Spendenrekord für Parteien: Neu gegründetes BSW übertrifft alle
Das Jahr ist noch nicht ganz vorbei. Doch schon jetzt ist klar, dass die politischen Parteien 2024 mehr Großspenden erhalten haben als je zuvor.
Bis zum 20. November beläuft sich die Summe der eingegangenen Parteispenden von mindestens 35.000 Euro auf insgesamt knapp 13,26 Millionen Euro. Die einzelnen Beträge mit Angaben zu den Spendern listet der Deutsche Bundestag auf.
Zum Vergleich: Im bisherigen Rekordjahr 2021 lag die Summe bis zum Jahresende bei 13,1 Millionen Euro. Hier ist wichtig zu erwähnen, dass der Bundestag mit Wirkung ab dem 5. März 2024 die Meldepflicht für Großspenden von 50.000 auf 35.000 Euro herabgesetzt hat.
BSW an der Spitze
Rein von der Anzahl her verzeichnete die CDU in diesem Jahr bisher die meisten Zuwendungen – 31 Stück waren es. Die Summe dieser von Privatleuten oder Unternehmen stammenden Spenden für die Unionspartei beläuft sich auf 3,14 Millionen Euro.
Dieser Betrag wird nur von den Zuwendungen für das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in den Schatten gestellt. Seit Jahresbeginn bis heute gingen für die im Januar gegründete Partei mehr als 6,41 Millionen Euro ein – und das bei nur fünf Einzelspenden.
Zwei davon stammen vom Privatmann und Gründer eines Elektronikunternehmens, Thomas Stanger. Im März spendierte er dem BSW ganze 4,09 Millionen Euro, nachdem er im Januar der Partei schon einmal 990.000 Euro überwiesen hatte.
Anlass für seine üppigen Spenden für BSW war das „Manifest für den Frieden“ der Partei. Demnach sollte Deutschland im Rahmen des Ukraine-Krieges auf Russland zugehen und Friedensgespräche beginnen, anstatt der Ukraine nur fortlaufend Waffen und andere militärische Ausrüstung zu liefern.
Weitere 1,2 Millionen Euro erhielt das Bündnis Sahra Wagenknecht im Oktober vom eigenen Verein, BSW – Für Vernunft und Gerechtigkeit e. V., mit Sitz in Karlsruhe. Die Summe der Großspenden für das BSW sind damit fast so hoch wie die Summe für alle anderen Parteigroßspenden zusammen.
Keine Großspende für die AfD
Die in den Umfragen stark gesunkene FDP hat 2024 bisher elf Großspenden und damit anzahlmäßig nach der CDU die meisten Spender. Ihre Spendenbeträge waren jedoch eher gering. Die Liberalen konnten sich nur über 806.000 Euro freuen.
Die anderen Großparteien erhielten noch weniger. Bis dato erhielt die noch regierende SPD 320.000 Euro, die Grünen rund 487.ooo Euro. Somit erzielte die inzwischen zerbrochene Ampelkoalition insgesamt gut 1,6 Millionen Euro.
Unter den Kleinparteien sticht besonders Volt Deutschland hervor. Sie erhielt bisher knapp 1,14 Millionen Euro. Dafür sorgte erst Mitte November Thadaeus Friedemann Otto mit einem Spendenbetrag von genau 1 Million Euro. Er ist Musiker aus Goslar und zugleich Mitglied der Partei. Laut Volt ist diese Spende für den Wahlkampf zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025 gedacht. Diese findet nach dem vorzeitigen Ampel-Aus am 23. Februar 2025 statt.
Über rund 233.000 Euro konnte sich die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) freuen. Die WerteUnion verbuchte 200.000 Euro, die Freien Wähler (FW) 110.000 Euro, die Linke rund 68.000 Euro. Schlusslichter bilden mit jeweils 50.000 Euro die CSU und die Deutsche Kommunistische Partei (DKP).
Für die AfD hat der Bundestag 2024 keine Großspende aufgelistet. Das war im vergangenen Jahr noch anders. 2023 erhielt die Oppositionspartei noch Hunderttausende Euro an Zuwendungen.
Was gesetzlich erlaubt ist
In Deutschland erlaubt das Parteiengesetz ausdrücklich, dass politische Parteien Spendengelder annehmen dürfen. Eine Obergrenze für Parteispenden gibt es hierzulande nicht. Die staatliche Finanzierung ist hingegen begrenzt.
Die Parteien müssen sich jedoch an die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten, wenn sie Spenden annehmen. Spenden von Privatpersonen und Unternehmen sind erlaubt. Verboten sind allerdings Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und von Parlamentsfraktionen. Ebenso sind Gelder von parteinahen Stiftungen und gemeinnützigen Einrichtungen an Parteien tabu.
Auch Spenden von Berufsverbänden und Unternehmen, die zu mindestens 25 Prozent der öffentlichen Hand gehören, dürfen die Parteien nicht annehmen. Spenden aus dem Ausland sind nur teilweise zulässig. Aus Nicht-EU-Ländern sind Zuwendungen in Höhe von maximal 1.000 Euro erlaubt. Unternehmen, die ihren Hauptsitz in der EU haben, und EU-Ausländer unterliegen denselben Regeln wie deutsche Spender.
Wenn ein Spendenbetrag unter 500 Euro liegt, darf er anonym bleiben. Oberhalb dieses Betrags ist der Spender namentlich zu nennen. Wenn eine Partei eine Spende von mindestens 10.000 Euro erhält, muss sie diese in ihrem jährlichen Rechenschaftsbericht veröffentlichen. Überschreitet der Betrag die 35.000 Euro, muss die Zuwendung umgehend der Bundestagsverwaltung gemeldet werden.
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