Kramp-Karrenbauer, die COVID-Impfpflicht und ein Soldat in Haft – Teil 2

Eine Minderheit von Soldaten ließ sich nach Einführung der COVID-19-Duldungspflicht bei der Bundeswehr nicht mit den COVID-Impfstoffen spritzen. Mit einem dieser „unehrenhaft“ entlassenen Soldaten und seinem Verteidiger sprach Epoch Times über die Hintergründe. Im Teil 2 geht es unter anderem um seine Verhöre durch den militärischen Nachrichtendienst und das Bespitzeln durch Kameraden.
Titelbild
Bundeswehrrekruten legen ihr Gelübde bei der Vereidigung ab.Foto: Carsten Koall/Getty Images
Von 12. August 2024

Im Teil 1 der Artikelserie zur Impfpflicht bei der Bundeswehr berichteten wir bereits von dem ehemaligen Oberstabsgefreiten Jan Reiners (36).

Der Zeitsoldat aus Niedersachsen lehnte die COVID-19-Impfung ab, nachdem das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) eine sogenannte Duldungspflicht eingeführt hatte, die einer praktischen Impfpflicht gleichkam. Er war zuletzt beim Kommando Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst „Ostfriesland“ in Leer (Niedersachsen) eingesetzt.

Mitglieder der Sanitätseinheit „Ostfriesland“ der Bundeswehr trainieren im Ausbildungszentrum der Einheit in Leer. Foto: David Hecker/Getty Images

Wegen seiner Ablehnung der COVID-Impfung wurde er am 3. März 2023 „unehrenhaft“ aus der Bundeswehr entlassen. Das war, nachdem er zwölf Jahre und zwei Monate seines 15-jährigen Soldatendienstes geleistet hatte. Damit verlor der zuvor nach eigenen Angaben untadelige Soldat rund 32.000 Euro an Hilfen zum Übergang in den Arbeitsmarkt nach der Bundeswehrzeit. Er lebe aktuell von Bürgergeld und leide aufgrund der Ereignisse unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Vom Landgericht Aurich ist ihm wegen Gehorsamsverweigerung eine Strafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro (600 Euro) plus dem Tragen der Gerichtskosten von 740 Euro auferlegt worden. Die bisherigen Anwaltskosten durch alle gerichtlichen Instanzen bis hoch zum Bundesverfassungsgericht konnte er nur aufgrund von Unterstützern finanzieren.

Im Teil 2 geht es darum, was Reiners Beweggründe für die Ablehnung der COVID-19-Impfung waren, wie sich seine Entlassung vollzog und warum er im Gefängnis landete.

COVID-19-Impfung bei Soldaten vor Duldungspflicht Thema

Bereits bevor die COVID-19-Impfung zur Pflicht wurde, sei sie Thema unter den Soldaten gewesen, so der Ex-Oberstabsgefreite zu Epoch Times. „Ab wann ist das COVID-19-Gentherapeutikum überhaupt eine Impfung? Diese Frage kursierte unter den kritisch eingestellten Soldaten bereits vor Einführung der Duldungspflicht“, so Reiners.

In der Regel dauere die Entwicklung eines neuen Impfstoffs zwischen sieben und 15 Jahren, bis sie auf den Markt komme. „Viele Soldaten waren daher skeptisch“, so Reiners. Die, die sich vor Einführung der Impfpflicht hätten impfen lassen, wären meist Soldaten gewesen, die gerne Diskotheken oder Restaurants besucht hätten, berichtet er.

Im Freundeskreis hatte ich damals schon Fälle von Lähmungen am Arm und im Gesicht oder Gürtelrose am Kopf nach einer COVID-19-Impfung.“

Dann habe es im November 2021 plötzlich geheißen, die Impfung gegen das Coronavirus sei jetzt Pflicht.

Soldaten der Bundeswehr bereiten sich darauf vor, am 14. Mai 2020 in Weißenfels Arbeiter im Schlachthof und Fleischverarbeitungsbetrieb Tönnies auf mögliche SARS-CoV-2-Infektionen zu testen. Foto: Jens Schlüter/Getty Images

BMVg-Tagesbefehl löste Antreteappelle in den Kasernen aus

Nach Erteilung des Tagesbefehls zur COVID-Impfpflicht vom 29. November durch die damalige Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer gab es in den Kasernen Deutschlands ein Antreten“ für die Soldaten. So auch an Reiners Standort: Der Zugführer ließ sie auf dem Flur antreten und erklärte ihnen, dass die COVID-19-Impfung jetzt einer Duldungspflicht unterliege und im Basisimpfschema der Bundeswehr aufgenommen wurde.

„Die, die jetzt noch nicht gegen Corona geimpft sind, haben sich bis 13:00 Uhr im Sanitätszentrum impfen zu lassen. Wer bis 13:00 Uhr nicht nachgewiesen hat, dass er sich dort impfen lassen hat, der ist dann dran wegen Befehlsverweigerung und das kann bis zu drei Jahren Gefängnis geben. Wegtreten.“

Viele auf seiner Stube waren geschockt. Einige sind wie ein Hahn ohne Kopf in der Kaserne herumgelaufen und haben sich gefragt: Was mache ich jetzt?“, berichtete Reiners. „Jeder, der noch nicht geimpft war, hat da irgendwie versucht, mit irgendwelchen Leuten zu reden und über Telefon gefragt, was man jetzt am besten mache.“

Soldaten der Bundeswehr beobachten die Impfung eines Mannes am 26. November 2021 inmitten der Corona-Krise in einer neu eröffneten Impfstation in Stuttgart. Foto: Thomas Kienzle/AFP über Getty Images

Danach sei er zu seinem Zugführer gegangen und habe ihm gesagt, dass er Angst vor der Impfung habe und noch mindestens einen Tag brauche, um zu schauen, welche rechtlichen Mittel ihm zustehen würden. „Ich möchte ganz gerne mit dem Bundeswehrverband telefonieren und wissen, was die dazu sagen.“ Den Tag bekam er.

Der Bundeswehrverband habe ihm gesagt, dass sie zu viele Anfragen wegen dieser Geschichte hätten. Der Verband gebe auf alles Rechtsschutz bis auf das Thema Corona. Daraufhin trat Reiners aus dem Soldatenverband aus.

Er telefonierte mit mehreren Anwälten. Mit diesem „heißen Thema“ wollten viele jedoch nichts zu tun haben.

„Impfung ist immer noch ein Experiment

Dann habe er schriftlich eingereicht, dass er dem Befehl nicht folgen könne, weil die Impfung nur eine Notfallzulassung habe und damit immer noch ein Experiment sei. Es gebe den Nürnberger Kodex und die Bundeswehr sei dafür da, das Grundgesetz zu verteidigen und zu bewahren.

Die Würde des Menschen ist unantastbar und zur Würde des Menschen gehört, dass man Menschen nicht zu einer Impfung zwingen oder befehlen darf“, gibt Reiners den Text seines Schreibens wider.

Der Zugführer habe das Schreiben als „allerletzten Käse“ bezeichnet und ihn zum Kompaniefeldwebel geschickt. Der habe gesagt, das interessiere ihn alles nicht. Er solle sich impfen lassen, berichtet der Ex-Soldat weiter.

Befohlenes Aufklärungsgespräch

Reiners lehnte die Impfung weiterhin ab. Dann sollte er zum Kompaniechef, dem er berichtete, welche Nebenwirkungen nach einer COVID-Impfung er in seinem privaten Umfeld erlebt hatte, und erläuterte ihm seine Bedenken.

„Ich gebe dir jetzt noch mal einen Tag Zeit, du gehst zum Sanitätsbereich, und machst noch mal ein Aufklärungsgespräch“, soll dieser erwidert haben.

Reiners bekam für den nächsten Tag einen Termin für ein Aufklärungsgespräch. Auf Hinweis eines Anwalts habe er sich den Beipackzettel der COVID-19-Impfstoffs Comirnaty von BioNTech/Pfizer im Internet angeschaut. Er war der am häufigste verimpfte COVID-Impfstoff bei der Bundeswehr.

Dort wurden Patienten, die bereits Atemwegsbeschwerden durch eine andere Impfung bekommen hatten, vor einer Impfung mit Comirnaty gewarnt. Genau solch eine Atemnot sei bei ihm nach eigenen Angaben zuvor nach einer Grippeschutzimpfung eingetreten, erklärt Reiners. Dies stünde auch in seiner Krankenakte bei der Bundeswehr.

Ein Ausschnitt aus dem Beipackzettel des COVID-19-Impfstoffs Comirnaty von BioNTech/Pfizer. Foto: Bildschirmfoto/Epoch Times

Ein medizinisches Personal führt am 2. Dezember 2020 während der Corona-Krise in einer Sporthalle in Hildburghausen, Thüringen, Ostdeutschland, einen Antigen-Schnelltest bei einem Kadetten der Bundeswehr durch. Foto: Jens Schlueter/AFP über Getty Images

„Befehl ist Befehl“

Am nächsten Tag beim ärztlichen Aufklärungsgespräch bei der Truppenärztin habe er die Warnhinweise des Impfstoffherstellers vorgezeigt. Von der Ärztin soll es anschließend geheißen haben, dass sie das nicht interessiere. „Befehl ist Befehl“. Auf das Schicksal Einzelner könne man keine Rücksicht nehmen. Es gehe um das Wohl aller, habe sie gesagt. „Als ich das hörte, musste ich schlucken.“

Wenn es ihr egal sei, ob er an den Nebenwirkungen der Impfung möglicherweise sterbe, dann nehme er disziplinarrechtlichen Konsequenzen in Kauf, habe er damals der Ärztin erwidert.

Seinem Kompaniechef habe er von dem Gespräch mit der Ärztin berichtet. „Ist in Ordnung. Jetzt muss ich aber leider ein Disziplinarverfahren gegen dich einleiten“, habe es dann geheißen.

Kameraden, die ihn darauf ansprachen, erzählte er seine Bedenken und Probleme mit der COVID-Impfung. Das Gespräch hätten andere Soldaten mitbekommen und seien dann zum Kompaniechef gegangen.

Nachrichtendienst verhört Reiners

Daraufhin seien die Soldaten, die mit Reiners gesprochen hätten, vom Kompaniechef verhört worden. „Intern hat es Befehle gegeben, dass keiner mit mir mehr reden darf und alles, was ich auf Social Media poste oder von mir gebe, dokumentiert und dem Kompaniechef vorgelegt werden soll.“

Dieser habe das Material, laut Reiners, dann an den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Truppendienstgericht weitergeleitet. Das hätte er intern von Soldaten erfahren, die seine Standhaftigkeit gut fanden.

Später wurde Reiners vom MAD, dem Militärischen Abschirmdienst des BMVg, vernommen.  

„Sie hatten alles was ich bei Facebook, WhatsApp oder Telegram in Gruppenchats gepostet hatte, in Kopie“, berichtet der Ostfriese. Sie hätten ihn gefragt, warum er so was gepostet oder warum er solche kritischen Bemerkungen gemacht habe.

Das war für mich die Bestätigung dafür, dass andere Kameraden mich bespitzelt haben“, so Reiners.

Soldaten des Wachbataillons der Bundeswehr stehen Wache während einer Begrüßungszeremonie. Foto: Ralf Hirschberger/AFP über Getty Images

Atmosphäre der Unsicherheit

Ein paar Tage später musste er wieder zum Kompaniechef. Dieser sprach ihm ein vom Truppendienstgericht veranlasstes Verbot, eine Uniform zu tragen und den Soldatendienst auszuüben.

Ich soll jetzt nach Hause fahren und brauche nicht mehr arbeiten“, gibt er die Anweisung seines Vorgesetzten wider. „Mein Truppendienstausweis, mein Bundeswehrführerschein, alles wurde mir abgenommen, sodass ich gefühlt kein Soldat mehr war.“

Das Truppendienstgericht begründete dies damit, dass Reiners eine Atmosphäre der Unsicherheit am Standort schaffe, so Reiners. Anschließend bekam er nur noch 80 Prozent seines Gehaltes.

Ein Gerichtssaal in Niedersachsen. Foto: Fabian Bimmer/POOL/AFP via Getty Images

Kurzer Gefängnisaufenthalt

Dann kamen die Gerichtsprozesse. Nachdem er durch das Amtsgericht Oldenburg wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt wurde und ein Vorgehen gegen das Urteil durch alle inländischen Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht erfolglos geblieben war, erhielt er am 30. Mai ein gerichtliches Schreiben.

Er wurde aufgefordert, eine Geldstrafe von 600 Euro plus Gerichtskosten zu zahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen im Gefängnis zu verbüßen.

„Ich habe ihnen dann geantwortet, dass ich nichts zahlen werde, da ich keine Schuld trage und im Recht bin. Ich gehe lieber in den Knast, als mit der Zahlung der Strafe meine Schuld anzuerkennen.“

20 Tage später habe er die Ladung zum Antritt einer 40-tägigen Haftstrafe erhalten, die er innerhalb von drei Wochen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lingen zu verbüßen habe.

Posttraumatische Belastungsstörung

Am letzten Tag der Frist, dem 12. Juli, meldete er sich in der JVA. Nach zwei Tagen Haft ließ er sich durch den von Kritikern der staatlichen Corona-Maßnahmen gegründeten Verein „Die Blaulicht-Familie“ durch Zahlung der Strafe aus dem Gefängnis „freikaufen“.

Die Belastung sei für den Ex-Soldaten Reiners zu hoch gewesen. Er sagte, er leide nun aufgrund der Erlebnisse im Zusammenhang mit der Ablehnung der COVID-Impfung unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Die Blaulicht-Familie begleitete Reiners und bot an, ihn finanziell zu unterstützen. Der Verein, dessen Mitglieder aus dem Polizei-, Feuerwehr-, Rettungs- oder Militärdienst kommen oder in der Pflege, in Heilberufen, auf Ämtern oder bei der Justiz tätig sind, wollen der „in den letzten Jahren entstandene Spaltung in der Gesellschaft“ entgegenwirken.

Sie sei zum Großteil durch falsche Berichterstattung und damit einhergehende unverhältnismäßige Maßnahmen der verantwortlichen Regierungen während der Corona-Pandemie entstanden. Der Verein fordert eine objektive Aufklärung und lückenlose juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit.

„Ich würde es wieder genauso machen

Wie steht Reiners nach seiner Entlassung und Verurteilung zu seiner Ablehnung der COVID-Impfung? „Ich würde es wieder genauso machen“, erklärt er gegenüber Epoch Times.

Er habe Verwandtschaft, die an der „Giftspritze“ gestorben sei. Die hätten Turbokrebs bekommen. Es habe jedoch immer geheißen, es liege nicht an der Impfung. Aber, dass der plötzlich da war und ganz schnell sich ausgebreitet hat, darüber will keiner reden.

Er hofft auf eine große Aufarbeitung“ und darauf, dass sein Fall mit all den Dokumenten „vielleicht nach 20, 30 Jahren“ ein Zeugnis für die heutige Zeit ist und im Nachhinein noch etwas Positives bewirken könne.

Kramp-Karrenbauer, die COVID-Impfpflicht und ein Soldat in Haft – Teil 1



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