Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt: Was Bürger jetzt wissen sollten
Vor mehr als 20 Jahren hat der Gesetzgeber mit Paragraf 139c die Grundlage für eine bundeseinheitliche Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) geschaffen. Das Bundesfinanzministerium verkündete nun kurz vor dem Jahreswechsel, dass sie ab Herbst 2024 kommen soll.
Die W-IdNr. ist für alle wirtschaftlich tätigen natürlichen Personen wie Freiberufler oder Einzelhändler, juristische Personen und Personenvereinigungen gedacht. Diese erhalten damit ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren.
Für Einzelkaufleute und Freiberufler ist die W-IdNr. eine Ergänzung zu ihrer steuerlichen Identifikationsnummer. Ziel ist es, den betrieblichen Bereich noch eindeutiger von der privaten Sphäre abzugrenzen, wie die zuständige Stelle, das Bundeszentralamt für Steuern, informierte.
Die Bundesregierung verspricht, die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer bedeute weniger Bürokratie. Der Bundestag hat am 11. Juni 2023 den Gesetzesentwurf zum Basisdatenregister beschlossen.
Das Basisregister soll Unternehmen von Berichtspflichten entlasten. Denn es soll dann künftig keine Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register mehr geben. Anschließend können alle Behörden dann darauf zugreifen.
Wie sieht die W-IdNr. aus?
Aus technischen und organisatorischen Gründen erfolgt die Vergabe der W-IdNr. in Stufen. Sie setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen. Danach folgt ein Bindestrich, dem anschließend weitere fünf Ziffern folgen, die für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten stehen. Musterhaft sieht eine W-IdNr. also wie folgt aus: DE123456789-00001.
Die W-IdNr. ist gleichzeitig eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Dieses dient dazu, die Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung voranzubringen.
Einige Nutzer des Kurzbotschaftendienstes X/Twitter zweifeln jedoch daran, dass die Wirtschafts-Identifikationsnummer so schnell kommt.
Ich bin überrascht, dass die Wirtschafts-Identifikationsnummer nun tatsächlich dieses Jahr kommen soll. Immerhin sind erst 20 Jahre vergangen, seit § 139c AO verabschiedet wurde. pic.twitter.com/dJEVyhDHBV
— tm1860 (@tm1860) January 6, 2024
Wie beantragt man die W-IdNr.?
Wirtschaftlich tätige Personen können die W-IdNr. nicht beantragen. Sie bekommen die Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern auf Anforderung der zuständigen Finanzämter zugewiesen. Das Finanzamt teilt sie dann dem wirtschaftlich Tätigen mit. Ein Antrag ist somit nicht erforderlich.
Falls ein Gesetz vom Steuerpflichtigen verlangt, die W-IdNr. vor der Vergabe anzugeben, kann dieser die Aufforderung ignorieren. Hat er die W-IdNr. jedoch erhalten, muss er sie angeben. Die Behörden wollen die Öffentlichkeit über den konkreten Zeitpunkt der Vergabe der W-IdNr. rechtzeitig informieren.
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