Namibia-Sonderbeauftragter Polenz verteidigt ausgehandelte Entschädigung

Epoch Times4. Juni 2021

Der CDU-Politiker Ruprecht Polenz, der für die Bundesregierung die Verhandlungen mit der namibischen Regierung zu deutschen Kolonialverbrechen an den Volksgruppen der Herero und Nama geführt hat, verteidigt das Verhandlungsergebnis gegen Kritik vonseiten einiger Herero-Vertreter.

Die Summe von 1,1 Milliarden Euro, die Deutschland in den nächsten 30 Jahren für Entwicklungs- und Versöhnungsprojekte zusätzlich zur regulären Entwicklungshilfe zahlen soll, halte er für „angemessen“, sagte Polenz dem „Spiegel“. Zugleich sehe er, „dass es Kritik von einzelnen Bevölkerungsgruppen gibt“, sagte Polenz weiter.

Das Geld soll vorrangig in soziale Projekte in Siedlungsgebieten der Herero und Nama fließen und zusätzlich zu der bestehenden Entwicklungshilfe für Namibia ausgezahlt werden.

Polenz: „Keine rechtliche, sondern eine politisch-moralische Frage“

„Ich hätte mir gewünscht, dass unser Verhandlungsergebnis auf breitere Zustimmung stößt.“ Individuelle Entschädigungen hat die Bundesregierung abgelehnt. Sie vertritt den Standpunkt, dass sie rechtlich keine Verantwortung für den Völkermord übernehmen könne, weil die betreffende Uno-Konvention erst 1948 beschlossen worden sei. Es sei für die Bundesregierung keine rechtliche, sondern eine politisch-moralische Frage, sagte Polenz.

„Das bedeutet nicht, dass Deutschland sich seiner Verantwortung nicht stellt. Die Moral steht aus meiner Sicht höher als das Recht.“ Man habe in den Verhandlungen zunächst darüber gesprochen, mit welchen Projekten die Lebenssituation der betroffenen Gemeinschaften verbessert werden könnte, so Polenz. Dann sei es um die Kosten und die Dauer dieser Projekte gegangen. „Wir haben hier vor allem nach vorn geschaut. So kamen die Summe und der Zeitrahmen zustande“, sagte Polenz.

Man habe versucht, den Prozess möglichst inklusiv zu organisieren, sagte der Verhandler weiter. „Wir konnten der namibischen Regierung aber nicht vorschreiben, wen sie in ihre Delegation beruft.“ Er habe zwar viele bilaterale Gespräche mit unterschiedlichen Opfergruppen geführt, „aber verhandelt haben wir mit der namibischen Regierung“.

Um Reparationen handelt es sich bei den finanziellen Leistungen also ausdrücklich nicht. (dts/afp)



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