Bundestagsdebatte: Spahn hat Vertrauen mit „überstürzter Debatte um Immunitätsausweis beschädigt“

Mehr Corona-Tests, besser ausgestattete Gesundheitsämter und ein Bonus für die gebeutelten Pflege-Beschäftigten: Das sind die wichtigsten Punkte im neuen Infektionsschutzgesetz, das der Bundestag in einer ersten Lesung beraten hat. Gekippt wurde zuvor der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ursprünglich geplante Immunitätsausweis - die Pläne hatten heftige Kritik hervorgerufen.
Epoch Times7. Mai 2020

In einer „lebhaften Debatte“, wie sie Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (B90/Grüne) nannte, wurde in der Bundestagsdebatte am 7. Mai trotz vorheriger Rücknahme das Thema Immunitätsausweis diskutiert.

Zunächst stellte jedoch der AfD-Politiker Detlef Spangenberg am Anfang der Diskussionsrunde die Frage, wann eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ überhaupt vorliege. Er fragte nach konkreten Kriterien. Wenn man den Maßstab der Gesundheitsversorgung als Basis nehme, dann liege zumindest in Deutschland aktuell keine Notlage mehr vor, kritisierte er.

Spangenberg forderte, die Einschränkungen der Grundrechte und die eingeleiteten einschränkenden Maßnahmen sofort zu beenden. Zudem beanstandete er, dass deutsche Unternehmen Kredite aufnehmen müssten, während COVID-19-Intensivpatienten aus dem Ausland kostenlos in Deutschland behandelt würden.

Maria Klein-Schmeink (B90/Grüne) warnte davor, den Eindruck zu erwecken, am Ende einer Pandemie zu sein. Man dürfe nicht von einer grundsätzlichen Lockerung ausgehen. In den nächsten Wochen würden sich weiterhin Menschen anstecken und sterben. „Wir müssen uns den konkreten Problemen an dieser Stelle stellen“, forderte sie.

Der Zusammenhalt, das Vertrauen, die Akzeptanz sowie die Nachvollziehbarkeit der getroffenen Maßnahmen hätten eine große Rolle gespielt. Gemeinschaftlich müsse man durch diese Krise gehen.

Bei all dem, „was gut gelaufen ist“, habe Spahn jedoch „dieses Vertrauen mit der überstürzten Debatte um den Immunitätsausweis beschädigt“ und damit verschiedene andere Debatten gefördert.

Bärbel Bas (SPD) nahm Bezug auf die „weitreichenden Entscheidungen“, die am 6. Mai getroffen wurden. Dabei sei die Verantwortung an die Länder übergegangen. Nicht mehr als 50 Infizierte dürften demnach auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche festgestellt werden. Ansonsten gehe die Verantwortung an die nächsthöhere Stelle.

Insoweit sei es daher wichtig, dass viele SARS-CoV-2-Tests durchgeführt würden, um die Verantwortung wahrzunehmen. Allerdings müsse man sich „langfristig mit dieser Finanzierungsfrage auseinandersetzen“. Darüber hinaus betonte sie die Wichtigkeit einer Corona-App, die den Gesundheitsämtern bei der Verfolgung von Kontaktdaten helfen solle.

Agieren statt reagieren

„Die Corona-Pandemie ist nicht die letzte Pandemie der Menschheitsgeschichte“, betonte der FDP-Politiker Andrew Ullmann. Es sei wichtig, dass bereits jetzt Vorbereitungen getroffen werden. Teilweise wären die Ansätze richtig, manche seien aber „Magerkost“. Statt „hektisch“ auf eine Pandemie zu reagieren, müsse man sich besser vorbereiten. Insoweit verwies Ullmann unter anderen auf die Risikoanalyse aus dem Jahr 2012.

Es sei eines Rechtsstaates „unwürdig“, dass „Adhoc-Regelungen“ ohne parlamentarische Beteiligung festgehalten würden, kritisierte Ullmann. An Spahn gewandt, sagte er: „Kommen Sie zurück zu den ordnungsgemäßen parlamentarischen Verfahren.“

Weiterhin bemängelte er „massive Grundrechtseingriffe“, wenn pseudonymisierte Daten von Verdachtsfällen an das Robert Koch-Institut übermittelt würden, die nicht nur Rückschlüsse auf COVID-19-Erkrankungen zulassen würden.

Der Linken-Politiker Achim Kessler übte heftige Kritik an der derzeitigen Krankenhaus-Politik. Selbst in einer so schlimmen Krise sei der Bundesgesundheitsminister nicht bereit, die grundlegenden Probleme anzugehen.

Die Finanzierung der Krankenhäuser durch Fallpauschalen hätten zum Finanzdruck in den Kliniken geführt und dieses wiederum zum Pflegenotstand. Fehlende Labor- und Bettenkapazitäten und ungenügende Schutzausrüstungen seien eine andere Folge.

„Kapazitäten, die nicht unmittelbar zu Gewinn führen, sind in unserem Gesundheitssystem von der Logik her ein Wettbewerbsnachteil.“ Es sei unverantwortlich, dass selbst in der Krise diese Politik weitergeführt werde. Zudem sei es der „blanke Hohn“, dass Pflegekräfte in der Altenpflege mit einer Einmalzahlung von 1.500 Euro abgespeist werden sollen. Es brauche dauerhaft attraktivere Arbeitsplätze und höhere Löhne. Der Linken-Politiker forderte zudem die Krankenhäuser zurück in öffentliche Hand.

„Herr Minister, für brandgefährlich halte ich Ihren Vorschlag eines Immunitätsausweises. Und es hilft Ihnen auch nichts, sich hinter dem Ethikrat zu verstecken“, sagte Kessler. Es bestünde die Gefahr, dass die Menschen sich absichtlich infizieren, um Beschränkungen zu entgehen.

Verantwortung liegt bei Gesundheitsämtern

Rudolf Henke (CDU/CSU) nahm Bezug auf die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen, mit denen eine „große Verantwortung“ an die Minister und Gesundheitsämter der Bundesländer übertragen worden sei. Er bedankte sich bei Spahn für die „klaren Kriterien“ die insoweit erstellt wurden. „Wir alle müssen Wächter sein dafür, dass die Bundesländer jetzt in der Tat ihre Zusage einhalten.“ Dazu sei der Öffentliche Gesundheitsdienst „natürlich das zentrale Instrument“ und dabei gehe es auch um die Ausstattung der Nachverfolgungsteams in den Ländern.

In Köln habe man insoweit in den vergangenen Wochen eine Aufstockung um 350 Personen im Gesundheitsdienst auf 700 vorgenommen. Dafür seien aber andere Bereiche schlechter gestellt, in denen das Personal abgezogen wurde. „Auch andere Ämter können davon ein Lied singen“, sagte Henke. Insoweit bemängelte der Politiker die fehlenden Daten, wie der Öffentliche Gesundheitsdienst aufgestellt ist.

Zumindest habe der Vize-Präsident des RKI am Morgen in der Pressekonferenz keine genaue Zahl zu den Beschäftigten in den Gesundheitsämtern nennen können. Das Bundesministerium stelle umfassend unterstützendes Personal zur Verfügung – nun fehle das Konzept, wie zukünftig mit diesen Angestellten verfahren werden solle.

Immunitätsausweis ist vom Tisch

Dass der Immunitätsausweis vom Tisch sei, begrüßte Henke. Je nach Studie könne man von allenfalls zwei Prozent der Bevölkerung ausgehen, die sich bei entsprechender Testung als Antikörper-Träger ausweisen könnten.

Aber niemand wisse, wie lange eine Immunität andauere. „Weil das so ist, hat die Debatte darüber auch noch Zeit.“  Gleichzeitig müsse man sich darüber klar sein, dass jeder Arzt, der einen COVID-19-Befund erhebe, diesen dem Patienten eröffnen und mitteilen müsse. „Und selbstverständlich kann der Patient mit diesem Befund verfahren, wie er will.“

Er könne ihn beispielsweise vorzeigen, wenn eine Quarantäne gegen ihn angeordnet werde. Dann könnte er argumentieren: „Quarantäne für mich? Ist doch völlig unverhältnismäßig.“ Gleiches gelte für angeordnete Besuchssperren.

Wenn wissenschaftlich die Fragen zur Immunität geklärt seien, würde das Thema erneut zur Sprache kommen. Deshalb sollte man die Zeit nutzen, sich darauf vorzubereiten, mahnte Henke.

Weitere Redebeiträge finden Sie in der Mediathek des Bundestages.

Nachfolgend sind Aspekte der Gesetzesänderung zusammengefasst. Eine Anhörung der Experten ist am 11. Mai geplant, sodass das Gesetz am 14. Mai bei Vorliegen einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden könnte. Der Bundesrat könnte das Gesetz am 15. Mai absegnen.

Tests:

Das Bundesgesundheitsministerium kann dem Gesetzentwurf zufolge die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen – zum Beispiel auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen – etwa in Pflegeheimen – soll verstärkt getestet werden.

Meldepflicht:

Die Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Zudem müssen Gesundheitsämter es fortan mitteilen, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist künftig auch die Information, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat. Die Daten werden anonymisiert an das Robert-Koch-Institut übermittelt.

Gesundheitsämter:

Der Bund unterstützt die 375 Gesundheitsämter mit 50 Millionen Euro, um deren Digitalisierung voranzubringen. In der jüngsten Vergangenheit war immer wieder kritisiert worden, dass die Behörden ihre Infiziertenzahlen teilweise noch per Fax übermitteln. Beim Robert-Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.

Grippeimpfung:

Die Regierung will erreichen, dass mehr Menschen gegen die Grippe geimpft werden, damit das Gesundheitswesen nicht zusätzlich durch eine neuerliche Grippewelle belastet wird.

Ärzte können deshalb künftig anders als bisher mehr Grippeimpfstoff als nötig bestellen, ohne Regressforderungen der Krankenkassen befürchten zu müssen. Die Überschreitung der Menge von bis zu 30 Prozent gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen gilt nicht als unwirtschaftlich, heißt es im Gesetzentwurf.

Pflege-Bonus:

Die Kassen zahlen den Beschäftigten in der Pflege wegen der Corona-Belastungen eine Prämie von bis zu 1000 Euro. Eine volle Prämie erhalten Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten. Wer dafür mindestens ein Viertel seiner Arbeitszeit aufwendet, bekommt 676 Euro. Die Kassen bekommen dafür einen Zuschuss vom Bund. Die Gesamtkosten für die Prämie von bis zu 1000 Euro beziffert Spahn auf eine Milliarde Euro.

Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die steuerfreie Corona-Prämie um bis zu 500 Euro aufstocken. Spahn verwies darauf, dass einige Bundesländer bereits eine Beteiligung angekündigt hätten. Auch die Arbeitgeber sollten ihren Beitrag leisten. Dagegen wehren sich die gemeinnützigen Träger allerdings.

Arbeitnehmer:

Wenn jemand wegen einer Quarantäne-Anordnung Anspruch auf Erstattung seines Verdienstausfalls hat, kann er dies künftig zwölf statt drei Monate lang beantragen. Dadurch werden Betroffene und Verwaltung entlastet.

Privat Versicherte:

Privat Krankenversicherte, die vorübergehend hilfebedürftig werden und in den Basistarif wechseln, können ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückwechseln. (afp/sua)



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