Haft für prominenten Bürgerrechtsanwalt in China – Bundesregierung setzt sich für Wang Quanzhang ein
Ein chinesisches Gericht sprach den 42-jährigen Menschenrechtsanwalt Wang Quanzhang der "Subversion" gegen die Staatsmacht schuldig. Seine Ehefrau kündigt Berufung an.

Wang Quanzhang mit seiner Frau Li Wenzu und ihrem Sohn. Wang Quanzhang ist ein Anwalt, der sich für die Menschenrechte einsetzt. Er wurde seit August 2015 ohne Gerichtsverfahren in China festgehalten. (Mit freundlicher Genehmigung von Li Wenzu)
Die gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Wang Quanzhang in seiner Heimat verhängte Haftstrafe von viereinhalb Jahren hat international für Empörung gesorgt.
Ein Gericht in der nordchinesischen Stadt Tianjin sprach den 42-Jährigen am Montag der „Subversion“ gegen die Staatsmacht schuldig. Zusätzlich zur Haftstrafe wurden ihm für fünf Jahre die politischen Rechte entzogen. Die Bundesregierung und Menschenrechtsaktivisten kritisierten das Urteil.
Der Anwalt hatte Falun Gong-Praktizierende und Opfer von Landenteignungen vertreten. 2015 wurde er im Zuge einer großangelegten Verhaftungswelle zusammen mit zahlreichen weiteren chinesischen Anwälten festgenommen.
Der Prozess fand dann im vergangenen Dezember statt. Die Öffentlichkeit wurde von dem Gerichtsverfahren mit der Begründung ausgeschlossen, es gehe um „Staatsgeheimnisse“. Wangs Ehefrau Li, die immer wieder öffentlichkeitswirksam seine Freilassung gefordert hatte, wurde faktisch unter Hausarrest gestellt, um sie an einer Teilnahme an dem Prozess zu hindern.
Berufung angekündigt
Wangs Frau bekräftigte erneut, ihr Mann habe sich nichts zu schulden kommen lassen.
„Er hat keine Verbrechen begangen, deshalb sollte es keine Strafe geben“,sagte Li der Nachrichtenagentur AFP in ihrer Wohnung in Peking.
Sie habe über das Internet von dem Urteil erfahren.

Li Wenzu, Ehefrau des Menschenrechtsanwalt Wang Qangshang, ließ sich aus Protest gegen die Verhaftung die Haare abrasieren.
Foto: Reuters
Am Dienstag beginne eine zehntägige Frist, in der gegen das Urteil Berufung eingelegt werden könne, sagte Li unter Bezugnahme auf den Anwalt ihres Mannes. „Natürlich“ werde Wang in Revision gehen.
„Ich denke, dass die Schuldigen die Justizbehörden sind, nicht er“, sagte Li. Sie sei „sehr besorgt“ über die Gesundheit ihres Mannes und kündigte an, ihn zum chinesischen Neujahrsfest im Gefängnis in Tianjin besuchen zu wollen.
Bundesregierung setzt sich ein
Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, äußerte ihr Unverständnis angesichts des Urteils.
„Wang Quanzhang hat nichts anderes getan, als sich im gesetzlichen Rahmen als Anwalt in China für entrechtete Bürger und politisch Verfolgte einzusetzen“, erklärte Kofler. „Dass er dafür heute zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, ist vollkommen unverständlich.“ Die Bundesregierung werde sich weiterhin für Wang einsetzen.
Die Sprecherin der Grünen-Fraktion für Menschenrechtspolitik, Margarete Bause, bezeichnete das Urteil und den Ablauf des Prozesses als „besorgniserregend“. Europa und die Bundesregierung sollten sich weiterhin für eine Freilassung Wangs und den Schutz seiner Frau einsetzen, betont Bause.
Amnesty International
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte Wangs Verurteilung als „großes Unrecht“. Das Urteil sei Teil des fortwährenden Vorgehens der chinesischen Regierung gegen Menschenrechtsanwälte.
Amnesty-China-Expertin Doriane Lau schrieb im Kurzbotschaftendienst Twitter, bei der viereinhalbjährigen Haftstrafe würden die mehr als drei Jahre berücksichtigt, die Wang bereits in Haft verbracht habe. Er dürfte demnach in etwas mehr als einem Jahr freikommen.
Der Fall hatte bereits zuvor international für Aufsehen gesorgt. Die Bundesregierung hatte sich wiederholt für Wang eingesetzt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) traf bei einer China-Reise im Mai vergangenen Jahres seine Ehefrau. (afp/sua)
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