Logo Epoch Times
Gerichtsurteil

Asbest in Babypuder? Johnson & Johnson muss Krebspatientin 260 Millionen US-Dollar zahlen

Der Pharmariese Johnson & Johnson hat vor Gericht einen weiteren Rückschlag erlitten und muss einer Krebspatientin jetzt 260 Millionen US-Dollar zahlen. Auch bei dem jüngsten Rechtsstreit stand das Babypuder des Konzerns und seine Verunreinigung mit Asbest im Fokus.

top-article-image

Krebs durch Asbest in Kosmetik? Seit Jahren massenweise Babypuderklagen gegen den Konzern.

Foto: Justin Sullivan/Getty Images

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 4 Min.

60 Millionen Dollar Schadenersatz und eine Strafzahlung von 200 Millionen Dollar sprach ein Geschworenengericht in Portland, USA, der Klägerin und ihrem Ehemann Anfang der Woche zu. Bei Kyung Lee war im vergangenen Jahr im Alter von 48 Jahren Mesotheliom diagnostiziert worden.
Lee führte die tödliche Krebserkrankung des Gewebes um ihr Herz darauf zurück, dass sie über 30 Jahre lang Babypuder und Deodorants von Johnson & Johnson (J&J) benutzt hatte. Die anwaltliche Vertretung des Pharmariesen hingegen wollte, so die Argumentation vor Gericht, ihre Krankheit auf Asbestbelastung durch eine Fabrik in der Nähe des Wohnortes der Klägerin zurückgeführt wissen.

Mit Asbest gepudert

Dieses Urteil ist das jüngste in einer langen Reihe von Rechtsstreitigkeiten, die das Unternehmen und seine Talkumprodukte betreffen. Menschen, die diesbezüglich Klagen gegen den Giganten einreichen, behaupten, dass bei ihnen nach der Verwendung von Talkum-basiertem Johnson & Johnson Babypuder Krebs diagnostiziert wurde. Die überwiegende Mehrheit der Kläger sind Frauen mit Eierstockkrebs, nur eine kleine Minderheit davon sind Mesotheliom-Patienten. Allein im Juni 2024 war J&J in New Jersey mit 57.365 anhängigen Talkumpuderklagen konfrontiert.
Am 1. Mai 2024 hatte der Konzern einen Vergleich in Höhe von 6,48 Milliarden Dollar im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vorgeschlagen für Klagen, in denen behauptet wird, dass seine Talkumpuderprodukte Eierstockkrebs verursacht haben. Das Vergleichsangebot gilt nicht für die Fälle, in denen ein Mesotheliom geltend gemacht wird. Dieser Vorschlag steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass ihm 75 Prozent der Kläger innerhalb von 90 Tagen zustimmen.
Die Probleme für Johnson & Johnson begannen in den 1970er-Jahren, als erste Berichte über mögliche Gesundheitsrisiken von talkumbasierten Produkten auftauchten.
Diese Bedenken wurden im Laufe der Jahre durch verschiedene Studien untermauert, die einen Zusammenhang zwischen Talkum und Krebserkrankungen wie Ovarialkarzinomen und Mesotheliom herstellten. Eine aktuelle Studie des National Institute of Health (NIH), die im Mai 2024 veröffentlicht wurde, bestätigte diesen Zusammenhang erneut.​

Babypuder weiterhin Verkaufsschlager

Johnson & Johnson ließ sich weder durch Studienlage noch durch die anhängigen Klagen abhalten: Der Babypuder wurde nicht vom Markt genommen, sondern dennoch weiterhin verkauft, teils an finanzschwache Personengruppen in den USA, die meist weniger über die Gesundheitsrisiken von Produkten wussten.
Im Jahr 2019 musste Johnson & Johnson dann 33.000 Gebinde Johnson’s Baby Powder zurückrufen, nachdem bei Tests Asbest in den Proben gefunden wurde. Obwohl J&J weiterhin jegliche Haftung bestreitet und darauf besteht, keine krebserregenden Produkte verkauft zu haben, stellte es den Verkauf von Johnson’s Baby Powder auf Talkumbasis in Nordamerika (USA und Kanada) im Mai 2020 ein. Erst im Jahr 2023 wechselte das Unternehmen zu einer Alternative auf Maisstärkebasis und stellte den weltweiten Verkauf von Johnson’s Baby Powder auf Talkbasis ein.

Konzernstrategie zur Kostenminimierung

Um weitere Zahlungen zu umgehen beziehungsweise um die finanziellen Auswirkungen der Klagen abzumindern, hatte sich der Pharmariese im Oktober 2021 in viele kleine Firmen aufgespalten. Eine dieser neuen Gesellschaften firmiert unter LTL Management und wurde einzig dafür geschaffen, die Babypuderklagen zu bestreiten. Zwei frühere Versuche des Giganten, die Fälle im Rahmen eines Konkursverfahrens beizulegen, wurden von Gerichten zurückgewiesen.
Außerdem wurde Kenvue, eine neue Einheit, die die meisten Verbraucherprodukte von J&J einschließlich des Babypuders umfasst, vom Konzern abgespalten. Kenvue muss jetzt die rechtlichen Lasten im Zusammenhang mit Talkumprodukten tragen​.

Kommentare

Bitte einloggen, um einen Kommentar verfassen zu können

Torsten B.vor 10 Monaten

Eigentlich ja ein perverses Rechtssystem. In den USA sitzen Menschen, 15 Jahre bis lebenslänglich, für einen einzigen Drogendeal im Knast weil sie Marihuana, Kokain oder Crack verkauft haben. Und gleichzeitig kommen verantwortlichen die Manager eines kriminell handelnden Konzern ohne Strafe davon und die Schadensersatzkosten werden auf die Aktionäre abgewälzt.

Auch Konzerne und Parteien müssen als kriminelle Organisationen behandelt werden wenn aus ihnen heraus kriminell agiert wird.

Klaus R.vor einem Jahr

260 Millionen US Dollar, davon kann man in Deutschland nur träumen als Schadensersatz, man wird billig abgefertigt oder es verläuft im Sand.

Kann mich noch genau an eine Klage in den USA erinnern, da hatte ein Kunde MC Donalds verklagt, weil er sich mit deren Kaffee verbrühte, hat mit dem sehr hohen Schadensersatz geklappt, bei uns wäre man ausgelacht worden.