Berliner Feuerwehr: Klimaaktivisten erschwerten Rettung der Radfahrerin erheblich
Die Berliner Feuerwehr kommt in ihrem Abschlussbericht zu einem anderen Ergebnis als die Notärztin, die an der Rettung der unter einem Betonmischer eingeklemmten 44-jährigen Radfahrerin in Berlin-Wilmersdorf beteiligt war.
Laut der Notärztin wäre das verspätete Eintreffen des Feuerwehr-Spezialfahrzeugs infolge des Staus durch die Klimaaktivisten-Aktion unerheblich gewesen.
Die Feuerwehr hingegen sieht laut ihrem Abschlussbericht sehr wohl, dass die Blockadeaktion die Rettung der Radfahrerin verzögerte und dass die Feuerwehr-Spezialretter besser helfen hätten können.
Der Rüstwagen wäre ohne den Stau eine Minute nach der Notärztin eingetroffen. Mithilfe dieses Fahrzeugs hätte man das Unfallopfer mit einer anderen Rettungsmethode besser und schonender unter dem Betonmischer hervorholen können. Stattdessen musste der Lkw erneut über das Unfallopfer gefahren werden, so die Aussage.
Radfahrerin benutzte nicht vorhandenen Radweg
Die Radfahrerin fuhr am Montag vor eineinhalb Wochen trotz Benutzungspflicht des Radwegs auf der Straße. Dort wurde sie von einem Betonmischer erfasst und überrollt.
Drei Tage später wurde sie für hirntot erklärt und erlag noch am selben Tag im Krankenhaus ihren schweren Verletzungen.
Das Bein der 44-Jährigen war zwischen den hinteren Zwillingsrädern des Betonmischers eingeklemmt. Mit dem Rüstwagen hätte der Lkw angehoben werden können.
Die Notärztin entschied, dass wegen der schweren Verletzungen und des Zustands der Frau eine Sofortrettung nötig sei. Daraufhin hätte der Einsatzleiter den voll beladenen Betonmischer von der einklemmten Frau heruntergefahren. Somit musste er erneut über ein Bein der Frau fahren.
Sowohl das erneute Überfahren der Verletzten als auch das Fahren mit dem Unfallwagen durch den Feuerwehrmann stellen eine Ausnahmesituation dar. Beides weiche von dem üblichen bundesweiten Prozedere der Feuerwehr ab, berichtet der „Tagesspiegel“. Lasten wie schwere Lkw würden angehoben oder maximal weggezogen und nicht mit eigener Motorkraft weggefahren. Und es gelte, dass Feuerwehrleute keine Unfallwagen fahren.
Polizei ermittelt wegen Behinderung hilfeleistender Personen
Die Polizei gab nach dem Unfall bekannt, dass sie gegen die Aktivisten wegen unterlassener Hilfeleistung beziehungsweise der Behinderung hilfeleistender Personen ermittle. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft auch den Vorwurf der fahrlässigen Tötung.
Das Protokoll des Einsatzes zeigte, dass der von den Klimaaktivisten auf der A100 ausgelöste Stau Folgen für die Rettung der Frau hatte. Am besagten Montagmorgen waren zwei 63 und 59 Jahre alte Klimaaktivisten auf ein Autobahnschild der A100 geklettert, die Polizei musste die Fahrbahnen daraufhin sperren. Es kam zum Stau.
Die „B.Z.“ schrieb unter Berufung auf den Abschlussbericht, dass das Spezialfahrzeug acht Minuten später als ursprünglich vorausgesagt am Unfallort eingetroffen sei. Zu dem Zeitpunkt hätten die Retter die Fahrradfahrerin bereits befreit. „Durch rechtzeitiges Eintreffen des Rüstwagens hätten sich den Verantwortlichen vor Ort weitere Handlungsoptionen geboten“, zitiert die Zeitung aus dem Bericht.
Laut der „Süddeutschen Zeitung“ habe die Notärztin unabhängig vom Stau wegen der schnellen Befreiung des Opfers auf das Anheben des Lkw verzichtet.
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