Ellwangen: Anwalt des Togolesen droht mit Verfassungsklage

Die Abschiebung des Togolesen in Ellwangen ist noch immer Thema. Nachdem sein Anwalt am Freitag behauptete, die Abschiebung und Verhaftung seines Mandaten sei rechtswidrig, droht er nun dem Land Baden-Württemberg mit einer Verfassungsklage.
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Der Anwalt des Togolesen in Ellwangen droht dem Land Baden-Württrmberg mit einer Verfassungsklage.Foto: Thomas Niedermueller/Getty Images
Epoch Times7. Mai 2018

Bei dem Großeinsatz der Polizei in Ellwangen am Donnerstag nach dem ersten gescheiterten Versuch am Montag wurde auch der 23-jährigen Togolesen aufgegriffen und in Abschiebehaft genommen. Seitdem sitzt der Togolese in Pforzheim in Abschiebehaft.

Engin Sanli, der Anwalt des Togolesen behauptete am Freitag, die Abschiebung und Verhaftung seines Mandaten sei „rechtswidrig, weil jetzt Deutschland für sein Asylverfahren zuständig ist“.

Anwalt des Togolesen droht mit Verfassungsklage

Nun droht der Anwalt dem Land Baden-Württemberg mit einer Verfassungsklage, berichtet „Focus“.

[Anm. der Umgangssprachlich ist damit gemeint eine Verfassungsbeschwerde.]

Hintergrund sei, dass der Togolese bzw. auch Sanli kein Antwortschreiben auf die von Sanli eingereichte Klage gegen den Abschiebungsbescheid erhalten haben soll.

Der Abschiebungsbescheid ging nach Aussage Sanlis Mitte September 2017 bei ihm ein. Neben einer Klage gegen die Abschiebung des Togolesen reichte er auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein, um die Abschiebung zu verhindern. Das Hauptargument dabei seien die unmenschlichen Bedingungen in den Asylunterkünften in Italien gewesen.

Sanli behauptet, den Bescheid des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom November 2017, dass sein Eilantrag zurückgewiesen wurde, nicht bekommen zu haben. „Wir haben den Bescheid nicht bekommen und trotzdem soll er abgeschoben werden. Das ist eine Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren“, so Sanli zu „Focus“. Das zuständige Verwaltungsgericht erklärte jedoch, dass der Eilantrag abgewiesen worden und diese Abweisung dem Anwalt auch zugestellt worden sei.

Nach Dublin-Verfahren sei Deutschland jetzt für das Asylverfahren zuständig

Sanli sagt, dass sein Mandant jetzt auch nicht abgeschoben werden kann. Denn ein abgelehnter Asylbewerber nach Dublin-Verfahren müsse binnen sechs Monaten abgeschoben werden. Doch sein Mandant, der Togolese, sei jetzt schon länger in Deutschland.

„Das BAMF hat die Dublin-Frist verlängert, ein Versäumnis liegt daher nicht vor“, erklärte Sprecherin Nadia El Almi vom baden-württembergische Innenministerium. Daher zähle dieser Grund nicht. Obwohl die Klage Sanlis gegen die Ablehnung des Asylantrages noch immer nicht entschieden ist, habe dies „keine aufschiebende Wirkung“, so die Sprecherin.

Innenministerium hält Abschiebung für rechtskonform

Sanli ist der Ansicht, dass aus rechtlichen Gründen die Abschiebung auch jetzt nicht stattfinden dürfe. Das Innenministerium sieht dies anders. „Der Inhaftierte sitzt aufgrund eines richterlichen Beschlusses in Haft, ein Haftrichter hat die Abschiebehaft für rechtmäßig befunden. Dies geschieht nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen“, erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums auf Anfrage von FOCUS Online.

Sollte am Montag seine Beschwerde gegen die geplante Abschiebung des Mannes vor dem Verwaltungsgericht aus Zeitgründen keinen Erfolg versprechen, werde er vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, so Sanli zu Focus. (er)

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