Anfrage hieß es, dass es sich allerdings nicht um einen Erlass gehandelt habe. Dennoch muss das AMS die Vorgaben befolgen. Zu einer Impfung werde das AMS aber niemanden zwingen und es sei auch keine neue Rechtslage geschaffen worden.
Eine Bewerbung auf eine Stelle könne aber nicht schon deshalb abgelehnt werden, weil der Bewerber nicht geimpft sei, so das Ministerium. Eine Beschäftigung sei zumutbar, wenn vom Arbeitgeber eine Impfung verlangt werde, sofern keine nachweisbaren gesundheitlichen Gründe dagegen sprächen.
Wie das Blatt weiter berichtet, würden in Österreich immer mehr Arbeitgeber von neuen Mitarbeitern verlangen, dass diese geimpft seien. In Niederösterreich gebe es seit dem 1. September bereits eine Impfpflicht für Neuanstellungen im gesamten Landesdienst.
In anderen Bundesländern, in Wien und der Steiermark beispielsweise, sei dies in Gesundheits- und Sozialberufen bei Neueinstellungen gefordert. Mitarbeiter des AMS erklärten jedoch, dass inzwischen auch Unternehmen aus Industrie und Handel Corona-Impfungen als Voraussetzung für Jobs verlangen.
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