Fürs neue Infektionsschutzgesetz: Veröffentlichung der Corona-Studie verschoben?

Dem Bundesforschungsministerium sollen bereits aktuelle Daten zur Grundimmunisierung der deutschen Bevölkerung gegen Corona vorliegen. Die Studie soll jedoch erst nach der geplanten Verabschiedung des neu gefassten Infektionsschutzgesetzes veröffentlicht werden. „Bild“ berichtet darüber.
Titelbild
Virusanalyse in einem medizinischen Labor. Symbolbild.Foto: iStock
Von 7. September 2022

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Am Donnerstag (8.9.) soll der Bundestag grünes Licht für die geplante Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geben. Dieses soll eine Grundlage bieten für mögliche Corona-Maßnahmen im kommenden Winter. Nun kritisiert die Union, dass das Bundesministerium Bildung und Forschung zwar offenbar bereits über belastbare Daten aus einer im Sommer in Auftrag gegebenen Studie über den Grad der Grundimmunisierung der deutschen Bevölkerung habe – diese aber nicht vor der für Donnerstag geplanten Beschlussfassung herausrücken wolle.

Corona-Maßnahmen könnten weiter an Akzeptanz verlieren

„Falls es tatsächlich schon erste Ergebnisse gibt, gehören sie auf den Tisch – und zwar sofort“, äußert der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge gegenüber der „Bild“-Zeitung. Um etwaige Corona-Maßnahmen so effektiv und so wenig invasiv mit Blick auf die Grundrechte gestalten zu können, müsse die Politik Zugriff auf diese Daten haben.

Immerhin könnte es sich dabei um durchaus brisante Erkenntnisse handeln. Untersucht wurde, wie viele Bürger des Landes mittlerweile entweder aufgrund einer vollständigen Impfung, einer überstandenen Infektion oder beidem ein entsprechend hohes Maß an Antikörpern aufgebaut haben, dass COVID-19 keine Gefahr mehr für sie darstelle.

Immunitätsstudien hätten bereits in anderen Ländern wichtige Rückschlüsse über den künftig gebotenen Umgang mit dem Coronavirus ermöglicht, so Sorge. „Es wäre grob fahrlässig, solche Erkenntnisse unberücksichtigt zu lassen.“

Allerdings würden mit Zunahme des Grades an Grundimmunität der Bevölkerung mögliche Corona-Maßnahmen an Legitimität und Akzeptanz verlieren. Entsprechend macht sich in den Reihen der Opposition Argwohn breit, die Bundesregierung könnte mit Bedacht die Publikation der Daten im Vorfeld der Beschlussfassung über das Infektionsschutzgesetz zurückhalten.

Ministerium vollzieht 180-Grad-Wende

Aus dem von der FDP geführten Ministerium hieß es gegenüber „Bild“, es sei erst die „Datenerhebung eines Teils der Studie abgeschlossen“. Die Auswertung sei bereits im Gange. Eine belastbare Aussage über das Ausmaß der bereits vorhandenen Grundimmunisierung sei jedoch voraussichtlich erst Ende September möglich. Bis dahin müssten die Daten „mit der erforderlichen wissenschaftlichen Sorgfalt validiert“ werden.

Eine „Verknüpfung“ der Ergebnisse der Studie mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sei ohnehin „nicht vorgesehen“ gewesen, erklärt das Ministerium nun. Diese Darstellung stellt jedoch eine Kehrtwende mit Blick auf eigene Erklärungen von Ende Juni zu Beginn der Studie dar.

Damals wurde explizit die Wichtigkeit der Frage der Grundimmunisierung für die „politischen Entscheidungen zur Pandemievorsorge – insbesondere mit Blick auf die Entwicklungen im Herbst und Winter“ betont. Die Daten sollten demnach „Rückschlüsse etwa auf Unterschiede in Bevölkerungsgruppen oder auf die zu erwartende Krankheitslast“ ermöglichen.

Grundimmunisierung im Entwurf zum Infektionsschutzgesetz bereits eingepreist?

So bleibt unklar, inwieweit eine mögliche hohe Grundimmunisierung der Bevölkerung in die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes bereits eingepreist ist. Wie der „MDR“ berichtet, soll es darin ab Oktober eine bundesweit verbindliche Regelung über eine Maskenpflicht im öffentlichen Bahn-Fernverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen geben. Dort sollen auch Tests für Besucher und Personal vorgeschrieben sein.

Die Bundesländer werden ermächtigt, bei Bedarf weitergehende Regelungen zu treffen, beispielsweise bezüglich der Maskenpflicht im ÖPNV, in Innenräumen oder bei Veranstaltungen. Die Länder könnten zudem auch Tests in Schulen und Kindergärten, eine Maskenpflicht ab der fünften Klasse zur Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts oder Mindestabstände und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen verordnen.



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