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Gerichtsbeschluss

Verwaltungsgericht: CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel

Das Verwaltungsgericht Köln entschied, dass Tropfen mit dem in Hanfpflanzen vorkommenden Wirkstoff Cannabidiol (CBD) weiterhin zulassungspflichtige Arzneimittel bleiben. Zuvor hatte ein pharmazeutisches Unternehmen geklagt.

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Eine Hanfpflanze. Symbolfoto.

Foto: FABRICE COFFRINI/AFP via Getty Images

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Lesedauer: 1 Min.

Tropfen mit dem in Hanfpflanzen vorkommenden Wirkstoff Cannabidiol (CBD) bleiben weiterhin zulassungspflichtige Arzneimittel. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Das Gericht wies damit die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens ab. (Az.: 7 K 954/20)
Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Produkten mit Cannabidiol. Das klagende Unternehmen vertreibt zwei solcher Erzeugnisse, die in unterschiedlicher Stärke CBD-Tropfen enthalten, als Nahrungsergänzungsmittel.

Verschiedene pharmakologische Wirkungen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stufte CBD-Tropfen 2019 als zulassungspflichtige Arzneimittel ein, weil CBD verschiedene pharmakologische Wirkungen habe und auch in anderen Arzneimitteln enthalten sei. Dagegen klagte der Pharmaproduzent mit der Begründung, dass bei der gegebenen Dosierung eine pharmakologische Wirkung nicht belegt sei.
Vergleichbare Mengen an CBD könnten auch über die normale Ernährung aufgenommen werden, etwa durch hanfhaltige Lebensmittel. Dem folgte das Gericht nicht. Bei den Erzeugnissen handle es sich um Arzneimittel, die einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürften, entschieden die Richter.
Eine pharmakologische Wirkung baue sich schon unterhalb der bestimmten Schwelle eines Wirkstoffs sukzessive auf und setze nicht erst abrupt mit Erreichen dieser Schwelle ein. Es handle sich bei den Erzeugnissen auch nicht lediglich um Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel. Eine Verwendung von CBD zur Ernährung sei nicht bekannt.
Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden. (afp/mf)

Kommentare

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Beobachtervor 3 Jahren

Die Pharmamafia muss geschützt werden.

Deren Gifte als Medikamente zu verkaufen ist kriminell.

Das Weltbild der Schulmedizin erklärt den Menschen zur Maschine.

Der beseelte Mensch ist ihnen fremd.

Zeptervor 3 Jahren

Wir haben Euch durchschaut, einen besseren Bericht über ein Naturheilmittel das von der Arzneimittelbehörde als zulassungspflichtiges Arzneimittel eingestuft wird!!! Ja Ja die Impfpflicht ist Geschichte. Diesen Artikel sofort abspeichern falls das Impfkommando im Herbst vor der Tür steht

Berndvor 3 Jahren

dafür hat wohl die Regierung schon gesorgt und setzt heimlich Gesetze und Verordnungen für Covid-19-Impfstoffe außer Kraft

https://www.artikeleins.info/post/bundesregierung-setzt-heimlich-gesetze-und-verordnungen-zu-covid-19-impfstoffen-au%C3%9Fer-kraft

sonyvor 3 Jahren

"....die einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürften...."

Sah man aber bei der Impfplörre ganz anders!! Die hatte eine "Zulassung", aber keine Arzneimittelrechtliche!

Beobachtervor 3 Jahren

Wenn 2 das Selbe tun ist es nicht das Gleiche.

Und warum nicht?