Bürokratiedschungel Deutschland: Wie Experten den Missstand beheben wollen
Bürokratiedschungel Deutschland. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) überreichte der Bundesregierung kürzlich seinen Jahresbericht 2019 mit dem Titel „Weniger Bürokratie, bessere Gesetze“ und äußerte – trotz einiger Erfolge – Kritik an erheblichen Missständen.
Das von der Bundesregierung bisher auf den Weg Gebrachte (…) hat (…) das bisher […] gesetzte Ziel nicht erreicht, Bürger und Unternehmen so zu entlasten, dass die Betroffenen es in ihrer täglichen Realität spüren. (…) Die Bundesregierung muss Bürokratieabbau […] mehr (…) aus der Sicht der Betroffenen (…) verstehen. (…) Diese Ernsthaftigkeit ist auf Seiten der Politik derzeit nicht durchgehend feststellbar.“
Der Bürokratieaufwand sei seit Juli 2011 um rund 6,6 Milliarden Euro gestiegen. Davon entfielen rund 4,9 Milliarden Euro auf die Unternehmen und 200.000 Millionen Euro auf die Bürger.
„Bürokratiebremse“ hat Transparenzlücke
Nach der sogenannten „One in one out“-Regel durften in der Vergangenheit nur dann neue Gesetze oder Verordnungen erlassen werden, wenn eine andere Regelung dafür abgeschafft wurde. Das galt aber nur für das deutsche Recht.
Viele EU-Richtlinien machen den Unternehmern ebenfalls bürokratische Vorgaben – ungefähr die Hälfte des Bürokratieaufwands entfalle auf Brüssel. Unternehmen würden sich nicht dafür interessieren, woher die Kosten kämen. Daher sollte auf EU-Ebene ebenfalls eine Bürokratiebremse eingeführt werden. Die Kommissionspräsidentin soll die Einführung bereits angekündigt haben.
Einmalaufwand: Besonders hart für Unternehmen
Unternehmen würden im Gegensatz zur Bundesregierung erheblich von sogenannten Einmalkosten belastet. Der Wirtschaft entstand einmaliger Erfüllungsaufwand von 440,6 Mio im Berichtszeitraum 2018/2019 – unter anderem für die „Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen“.
Ein solcher Einmalaufwand müsse wirksam begrenzt werden. Es gäbe bereits Vorschläge, über die noch in dieser Legislaturperiode zügig entschieden werden muss.
Grundlegende Fragen für digitale Verwaltung noch nicht geklärt
Behördenleistungen sollen künftig auch online angeboten werden. Bis zum Jahr 2022 soll das bereits in Kraft getretene „Onlinezugangsgesetz“ umgesetzt worden sein.
Alles hänge von einer bis Ende des Jahres zu klärenden Datenschutzfrage ab. Aber nur „wenn zügig geklärt wird, auf welche datenschutzfreundliche Weise Personen und Unternehmen in den vorhandenen, zu konsolidierenden und ggf noch aufzubauenden Registerbeständen eineindeutig identifiziert werden können,“ ginge es weiter.
Schnelligkeit vor Gründlichkeit
Die alte Binsenweisheit „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, die jeder Auszubildende lernt, scheint im Parlament keine Anwendung zu finden. Über komplexe Gesetze würde innerhalb weniger Stunden oder Tage abgestimmt. Folgen abzuschätzen und Fehler zu vermeiden sei unmöglich. Das Ergebnis könne nur falsch sein. Und diese Praktik habe im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum sogar noch zugenommen. Wenn man sich keine Zeit nehme, folgen die Probleme im „Vollzug“.
Gesetze: An der Realität vorbei
Wenn Gesetze zu komplex, in ihrer Wirkung kaum verständlich und im Vollzug nicht praxistauglich sind, produziert das nicht nur unnötigen Aufwand, sondern gefährdet auch die Rechtsanwendung, so Ludewig.
Nicht nur die Verwaltung sei in der Handlungsfähigkeit eingeschränkt, sondern auch die „Akzeptanz quer durch die Gesellschaft“ geschmälert. Gerade kleine und mittlere Unternehmen seien „verdrossen“ und „überfordert“.
Seit geraumer Zeit liegt ein schlüsselfertiges Verfahren vor, um (…) realitätsnahe, praktikable und aufwandsarme Gesetze zu entwickeln. Es ist völlig unverständlich, warum dieses Verfahren vom Bund einfach nicht genutzt wird!“, schreiben die Experten.
Gesetze sollen künftig nach dem Motto ‚Erst denken, dann schreiben‚ erlassen werden. Ausgangspunkt soll ein „Eckpunktepapier“ sein, das mit Betroffenen und Behörden diskutiert werde.
Künftig sollen zudem Kosten und Nutzen gegenüber gestellt werden. Bislang würden nur Angaben zu Kosten gemacht. Ob indes die Kosten den Nutzen womöglich nicht rechtfertigen könnten, sagen die Experten aber nicht.
Qualitätsmanagement: Mangelhaft
Dingen, die zum Tagesgeschäft jedes größeren Unternehmens gehören, sollen jetzt auch bei der Bundesregierung zum Einsatz kommen: Qualitätsmanagement. Es gebe keine verbindlichen Standards, nach denen Gesetze auf ihre Wirksamkeit hin überprüft würden. Wenn dieses so wichtige Überprüfungsverfahren nicht „ins Leere laufen“ solle, müssten schnell verbindliche Standards eingeführt werden. (bm)
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