Flüchtige Seniorin bei „Aktivisten“ untergetaucht
Die russischstämmige Musikerin und Komponistin Inna Zhvanetskaya (85) hat Zuflucht bei einer Gruppe von „Aktivisten“ gefunden. Das berichtet das österreichische Onlineportal „tkp.at“ in einem Artikel vom 12. Januar. Die Zwangsimpfung in einer geschlossenen Betreuungseinrichtung blieb ihr damit vorerst erspart.
Nach Auskunft eines Sprechers der Polizei Stuttgart waren die Beamten bislang lediglich im Rahmen einer Amtshilfe für das Amtsgericht tätig geworden – nämlich zur gescheiterten Abholung der Komponistin am Morgen des 11. Januar. Zur Frage, ob nach der Flüchtigen gefahndet werde, konnte er im Gespräch mit der Epoch Times nichts sagen. Eine Sprecherin des Amtsgerichts Stuttgart/Bad Cannstatt erklärte gegenüber der Epoch Times, dass es nicht die Aufgabe des Gerichts sei, die Flucht Zhvanetskayas bei der Polizei anzuzeigen. Wenn überhaupt, sei dafür die Betreuerin zuständig. Diese war telefonisch nicht zu erreichen.
Flucht vor der Zwangsimpfung
Zhvanetskaya war am frühen Morgen des 11. Januar aus ihrer Stuttgarter Wohnung geflohen. Nach Informationen ihres Hanauer Rechtsbeistands Holger Fischer hatte sie sich wohl zur Flucht entschieden, nachdem Mitarbeiter eines Pflegedienstes tags zuvor bei ihr erschienen und um eine Unterschrift gebeten hatten, um einen Beleg für ihre Leistungsabrechnungen in der Hand zu haben. Dabei habe eine Pflegedienst-Mitarbeiterin angekündigt, dass die Polizei die alte Dame am nächsten Tag abholen werde.
Fischer ist sich darüber im Unklaren, ob die gerichtlich bestallte Betreuerin Zhvanetskayas davon wusste, dass er wenige Tage zuvor eine Beschwerde beim Landgericht Stuttgart zum Fall eingereicht hatte. Er selbst habe erst vor wenigen Tagen überhaupt von dem Fall Kenntnis erlangt, sagte Fischer im Gespräch mit der Epoch Times. Wie lange die Beschwerdekammer des Landgerichts zur Prüfung brauchen werde, sei ebenfalls unklar: „Es kann sein, dass sich das noch eine Weile hinzieht“. Dass Zhvanetskaya untergetaucht sei, sei zwar verständlich, aber auch von Nachteil: In Abwesenheit könne die Seniorin nichts „zu ihrer eigenen Entlastung“ vor dem Amtsgericht Stuttgart beitragen.
Zwei Jahre Zwangsbetreuung angeordnet
Das Betreuungsgericht des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt hatte am 6. Dezember 2022 unter dem Aktenzeichen „AZ: A 74 XVII 160/18“ einen Beschluss erlassen, nach dem Inna Zhvanetskaya zwangsweise in die geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses oder einer Pflegeeinrichtung verbracht werden sollte. Dort sollte Zhvanetskaya unter ärztlicher Aufsicht spätestens bis zum 16. Januar zweimal gegen COVID-19 geimpft werden – gegen ihren ausdrücklichen Willen. Die Unterbringung in der geschlossenen Einrichtung soll längstens bis zum 5. Dezember 2024 dauern.
Eilbedürftig oder nicht?
Rechtsanwalt Holger Fischer sagte, er könne es nicht verstehen, dass die Zwangsmaßnahme am 6. Dezember damit begründet worden sei, dass „zum Wohle der Betroffenen“ ein „drohender erheblicher gesundheitlicher Schaden“ abgewendet werden müsse – man danach aber bis zum 11. Januar gewartet habe, bevor man Zhvanetskaya in eine geeignete Einrichtung verbringen wollte.
Immerhin lasse der Beschluss eine gewisse „Eilbedürftigkeit“ erkennen, denn er sei am 6. Januar mit „sofortiger Wirksamkeit“ von der Amtsrichterin angeordnet worden. Um die Zwangsimpfung Zhvanetskayas zu verhindern, müsse die Beschwerdekammer des Landgerichts „auch über die Aussetzung dieser sofortigen Wirksamkeit entscheiden“, erklärte Fischer. Mit Ausnahme des Beschlusses fehle ihm bisher jede Akteneinsicht.
Amtsgericht wollte Verwahrlosung verhindern
Das Amtsgericht Stuttgart hatte seinen Bescheid zur Zwangseinweisung und -impfung auf ein Gutachten eines Sachverständigen vom 9. September 2022 gestützt. Dieser hatte verschiedene psychische Störungen festgestellt, darunter auch eine Demenzerkrankung. Zudem leide Zhvanetskaya an diversen körperlichen Beeinträchtigungen. Es bestehe „die Gefahr, dass die Betroffene sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt“.
Um eine Verwahrlosung zu verhindern und die „dringend notwendige ärztliche Versorgung“ und eine „regelmäßige Tabletteneinnahme“ sicherzustellen, müsse Zhvanetskaya in einer geschlossenen Einrichtung betreut werden.
Zhvanetskaya nicht zu überreden
Man habe „erfolglos versucht“, die Komponistin von der „Notwendigkeit“ einer COVID-19-Impfung zu überzeugen, heißt es im Beschluss. Die „ärztliche Zwangsmaßnahme“ werde „gegen den Willen der Betroffenen“ als „erforderlich“ angeordnet. Es gehe um das „Wohl der Betroffenen“ gemäß Paragraf 1906 Absatz 1 BGB, begründet das Gericht seinen Beschluss. Weiter heißt es: „Der erhebliche gesundheitliche Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbaren Maßnahme abgewendet werden. Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Betroffenen erheblich.“
Verstoß gegen Nürnberger Kodex?
Manche Corona-Maßnahmenkritiker wie beispielsweise der „Querdenken-Mediziner“ Dr. Bodo Schiffmann betrachten speziell die Anordnung einer zwangsweisen Impfung als einen Verstoß gegen den Nürnberger Kodex aus dem Jahr 1947. In diesem heißt es, dass die „freiwillige Zustimmung der Versuchsperson […] unbedingt erforderlich“ sei, und zwar „unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges“.
Der inzwischen aus Deutschland ausgewanderte HNO-Spezialist argumentiert mit Verweis auf entsprechende Aussagen von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) und des Virologen Prof. Hendrik Streeck, dass die Gefahr durch das Coronavirus eigentlich vorbei sei und sich auch die Bevölkerung nicht mehr impfen lasse. Wenn ein Arzt Zhvanetskaya nun tatsächlich gegen ihren Willen impfe, dann mache dieser sich „sowas von strafbar“, so Schiffmann in einem Odysee-Video.
Bahner: „Gigantischer Justizskandal“
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, bezeichnete den Beschluss des Stuttgarter Amtsgerichts laut „tkp.at“ als einen „gigantischen Justizskandal“. Aus Solidarität mit Zhvanetskaya verlas sie noch am 11. Januar einen Brief, den Marina (Masha) Orel, eine Aktivistin der internationalen Initiative „We For Humanity“, die sich für die Interessen von Holocaust-Überlebenden und ihrer Nachfahren einsetzt, verfasst hatte [Video auf YouTube].
Der österreichische Virologe Prof. Martin Haditsch ist der Ansicht, dass es „keine Zwangsmaßnahme geben“ dürfe, weil es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um „eine Studienmedikation in Phase 3“ handele. „Wer es trotzdem macht, verstößt gegen den Nürnberger Kodex und gehört wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angezeigt und auf Basis der vorliegenden Fakten auch verurteilt“, so Haditsch. Er habe inzwischen Kontakt zu Masha Orel aufgenommen, um sie zu unterstützen.
Die „Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“, kurz: „MWGFD“, spricht auf Ihrer Homepage von „Willkür der Behörden“. Den Fall Zhvanetskaya betrachtet die als ein „trauriges Zeugnis unseres Rechtsstaates, wenn die Würde eines Menschen nicht nur angetastet wird, sondern mit Füßen getreten wird“. Der Verein habe Anzeige „gegen die Betreuerin, die Richter und andere beteiligte Behörden“ erstattet.
Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB), die größte Interessenvertretung des Berufsstandes Betreuung, lehnt eine Zwangsimpfung ihrer Klienten grundsätzlich ab: „[…] schließlich muss die Frage der Impfung selbstverständlich mit dem*r Klient*in besprochen werden“, heißt es auf der offiziellen Website des Verbandes. „Gegen dessen oder deren ‚natürlichen Willen‘ darf jedenfalls keine Impfung vorgenommen werden, eine Genehmigung einer ‚Zwangsimpfung‘ auf Grundlage des § 1906a BGB halten wir für ausgeschlossen.“
Mediziner für COVID-19-Impfung
Andere, wie beispielsweise Dr. Peter Bobbert und Dr. med. Matthias Blöchle von der Ärztekammer Berlin, lehnen jede Verquickung der COVID-19-Impfung mit dem Nürnberger Kodex ab. „Die Impfstoffe wurden gründlich getestet, zunächst an Tieren, wie es auch der Kodex vorsieht, danach an – freiwilligen – Testpersonen. Von einem Massenexperiment bei den Corona-Impfungen zu sprechen, ist daher völlig unzutreffend“, sagte etwa Bobbert anlässlich des 75. Jahrestages des Kodex am 20. August 2022.
Der gesamte Vorfall war durch einen Artikel des österreichischen Onlineportals „Report24.news“ vom 10. Januar in die Öffentlichkeit gebracht worden. Das Portal „tkp.at“ griff die Geschichte nun in einem kritischen Artikel auf.
Zur Person: Inna Zhvanetskaya
Inna Abramovna Zhvanetskaya (Zhvanetskaia) kam am 20. Januar 1937 (laut Gerichtsbeschluss am 20. Januar 1939) in der damals russisch-ukrainischen Stadt Vinnytsia (Winnyzja) zur Welt. Verschiedenen Quellen zufolge studierte sie Komposition bei Nikolay Peyko an der Staatlichen Musikhochschule Gnessin. Nach ihrem Abschluss unterrichtete sie Klavier und wurde 1965 Dozentin für Partiturlesen und Instrumentation an der Gnessin-Schule. Nach Informationen des russischen Online-Portals „Partner“ verfasste sie zahlreiche Klavierstücke, Kammermusik, Orchesterwerke, Oratorien und zwei Opern. Das „Cambridge Biographical Centre“ hat sie 1992 „für Exklusivität und Qualifikation“ als „Frau des Jahres“ ausgezeichnet.
Zhvanetskaya hat bereits kurz nach Kriegsende mit ihren Eltern in Deutschland gelebt, war später zurück in ihre Geburtsheimat gegangen und fand vor über 20 Jahren wieder den Weg zurück nach Deutschland.
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