Dr. Reiner Fuellmich zu PCR-Test-Klagen: Die Politik arbeitet „mit allen möglichen Taschenspielertricks“
ET: Wie ist der aktuelle Stand der PCR-Test-Klagen in Deutschland im Vergleich mit den USA, Kanada und international?
Dr. Reiner Fuellmich: In Australien beispielsweise sind mehrere PCR-Test-Klagen anhängig. Diese Klagen würde man in Deutschland meist als Verwaltungsklagen bezeichnen. Nur sind in Australien die Verwaltungsgerichte unabhängiger als bei uns.
Verwaltungsgerichte heißen Verwaltungsgerichte, weil sie machen, was die Verwaltung will. Deswegen ist hier in Deutschland ein Vorgehen in den Verwaltungsgerichten vollkommen sinnlos. Insbesondere mit Eilanträgen, weil es hier im Eilverfahren schlichtweg grundsätzlich zu keiner mündlichen Verhandlung kommt. So war das in allen Fällen von den Kollegen.
In Australien ist die Lage ein bisschen anders, weil die Verfassung dort ausdrückliche Vorgaben gibt. Allerdings habe ich von den PCR-Test-Klagen in Australien nicht mehr ausreichend etwas gehört. Ich habe nur von einem Fall gehört, bei dem ein Gericht basierend auf der australischen Verfassung festgestellt hat, dass man niemanden dazu zwingen kann, sich impfen zu lassen. Medizinische Eingriffe werden durch die australische Verfassung ausdrücklich verboten.
In Deutschland gibt es zwei konkrete PCR-Test-Klagen, die in Berlin anhängig sind. Einmal, die für Wolfgang Wodarg gegen die Volksverpetzer. Da steht im Mittelpunkt der PCR, weil Wolfgang Wodarg von diesen Volksverpetzern vorgeworfen wird, er würde lügen, wenn er sagt, dass die PCR-Tests keine Infektionen feststellen können.
Zuerst wurde die Zustellung der Klage verzögert: Die Justiz sprach von einem Versehen, man habe die Kosten, die wir für die Klage eingezahlt haben, versehentlich als Abschlusskosten gebucht und dann die Akten geschlossen. Das kann ich nicht ernsthaft glauben.
Nachdem wir das jedenfalls gerügt haben, ist die Klage dann doch zugestellt worden. Eine mündliche Verhandlung ist, glaube ich, auf den 9. November dieses Jahres anberaumt worden. Daran meine ich erkennen zu können, dass hier eine Verzögerungstaktik gefahren wird, weil sie wissen, dass sie die PCR-Test-Klagen nicht gewinnen können.
Zu der zweiten Klage, gegen Herrn Drosten, wissen wir auch noch nichts. Wir können noch nicht sagen, ob sie zugestellt wurde oder ob da ein ähnliches Versehen stattgefunden hat.
Die nächsten Klagen werden wir, wo möglich, mit Eilanträgen versehen, oder aber ein sogenanntes selbständiges Beweisverfahren beantragen, bei dem bereits vor dem gerichtlichen Verfahren, eine Beweisaufnahme stattfindet. Typischerweise macht man das da, wo die Gefahr besteht, dass Beweismittel verschwinden. Ein klassisches Beispiel ist der Hausbau.
Bei den Fällen, in denen jetzt vermehrt Menschen aufgrund der Impfung sterben, sollte man auch sofort ein selbständiges Beweisverfahren durchführen. Sofortige Obduktionen sollten feststellen, welche Todesursache vorliegt. Ist es so, wie die Behörden oder die Medien immer wieder abwiegeln: Sind das alles Corona-Tote oder sind das doch Impftote?
Zurück zur PCR-Test-Klage: Die andere große PCR-Test-Klage ist in New York anhängig. Sie wurde von Kollegen der Organisation Children´s Health Defense, das ist die Kennedy-Anwaltsgruppe, eingereicht. Da ging es um Schulschließungen beziehungsweise darum, dass Schüler nur nach einem durchgeführten PCR-Test auf die Schule durften.
Diese Klage basiert darauf, dass dieser PCR-Test eben nichts über Infektionen aussagen kann. Deswegen gibt es keine Grundlage für Schulschließungen oder für den Schulausschluss von Schülern. Das hat der Kollege Ray L. Flores – in dem Eilverfahren wohlgemerkt – super verhandelt.
Wir warten seit Wochen auf eine Entscheidung, weil sich eigentlich innerhalb von 12 Tagen eine Entscheidung zu unseren Gunsten abzeichnete. Die kam bisher nicht. Ich habe in unserer letzten Mammut-Corona-Ausschusssitzung noch einmal nachgefragt. Die Chefin, die Präsidentin von Children´s Health Defense, Mary Holland, hat gesagt: Da sei etwas ganz komisches passiert. Die Klage sei noch nach wie vor anhängig, über den Eilantrag wurde nach wie vor noch nicht beschieden. Allerdings habe die Stadt New York eine Regelung herausgegeben, wonach Kinder nicht mehr gezwungen werden können, PCR-Tests über sich ergehen zu lassen, bevor sie Zugang zur Schule bekommen.
Das ist eine offensichtliche Reaktion auf die Klage. Auch da weiß man offenbar, dass es unmöglich sein wird, diese PCR-Tests noch länger aufrecht zu halten. Auch laut WHO muss jetzt mindestens ein Symptom gegeben sein, ansonsten ist eine Diagnose sinnlos. Und selbst das Gegenstück von Herrn Drosten, [der amerikanische Immunologe] Fauci sagte schon vor einigen Monaten, dass eine Einstellung des PCR-Tests mit einem CT-Wert über 35 völlig unbrauchbar ist. Das kann man nicht benutzen. Das ist hier wohlgemerkt in der Vergangenheit passiert – und auch die Lockdowns beruhen auf PCR-Tests mit diesen Einstellungen – das wird nicht mehr haltbar sein.
Wenn wir nachweisen können, dass wir in der Vergangenheit massiv belogen worden sind und die tatsächlichen Grundlagen nicht existieren, dann muss man natürlich fragen: Was ist dann mit den neuen Behauptungen? Was ist mit den anderen Tests? Und was ist überhaupt mit allen Behauptungen der Regierungen dieser Welt, die sie bekannterweise immer wieder auf DAVOS-Treffen miteinander vereinbaren? Kann man da überhaupt noch etwas glauben? Oder muss man jetzt alles hinterfragen?
ET: Ich möchte zurückkommen auf die in New York anhängige Klage, dass Kinder nur mit negativen PCR-Tests in die Schule gehen dürfen. Während diese Klage anhängig ist, wurde diese Regelung zurückgenommen. Ist es dann nicht so, dass die Grundlage für die Klage entfällt und sie somit ins Leere läuft? Kann das nicht auch eine Strategie sein, dass es keine Gerichtsentscheidung zu dem PCR-Test gibt?
Dr. Reiner Fuellmich: Eine sehr kluge Frage. Absolut richtig! Da kommen wir an den Kern der Sache heran, vergleichbar mit dem, was wir jahrelang in den VW-Prozessen hatten. Es war immer klar, dass VW am Ende diese Klagen nicht gewinnen würde. Aufgrund der Prozesse in den USA war klar, dass VW die Manipulation ihrer Motoren schon gestanden hatte. Das waren die gleichen Motoren, wie sie auch hier benutzt wurden. In den USA mussten sie Milliarden bezahlen. Also wie sollte das [hier in Deutschland] gut gehen?
Immer kurz bevor der sechste Senat des BGH [Bundesgerichtshofes] VW bestenfalls mit Samthandschuhen einen Klaps auf die Finger verpasst hat, wurde eine Einigung erzielt. So wurde den Fällen immer die Entscheidung entzogen. Damit hatte man keine höchstrichterliche Entscheidung, die dann von jedem Gericht in Deutschland in Bezug genommen und abgeschrieben werden konnte.
Und so ähnlich ist das, was jetzt in New York passiert ist, auch. Sie haben völlig recht. Die Sache wäre dann erledigt. In Deutschland würde man eine Erledigungserklärung abgeben. Nur Mary Holland hat vollkommen zu Recht darauf hingewiesen, dass die Sache nicht wirklich erledigt ist.
Denn es besteht die Gefahr, dass sobald man die Klage zurücknimmt, schon wieder die nächste Regelung ausgerollt wird, wo genau wieder das Gleiche drinsteht. Das haben wir auch weltweit gesehen. Auch hier in Deutschland haben wir gesehen, dass mit allen möglichen Taschenspielertricks seitens der Politik gearbeitet wird. Inzwischen gibt es immer mehr Hinweise darauf, dass weite Teile der Politik, weite Teile der Verwaltung geschmiert sind und deswegen hier einheitlich eine Linie gefahren wird.
Die Verwaltungsbehörden und die Politik haben es in Deutschland immer wieder geschafft, sobald eine Regelung vom Gericht gekippt wurde, sofort die nächste wortgleiche Regelung hinterherzuschieben. Wie Hase und Igel: „Hey, hey! Ich bin schon da! Ich habe schon die nächste Regelung rausgebracht. Also deine jetzige Klage ist sowieso egal.“
Das wird in New York nicht passieren. Eine derartige Verarschung ist auch nur in Deutschland denkbar, denn so dreist wie hier wird sonst in keinem anderen Land vorgegangen.
Das Interview führte Alexander Zwieschowski am 19. Februar.
Das Interview wurde zum besseren Verständnis redaktionell bearbeitet und gekürzt.
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